Geblitzt und nicht Fahrzeughalter

Hallo!

d) Sohn Bernhard war 77 Kmh in der 60 Zone gefahren. Der Tacho
zeigte zum Zeitpunkt des Blitzens 80 Kmh an. Der Tacho ist so
geeicht, dass bei 100 Kmh auf der Anzeige tatsächlich nur
90,45 kmh gefahren werden. Rechnet man die 80 Kmh auf der
Tachoanzeige runter, kommt man auf 73 kmh minus Toleranz = 70
Kmh (aber nicht 77 kmh !!!). Kann man da irgendwie
ansetzen ??

Woher willst Du wissen, wie der Tacho genau geeicht ist und ob die evtl. festgestellte Abweichung linear ist oder bei verschiedenen Geschwindigkeiten völlig unterschiedlich ausfällt? Bist Du sicher, dass die vorherige Ausgangsmessung überhaupt exakt war, oder ob das damalige Messgerät vielleicht auch Fehler aufwies?

Abgesehen davon haben nicht alle Messgeräte die gleichen Toleranzen. Einige Geräte sind eben in der Lage, genauer zu messen als andere.

Es gibt sogar Fahrzeuge, die bei gewissen Geschwindigkeiten ziemlich genau die richtige Geschwindigkeit anzeigen. So wurden bei mir bei einem Tachostand von 80 mal mit einem neuen Laser-Messgerät 79 gemessen. Da kann man doch über die Qualität sowohl von Tacho als auch der Laserpistole wirklich nicht meckern. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, dass Tachos die Geschwindigkeit möglichst zuverlässig anzeigen - im Gegensatz zu den Geschwindigkeiten unter 20 und über 100 km/h. Schließlich liegen die meisten Tempolimits innerhalb dieser Grenzen.

Messgeräte aller Art haben einen gewissen Messbereich, der relativ zuverlässig funktioniert. In den Randbereichen taugen sie aber oft nur wenig. Das wirst Du leicht feststellen können, wenn Du mal versuchst, mit einer Personen- oder Briefwaage Kuchen zu backen.

e) Sollte man lieber gleich einen Anwalt einschalten ?

Meiner Meinung nach nicht! Außer man sorgt sich um die Einkommenssituation eines befreundeten Anwalts. Wenn man Fehler macht, sollte man auch dazu stehen und die Konsequenzen tragen. Schließlich ist B doch wirklich zu schnell unterwegs gewesen, oder etwa nicht?

Das hat aber auch etwas mit Charakter zu tun…

Viele Grüße

Anne

b) machen die Bullen Passbildabgleiche mit Verwandten und
Söhnen oder befragen gar die Nachbarn von Vater Paul oder Sohn
Bernhard ??

Ich habe noch keine Hornvieh gesehen, dass irgendwelche Passfotos sich anschauen und dann auch noch vergleichen kann.

Daher wird Bernhard von sich aus nur 10 EUR bezahlen und die
restlichen 20 EUR schon aus Prinzip nicht. Also wohl doch die
Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen…

Viel Spaß beim folgenden Bußgeldverfahren.

Hallo!

Daher wird Bernhard von sich aus nur 10 EUR bezahlen und die
restlichen 20 EUR schon aus Prinzip nicht. Also wohl doch die
Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen…

Bernhard sollte sein „Prinzipien“ dort ausfechten, wo es die Allgemeinheit nichts kostet.

Bernhard könnte sich zudem mit den Auswirkungen unterschiedlicher Reifengrößen und dem Reifenverschleiß sowie der Fahrgeschwindigkeit auf die Abweichung der Tachoanzeige beschäftigen.
Möglicherweise würde Bernhard dann merken, dass er hier auf dem Holzweg ist.

Ferner wünsche ich Bernhard den beginn eins persönlichen Reifeprozesses hin zur Fähigkeit der realistischen Einschätzung von Chancen vs. Kosten bei Übertretungen im Straßenverkehr…

Grüße,
M.