Geblitzt vorm Ortsausgangsschild

Etwas verwirrt der Herr ?
Hallo,

offensichtlich hast du mein Posting nicht gelesen, verstanden oder irgendwas völlig durcheinander gebracht.

Also, bitte Posting nochmal lesen, verstehen (zumindest versuchen), verarbeiten, dann antworten.

Von zerstochenen Reifen habe ich übrigends nix geschrieben… und die Post meines Nachbarn interessiert mich einen Dreck.

Ein Stil, der halbwegs von Respekt geprägt ist, wird hier übrigends ganz gerne gesehen.

Matthias

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…aber ich kanns nicht lassen:

Unglaublich diese sture Einstellung.

Wenn du mal überfallen werden solltest, und der Täter gefasst wird, bin ich auf deine Reaktion gespannt, wenn derjenige sich über deine „unglaublich sture Einstellung“ mokiert …

Nicht umsonst steht in § 1 StVO: „gegenseitige
Rücksichtnahme…“. Das ist sehr allgemein und global
ausgedrückt. Es bleibt ein Spielraum zum Handeln. Es steht da
nicht: „sklavisches halten an jeden Paragraphen des Gesetzes“.

falsch! Es bleibt Spielraum zum Handeln INNERHALB der Regeln der StVO.

Ich finde es sinnvoll gegen Ortsende langsam die
Geschwindigkeit zu erhöhen und nicht am Schild Vollgas zu
geben. 22 km mehr 300 m hinter den letzten Häusern hört sich
m.E. nicht so dramatisch an. Abhängig von Strassenzustand und
sonstiger Bebauung.

Naja, ich wohne an so einer Ausfallstraße … das Ortsausgangsschild ist ca 200 m von meinem Balkon weg. Es ist definitiv extrem viel lauter, wenn die Leute vor dem Schild anfangen zu beschleunigen. Ich meine damit nicht den Motorenlärm, sondern Abrollgeräusche der Reifen.

P.S.: schönes Sprichwort: " die Kirche im Dorf lassen "

jep :wink:

Gruß
D. Scholdei

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Tach Tom!

zunächst einmal würde ich mich von gewissen moralinsauren
Oberspiessern nicht aus der Ruhe bringen lassen. Jeder Mensch,
der einigermassen realitsgemäss Auto fährt weiss, dass die
meisten V-Limits aus den 50er Jahren stammen und auf die
damals gängige Kfz-Technik mit Seilzugbremsen an Autos und
lediglich Hinterradbremsen an den (damals sehr zahlreichen)
Motorrädern abgestimmt sind. Es ist daher m.E. kein Problem,
ab und an etwas zügiger zu fahren als erlaubt, allerdings, und
da gebe ich einzelnen hier recht, muss man dann eben auch
bezahlen. Shit happens…

Es sind immer wieder die gleichen Falschbehauptungen, die
jeglicher Rechtsgrundlage entbehren und übrigens auch
faktischer Blödsinn sind, du hast das ja schon oft genug
gepostet.

Wenn Du mein Posting wirklich gelesen hättest, so wäre Dir wohl nicht in den Sinn gekmmen, über die Schiene der nicht vorhandenen Rechtsgrundlage zu argumentieren, da ich niemals eine solche für V-Limit-Übertretungen angeführt zu haben behauptete…

Nur deswegen weil du die Wirklichkeit nicht
wahrhaben willst, krampfhaft eine Rechtsfertigung vor dem
eigenen Ego für deine Geschwindigkeitsübertretungen suchst

Das wiederum muss ich von mir weisen, denn ich mache nichts „krampfhaft“ und habe lediglich Fakten angeführt. Oder willst Du ernsthaft negieren, dass das V-Limit von 50 Km/h in Städten und 100 Km/h auf Landstrassen eine Errungenschaft von vor Jahrzehnten ist?

und
weiters offensichtlich die Rechtslage und -praxis nicht kennst

Faslch, ich behauptete niemals, eine V-Limit-Übertretung sei legal o.ä.

oder wahrscheinlich nicht kennen willst, ändert das nichts an
der Realität! Aber man kann sich selbst ja manche Dinge so
intensiv einreden bis man sie selbst glaubt.

Wie wahr, wie wahr…

Wenn du schon was dazu schreiben willst, wann wo welche
Geschwindigkeitsbegrenzungen verhängt werden oder überhaupt
verhängt werden dürfen, empfehle ich dringendst einmal das
Studium der entsprechenden Gesetze inklusive Kommentar und
Rechtsprechung. Danach sieht die Sache etwas anders aus.

Ich habe lediglich die FRage gestellt, wo die Grundlage der Werte der Beschränkungen zu finden ist.
Über die Verhängung an einzelnen Orten schrieb ich nichts.

Subsumtion: wer lesen kann, ist klar im Vorteil… :wink:

Grüße,

Mathias

Hallo!

Wenn Du mein Posting wirklich gelesen hättest, so wäre Dir
wohl nicht in den Sinn gekmmen, über die Schiene der nicht
vorhandenen Rechtsgrundlage zu argumentieren, da ich niemals
eine solche für V-Limit-Übertretungen angeführt zu haben
behauptete…

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen basieren auf dem technischen Standard der 50er Jahre - das hast du behauptet - und das entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Wenn du dein eigenes Posting verstanden hättest, dann hättest du auch meines verstanden. Diese Behauptung stellst du immer wieder auf und sie ist und bleibt deine eigene Einbildung und ist sowohl rechtlich als auch faktisch falsch, sonst müsstest du einmal entsprechende Belegstellen liefern (zB einmal einen Kommentar zitieren, wo das auch drinnen steht oder so). Ich meine, jeder der sich mit Verkehrsrecht befasst und weiß, warum welche Vorschrift wie in Geltung ist, weiß, dass das Blödsinn ist, was du schreibst - und wahrscheinlich weißt du es auch selbst, willst es aber einfach nicht wahr haben.

Gruß
Tom