Fruchtsaftgetränke von Aldi im Restaurant?

Hallo,

geht er nicht drauf ein,
dann verlasse die gute stube. das ist DEIN RECHT als kunde!

mein Recht als Kunde ist, das zu bekommen, was auf der Karte steht. Und wenn dort Saft steht, dann will ich Saft. Dass ich dort nicht mehr hingehe ist sowieso klar. Gehen wir einen Schritt weiter: sobald ein Gast „einen in der Krone“ hat, gibts nur noch verpanschten Wein (er merkts ja nicht, ist auch besser, hat weniger Alk).
Und noch einen Schritt weiter: Ein Blick in die Küche offenbart mir üble hygienische Zustände. Was solls, gehe ich nicht mehr hin. Sollen die anderen Gäste doch den Dreck fressen.
Das würde ich dann schon als extrem egoistisch bezeichnen. Bloß kein Aufhebens machen. Ist alles nur mit Mühe verbunden. Was gehen mich die anderen unwissenden Tölpel an.

Es ist also die Frage, wo man persönlich die Grenze zum Handlungsbedarf zieht. Und wenn jemand etwas als mehr verkauft als es ist, so kann das bei mir schon darüber liegen.

Gruss, Niels

hi,

Es ist also die Frage, wo man persönlich die Grenze zum
Handlungsbedarf zieht.

handlungsbedarf besteht dann, sobald man unzufrieden ist. ob das „gerechtfertigt“ ist, geht niemanden etwas an. wenn DU nicht zufrieden bist mit der leistung für die DU bezahlst, dann reg dich auf. es gibt keinen maßstab für zufriedenheit. die kunden bestimmen ihn.

Und wenn jemand etwas als mehr verkauft
als es ist, so kann das bei mir schon darüber liegen.

bestreite ich auch nicht. beispiele:

  • beim fastfoodladen ist der getränkebecher meistens nicht bis zur markierung voll, wenn man „ohne eis“ bestellt, da das eis in den dispensern bereits einkalkuliert ist. betrug?

  • ware die am nächsten tag abläuft liegt immer ganz vorne. versuchter betrug?

  • ein vierfachpack ist teurer als vier einzelpacks, weil die meisten glauben, daß sie billiger kaufen, wenn sie mehr auf einmal nehmen. betrug?

und und und. ständig wird versucht „mehr zu verkaufen als da ist“. die ganze wirtschaft beruht darauf. sollen wir da jedesmal unmündig nach dem gesetzgeber schreien oder sind wir so erwachsen, die, die von unserem geld leben (!) zurechtzuweisen? darum gehts doch.

gruß
datafox

Hallo,

was du aufzählst sind sehr gut zu erkennende „Ungereimtheiten“ bzw. überhaupt keine Ungereimtheiten.

  • beim fastfoodladen ist der getränkebecher meistens nicht bis
    zur markierung voll, wenn man „ohne eis“ bestellt, da das eis
    in den dispensern bereits einkalkuliert ist. betrug?

Läßt sich gut erkennen. Fragt sich, um wieviel Differenz es geht. Im Prinzip ist es Betrug, läge bei mir aber unter der Handlungsschwelle.

  • ware die am nächsten tag abläuft liegt immer ganz vorne.
    versuchter betrug?

Das ist völlig legal, da es sich zum Einen nicht um ein Verfalldatum handelt, zum Anderen ist das „first in first out“ - Prinzip üblich. Jeder kann das MHD der Ware kontrollieren.

  • ein vierfachpack ist teurer als vier einzelpacks, weil die
    meisten glauben, daß sie billiger kaufen, wenn sie mehr auf
    einmal nehmen. betrug?

Natürlich nicht. An den Regalen steht der Preis pro Einheit (Kg, Liter, Stück). Ein Vergleich sollte also ohne Probleme möglich sein.

und und und. ständig wird versucht „mehr zu verkaufen als da
ist“. die ganze wirtschaft beruht darauf. sollen wir da
jedesmal unmündig nach dem gesetzgeber schreien oder sind wir
so erwachsen, die, die von unserem geld leben (!)
zurechtzuweisen? darum gehts doch.

Es geht um den Unterschied zwischen leicht erkennbarem Manipulationsversuch und verstecktem Verstoß gegen geltendes Gesetz. Bei den drei von dir genannten Beispielen sind zwei völlig legales Verhalten.

Gruß, Niels

Hallo!

Also ich finde ihr redet um den heißen Brei. Es gibt die wirtschaftliche Seite, dass man sagt, man geht nicht hin und es gibt die rechtliche Seite, nach der man Ansprüche wegen Leistungsstörungen hat. Also das eine schließt ja wohl das andere nicht aus. Ich persönlich würde auch ein Restaurant nicht verklagen, weil es mir Nektar statt Saft wie auf der Speisekarte serviert. Aber es ist definitiv zivilrechtlich eine Leistungsstörung und möglicherweise sogar strafrechtlicher Betrug.

Einen Hinweis möchte ich hier auch noch machen, weil du immer von Marktwirtschaft schreibst: diese funktioniert nur dann (!), wenn Verträge eingehalten werden müssen und es (unparteiische) Gerichte gibt die einen vertraglichen Anspruch auch durchsetzen. D.h. die eine Sache gegen die andere auszuspielen macht keinen Sinn. D.h. der zivilrechtliche Rechtsrahmen inkl. verfahrensrechtlicher Durchsetzung ist Voraussetzung für die Marktwirtschaft und nicht umgekehrt.

Gruß
Tom

Es ist also die Frage, wo man persönlich die Grenze zum
Handlungsbedarf zieht.

handlungsbedarf besteht dann, sobald man unzufrieden ist. ob
das „gerechtfertigt“ ist, geht niemanden etwas an. wenn DU
nicht zufrieden bist mit der leistung für die DU bezahlst,
dann reg dich auf. es gibt keinen maßstab für zufriedenheit.
die kunden bestimmen ihn.

Und wenn jemand etwas als mehr verkauft
als es ist, so kann das bei mir schon darüber liegen.

bestreite ich auch nicht. beispiele:

  • beim fastfoodladen ist der getränkebecher meistens nicht bis
    zur markierung voll, wenn man „ohne eis“ bestellt, da das eis
    in den dispensern bereits einkalkuliert ist. betrug?

  • ware die am nächsten tag abläuft liegt immer ganz vorne.
    versuchter betrug?

  • ein vierfachpack ist teurer als vier einzelpacks, weil die
    meisten glauben, daß sie billiger kaufen, wenn sie mehr auf
    einmal nehmen. betrug?

und und und. ständig wird versucht „mehr zu verkaufen als da
ist“. die ganze wirtschaft beruht darauf. sollen wir da
jedesmal unmündig nach dem gesetzgeber schreien oder sind wir
so erwachsen, die, die von unserem geld leben (!)
zurechtzuweisen? darum gehts doch.

gruß
datafox