Das Problem liegt nicht bei den Vollzugsbeamten, die sich Dank
Ihrer Vereidigung vor jeden dummen Karren spannen lassen
dürfen, sondern bei dem Gesetz selbst. Die Politik ist
verantwortlich für die von Dir genannte „Freiheitsberaubung“.
Wo gab’s denn hier bitte eine Freiheitsberaubung?
Finde eine Partei, die ein Alternativkonzept anbietet, oder
gründe selbst eine, die das Recht auf Unversehrtheit der
Privatsphäre höher schätzt, und vielleicht werden solche
moralischen Lücken, wie sie momentan auch in meinem
Verständnis vorhanden sind, endlich geschlossen. Denn das an
dieser Stelle Mißbrauch möglich ist, ist wohl unumstritten,
oder?
Sag mal, hast du eigentlich gelesen, was da vorgefallen ist? Die Polizei sah die Gefahr eines Selbstmordes, den sie zu verhindern suchte. Das siehst du als eine Missachtung der Privatsphäre und als „Missbrauch“ an??? Und was hat übrigens die Politik damit zu tun?
Das Beste ist, dass für solche Maßnahmen (Hausdurchsuchungen
Wo gab es denn hier eine Hausdurchsuchung? Weißt du eigentlich, was eine Durchsuchung ist? Da war keine Durchsuchung!
ohne rechtliche Grundlage
Wer sagt, dass es keine rechtliche Grundlage gab? Wie kommst du auf so was?
auf Basis eines Verdachts
„aufmerksamer Mitmenschen“) Steuermittel verballert werden.
Ja nee, is’ klar. Und wenn der Tipp an die Polizei wahr gewesen wäre… was dann?
Ich hätte gern Statistiken, wie oft Verdachtshinweise
tatsächlich zum gewünschten Erfolg führen.
Hat jemand solches Material?
Was soll das eigentlich aussagen? Dass man „Verdächtigungen“ nicht mehr nachgehen soll? Sag mal, geht’s noch?
Dir, Annika, bleiben leider nur wenige Möglichkeiten:
aus Deutschland wegziehen, wenn’s Dir zuviel wird (ja, ich
weiß, unverhältnismäßig)
Und albern… Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass das in anderne Ländern anders gehandhabt wird?
die Gesetzeslage ändern (wird schwer
in einem konservativen Land wie diesem)
Ich habe jetzt ehrlich gesagt keine Lust, dir einen Vortrag über Polizei- und Ordnungsrecht und die verschiedenen Gefahrbegriffe zu geben. Aber die Politik hat damit gar nichts zu tun. Es gibt polizei- und ordnungsrechtliche Generalklauseln sowie Rechtsgrundlagen für Standardmaßnahmen, hier ist nun die Subsumtion das Entscheidende. Das ist Sache der Behörden und ggf. später der Gerichte.
Ich kann Deinen Ärger schon verstehen, aber leider reicht in
Deutschland tatsächlich der quersitzende Pups des Nachbarn,
Deine vorhanden geglaubte Freiheit einzuschränken.
spider#
???
Hallo???
Geht’s noch? Du hast doch ganz offenkundig keine Ahnung, warum schreibst du dann so was?
Levay