'Gefahr im Verzug' als Deckmantel Whg. zu betreten

Und ich will mich
auch nicht unter Druck setzen lassen von irgendwelchen
Stalkern oder anderen Kranken, die die Polizei als „Werkzeug“
heranziehen. Aus, fertig.

Du kapierst es irgendwie nicht. Die Sache war rechtswidrig, aber nicht von der Polizei, sondern von dem, der die Polizei böswillig auf dich gehetzt hat. Du aber kritisierst hier die ganze Zeit die Polizei, die überhaupt nichts dafür kann. Ich denke, du solltest dich jetzt echt woanders austoben. Dieses hier ist ein Brett für allgemeine Rechtsfragen, und du hast keine Rechtsfrage.

Levay

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Dea hat vollkommen recht.
Das Problem liegt nicht bei den Vollzugsbeamten, die sich Dank Ihrer Vereidigung vor jeden dummen Karren spannen lassen dürfen, sondern bei dem Gesetz selbst. Die Politik ist verantwortlich für die von Dir genannte „Freiheitsberaubung“. Finde eine Partei, die ein Alternativkonzept anbietet, oder gründe selbst eine, die das Recht auf Unversehrtheit der Privatsphäre höher schätzt, und vielleicht werden solche moralischen Lücken, wie sie momentan auch in meinem Verständnis vorhanden sind, endlich geschlossen. Denn das an dieser Stelle Mißbrauch möglich ist, ist wohl unumstritten, oder?

Das Beste ist, dass für solche Maßnahmen (Hausdurchsuchungen ohne rechtliche Grundlage auf Basis eines Verdachts „aufmerksamer Mitmenschen“) Steuermittel verballert werden.
Ich hätte gern Statistiken, wie oft Verdachtshinweise tatsächlich zum gewünschten Erfolg führen.
Hat jemand solches Material?

Dir, Annika, bleiben leider nur wenige Möglichkeiten:
aus Deutschland wegziehen, wenn’s Dir zuviel wird (ja, ich weiß, unverhältnismäßig), die Gesetzeslage ändern (wird schwer in einem konservativen Land wie diesem) oder die Schutzmänner fragen, welche Möglichkeiten Du hast, Dich in Ruhe zu lassen oder den Anschwärzer für seinen falschen Verdacht zur Verantwortung ziehen zu können.

Ich kann Deinen Ärger schon verstehen, aber leider reicht in Deutschland tatsächlich der quersitzende Pups des Nachbarn, Deine vorhanden geglaubte Freiheit einzuschränken.
spider#

Hallo,

meine Meinung hierzu ist, dass ich, so jemand mit der
bestehenden Gesetzeslage nicht einverstanden ist, gerne mal
einen Alternativentwurf solcher Vorschriften in den
Polizeigesetzen sehen würde. Wie stellt man sich denn eine
solche Alternative vor, ohne Einzelfallszenarien zu entwerfen?
Gruß
Dea

Für diesen „Straftatbestand“ wurde extra Artikel 13 des
Grundgesetzes eingeschränkt.

Hallo,

nebenbei hat das Bundesverfassungsgericht entschieden:

„Die strafrechtliche Sanktionierung sehr unterschiedlicher landesrechtlicher Verbote, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, in § 143 Abs. 1 StGB genügt nicht den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG.“

Urteil des Ersten Senats vom 16. März 2004 auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2003, 1 BvR 1778/01

wodurch eine Strafbarkeit nicht mehr besteht…

mfg vom

showbee

tja, und wie verhält sich Otto-Normalverbraucher, wenn er
nicht seine Wohnungstür eingetreten wiederfinden (und zahlen!)
will, bloß weil da draußen geisteskranke rumlaufen …

Hallo,

Dulde und Liquidiere! Auf der Primärebene muss man den Einsatz erstmal hinnehmen, auf der Sekundärebene besteht dann ggf. ein Anspruch auf Schadenersatz / Ausgleich gegen den Anrufer bzw. Polizei. Das ist eigentlich in jedem Polizeigesetz der Bundesländer geregelt, dass es hier einen Ausgleich gibt. Der Mieter würde wohlweißlich nicht auf den Kosten der kaputten Tür sitzen bleiben. Die Polizei / Land holt sich dann mitunter das Geld vom „Falschanrufer“ zurück.

mfg vom

showbee

Das ist doch mal ne Aussage! Danke!

Auf der Primärebene muss man den Einsatz
erstmal hinnehmen, auf der Sekundärebene besteht dann ggf. ein
Anspruch auf Schadenersatz / Ausgleich gegen den Anrufer bzw.
Polizei. Das ist eigentlich in jedem Polizeigesetz der
Bundesländer geregelt, dass es hier einen Ausgleich gibt. Der
Mieter würde wohlweißlich nicht auf den Kosten der kaputten
Tür sitzen bleiben. Die Polizei / Land holt sich dann mitunter
das Geld vom „Falschanrufer“ zurück.

Na dann ist doch mal ne Aussage - vielen Dank für den Tip!!!

Das ist sicher etwas, was du gern gelesen hast, aber ob es dir weiterhilft? Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du lebst und wie das Landesrecht die Ersatzansprüche dort regelt. Aber wenn die Polizei von dir verlangt, die Tür zu öffnen, dann bist du dazu - auch wenn die Maßnahme rechtswidrig gewesen sein SOLLTE, was ich nicht glaube -, verpflichtet. Wenn du das nicht tust, dürfte sich das wenigstens anspruchsmindernd auswirken. Und das ganz zu Recht.

Levay

Dulde und Liquidiere!

Sie war nicht zum Dulden verpflichtet, sondern zum Handeln. Ich weiß ja nicht, wie ihr das in Berlin regelt - aber ich kann mir kaum vorstellen, dass sie bei diesem Grad von Mitverschulden (vollen) Ersatz beanspruchen kann.

Levay

In diesem unseren Lande …
Tja, so ist das in diesem unseren Lande: da kann jeder Geisteskranke herkommen und einen verleumden, die ganze Nachbarschaft rebellisch machen, nur weil er „erzwingen“ will, damit man mit ihm redet.

Ich gebe nicht „der Polizei“ die Schuld, obwohl die jungen Hupfer ruhig mal einen gemäßigteren Ton hätten anschlagen können als „dann treten wir die Tür ein!“

Aber ich sehe eben nicht ein, dass ich mich solchen Geisteskranken beugen soll und wem auch immer öffnen soll, wo kommen wir denn da hin … nur weil ich jemanden nicht öffne und nicht „zu Willen“ bin, kann er munter die Polizei rufen.

Mir gings mit diesem Posting einfach nur darum, was wäre wenn … in Sachen Tür eintreten … man könnte z.B. auch unten beim Vermieter klingeln und fragen, ob er noch einen Schlüssel hat - hat er nämlich.

Aber immer erstmal schön Rambo-Manier.

Tja, so ist das in diesem unseren Lande: da kann jeder
Geisteskranke herkommen und einen verleumden, die ganze
Nachbarschaft rebellisch machen, nur weil er „erzwingen“ will,
damit man mit ihm redet.

Das kann man auch in jedem anderen Land. Die Frage ist nur, wie man damit umgeht.

Ich gebe nicht „der Polizei“ die Schuld, obwohl die jungen
Hupfer ruhig mal einen gemäßigteren Ton hätten anschlagen
können als „dann treten wir die Tür ein!“

Das mag ja sein, aber der Tonfall hat doch letztlich keine Auswirkungen auf die restlichen Fragen, die sich hier stellen.

Aber ich sehe eben nicht ein, dass ich mich solchen
Geisteskranken beugen soll und wem auch immer öffnen soll, wo
kommen wir denn da hin … nur weil ich jemanden nicht öffne
und nicht „zu Willen“ bin, kann er munter die Polizei rufen.

Du sollst der Polizei öffnen und nicht dem Geisteskranken.

Mir gings mit diesem Posting einfach nur darum, was wäre wenn
… in Sachen Tür eintreten … man könnte z.B. auch unten
beim Vermieter klingeln und fragen, ob er noch einen Schlüssel
hat - hat er nämlich.

Aber immer erstmal schön Rambo-Manier.

Jo. Und nun? Ich glaube nicht, dass du Geld vom Staat siehst. Ich wüsste auch nicht, wofür …

Levay

Das Problem liegt nicht bei den Vollzugsbeamten, die sich Dank
Ihrer Vereidigung vor jeden dummen Karren spannen lassen
dürfen, sondern bei dem Gesetz selbst. Die Politik ist
verantwortlich für die von Dir genannte „Freiheitsberaubung“.

Wo gab’s denn hier bitte eine Freiheitsberaubung?

Finde eine Partei, die ein Alternativkonzept anbietet, oder
gründe selbst eine, die das Recht auf Unversehrtheit der
Privatsphäre höher schätzt, und vielleicht werden solche
moralischen Lücken, wie sie momentan auch in meinem
Verständnis vorhanden sind, endlich geschlossen. Denn das an
dieser Stelle Mißbrauch möglich ist, ist wohl unumstritten,
oder?

Sag mal, hast du eigentlich gelesen, was da vorgefallen ist? Die Polizei sah die Gefahr eines Selbstmordes, den sie zu verhindern suchte. Das siehst du als eine Missachtung der Privatsphäre und als „Missbrauch“ an??? Und was hat übrigens die Politik damit zu tun?

Das Beste ist, dass für solche Maßnahmen (Hausdurchsuchungen

Wo gab es denn hier eine Hausdurchsuchung? Weißt du eigentlich, was eine Durchsuchung ist? Da war keine Durchsuchung!

ohne rechtliche Grundlage

Wer sagt, dass es keine rechtliche Grundlage gab? Wie kommst du auf so was?

auf Basis eines Verdachts
„aufmerksamer Mitmenschen“) Steuermittel verballert werden.

Ja nee, is’ klar. Und wenn der Tipp an die Polizei wahr gewesen wäre… was dann?

Ich hätte gern Statistiken, wie oft Verdachtshinweise
tatsächlich zum gewünschten Erfolg führen.
Hat jemand solches Material?

Was soll das eigentlich aussagen? Dass man „Verdächtigungen“ nicht mehr nachgehen soll? Sag mal, geht’s noch?

Dir, Annika, bleiben leider nur wenige Möglichkeiten:
aus Deutschland wegziehen, wenn’s Dir zuviel wird (ja, ich
weiß, unverhältnismäßig)

Und albern… Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass das in anderne Ländern anders gehandhabt wird?

die Gesetzeslage ändern (wird schwer
in einem konservativen Land wie diesem)

Ich habe jetzt ehrlich gesagt keine Lust, dir einen Vortrag über Polizei- und Ordnungsrecht und die verschiedenen Gefahrbegriffe zu geben. Aber die Politik hat damit gar nichts zu tun. Es gibt polizei- und ordnungsrechtliche Generalklauseln sowie Rechtsgrundlagen für Standardmaßnahmen, hier ist nun die Subsumtion das Entscheidende. Das ist Sache der Behörden und ggf. später der Gerichte.

Ich kann Deinen Ärger schon verstehen, aber leider reicht in
Deutschland tatsächlich der quersitzende Pups des Nachbarn,
Deine vorhanden geglaubte Freiheit einzuschränken.
spider#

???

Hallo???

Geht’s noch? Du hast doch ganz offenkundig keine Ahnung, warum schreibst du dann so was?

Levay

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Hi,

Dir, Annika, bleiben leider nur wenige Möglichkeiten:
aus Deutschland wegziehen, wenn’s Dir zuviel wird

Dann nenn mir mal bitte reelle Alternativen, in denen du das hast, was du unter „Freiheit“ verstehst.

mfg Ulrich

Irgenwie drehen sich in deinem Kopf doch wohl die Gedanken falsch herum…
Die Polizei muss doch ersteinmal von einem tatsächlich soizidgefährdeten Menschen ausgehen, meinst du da lassen die sich noch unnütz Zeit?

— du schreibst so viel von Geisteskranken Menschen, langsam stellt sich einem beim Betrachten deiner Postings die Frage, wer hier Geisteskrank ist! Es ist wirklich schade, daß du das für viele Menschen mit wirklichen Rechtsfragen vorgesehen Brett mit solch einem Quatsch belagerst.

Lass mal gut sein!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

— du schreibst so viel von Geisteskranken Menschen, langsam
stellt sich einem beim Betrachten deiner Postings die Frage,
wer hier Geisteskrank ist! Es ist wirklich schade, daß du das
für viele Menschen mit wirklichen Rechtsfragen vorgesehen
Brett mit solch einem Quatsch belagerst.

Was bist du denn für ein Würstchen, dass du hier beleidigend wirst?
Erst willst du meine Beiträge zensieren, den Thread schließen, dann beleidigst du mich als „Geisteskrank“ - ich würde an deiner Stelle aufpassen, was ich sage. Wenn dir hier was nicht passt, dann mach deinen Haushalt und schwing dich nicht zum Oberzensor auf.

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Ich weiß ja nicht, wie ihr das in Berlin regelt - aber ich
kann mir kaum vorstellen, dass sie bei diesem Grad von
Mitverschulden (vollen) Ersatz beanspruchen kann.

Hi,

natürlich, § 60 V unseres ASOG’s sagts: „Haben Umstände, die der Geschädigte zu vertreten hat, auf die Entstehung oder Ausweitung des Schadens eingewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ausgleich sowie der Umfang des Ausgleichs insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Geschädigten oder durch die Ordnungsbehörde oder die Polizei verursacht worden ist.“

Das ist wie gesagt immer eine Frage des Einzelfalles. Wenn sich jemand weigert die Tür zu öffnen, dann wirds wohl keinen vollen Ersatz geben. Wie gesagt hat man dann natürlich Regreßansprüche (Zivilrecht) gegen den Falschanrufer. Insoweit auch meine Aussage, erstmal die Aktion der Polizei hinnehmen und im Folgenden seine Ansprüche geltend machen, ob nun gegen Polizei oder gegen den „Bösewicht“ sei dahingestellt.

Mfg vom

showbee

Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Wo spreche ich dich persönlich mit „Geisteskrank“ an? Hab mir doch nur die Frage gestellt, wer von den in deinen Beiträgen genannten Personen Geisteskrank ist … und ?

… schick mir doch noch mehr Drohungen, hab noch nicht genug gelacht!..

Und nun kümmer ich mich mal wieder hier im Forum um die „wirklichen Fragen“, Spass hatte ich ja nun genug!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du hast die Fragestellerin glauben lassen, dass sie nun einfach Ersatzansprüche geltend machen kann. Ich glaube nicht, dass sie Geld sehen wird, schon gar nicht, dass sie den vollen Betrag bekommt.

Inhaltlich sind du und ich uns wohl einig. Ich habe halt nur den Eindruck, dass du mit deiner Antwort die Fragestellerin - ob nun schuldhaft oder nicht :wink: - in die Irre geführt hast.

Levay

Du hast die Fragestellerin glauben lassen, dass sie nun
einfach Ersatzansprüche geltend machen kann. Ich glaube nicht,
dass sie Geld sehen wird, schon gar nicht, dass sie den vollen
Betrag bekommt.

Hey!

ja, du hast recht, das habe ich vorhin verpennt. Aber imho wird sie dann das Geld von der Dritten Partei bekommen können. Ich weiss jetzt auch nicht, wie die Praxis ist. Ggf. ist das Land beim Ausgleich ja „generöser“, wenn sie wissen, dass ein Regresspflichtiger vorhanden ist, von dem sie dann die Kohle zurück bekommen.

Mfg vom

showbee

„Die strafrechtliche Sanktionierung sehr unterschiedlicher
landesrechtlicher Verbote, einen gefährlichen Hund zu züchten
oder Handel mit ihm zu treiben, in § 143 Abs. 1 StGB genügt
nicht den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG.“

Urteil des Ersten Senats vom 16. März 2004 auf Grund der
mündlichen Verhandlung vom 5. November 2003, 1 BvR 1778/01

wodurch eine Strafbarkeit nicht mehr besteht…

aber für die vier Rassen aus dem Bundesgesetz doch noch ???
war mir übrigens neu, ich habe mich mit diesem Schwachsinn nicht weiter beschäftigt (es stand mir bis Oberkante Unterlippe)

cu

ich kann nicht nur lesen sondern auch denken, sogar weiter als der Horizont der BILD reicht,
im Gegensatz zu Anderen kann ich hier sogar schreiben ohne ausfallend zu werden

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

auf Basis eines Verdachts
„aufmerksamer Mitmenschen“) Steuermittel verballert werden.

Ja nee, is’ klar. Und wenn der Tipp an die Polizei wahr
gewesen wäre… was dann?

Ich hätte gern Statistiken, wie oft Verdachtshinweise
tatsächlich zum gewünschten Erfolg führen.
Hat jemand solches Material?

Was soll das eigentlich aussagen? Dass man „Verdächtigungen“
nicht mehr nachgehen soll? Sag mal, geht’s noch?

Ist doch prima. Das ist die moderne Form von „Brot und Spielen“: Wenn man in Bremen ein Kind im Gefrierfach findet schimpft man wie toll auf die Behörden weil die trotz Verdachtsmomenten nichts unternommen haben. Geht die Polizei Verdachtsmomenten nach schimpft man wie toll auf die Behörden wenn die trotz Verachtsmomenten nichts finden. Manche scheinen wirklich zu glauben, der Staat existiere nur, damit man schimpfen dürfe. Wurde im alten Rom der Volkszorn in die Arenen kanalisiert geschieht das heute durch Bild, Explosiv und RTL II gegen die Behörden…

gruß
Raoul

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