Gefahr durch rechte Gewalt

Richtig,. Ich wollte dir aber etwas entgegenkommen und meinetwegen auch Fälle von Täter, denen bereits von Ermittlern „dringender Tatverdacht“ attestiert wurde, als Argument zitierfähig in einer Diskussion anerkennen.
Dann stellt sich aber die Frage, wie du annehmen durftest, überhaupt diese drei bzw. zwei Fälle als Argumentationshilfe heranziehen zu dürfen?
Ohne Richterspruch „Unschuldsvermutung“. Die Sitzung ist geschlossen! :wink:

Gruß
rakete