Gehaltserhöhung

Hallo,
wir haben im Mai 2004 geheiratet und im Juni 2004 kam unsere Tochter zur Welt. Nun nehme ich die Elternzeit von 3 Jahren und mein Mann arbeitet weiter.
Er hat seid dem er Familienvater ist noch keine Lohnerhöhung bekommen.
Jetzt möchte er gerne mit seinem Chef sprechen.
Jetzt unsere Frage, ich hörten das es „spezielle Lohnerhöhungen“ gibt z.B. dur Gutscheine, Kilometergeld usw. am Ende des Monats direkt mehr Geld zu haben. Also es wird als Extra-Leistung zum Bruttolohn dazugerechnet und würde es Netto „ganz“ ausbezahlt bekommen.
Wie das funktioniert und was man alles machen kann würde uns interessieren. Mein Mann fährt einen Firmenwagen und bei der Lohnabrechnung wird der Wagen prozentual abgezogen und auch die Dienstwagen Kilometerpaschale.
Kann auch Dienstkleidung/Arbeitskleidung angerechnet werden? Er ist Außendienstmittarbeiter und verkauft landwirschaftliche Geräte. In seinem Beruf kommt es sehr häufig vor, daß er sich seine Hose, Hemd oder Pullover durch Ölflecken verdreckt.
Unsere eigentliche Frage bezieht sich darauf, ob er zur normalen Lohnerhöhung auch extra Leistungen bezahltbekommen kann.
Wie z.B. Essensgeld, Gutscheine, Arbeitskleidung usw., oder kann er nur eine Extraleistung bekommen. Für eine Antwort wären wir sehr dankbar.

hallo nicole
http://www.lukesch.ch/Text03_03.htm
bringt euch sicher einen schritt weiter.
gruss - digi
迪特米克若迪格

reklame?
abmahnung?
nein nchts von beiden.

Geldwerter Vorteil
Hallo,

das, was Du hier ansprichst, nennt man geldwerten Vorteil, der idR. voll versteuert werden muss. Ausnahmen, im Rahmen der strengen Steuergesetze bestätigen hier die Regel.

Sonst würde doch jeder zu seinem Boss sagen:

Hey, ich will kein Gehalt mehr, sondern dafür

-eine Wohnung
-ein Auto
-Vollpension
-Kleidergeld
-Übernahme aller Versicherungen
-2 x Urlaub pro Jahr
-Bezahlung aller Hobby
-etc., etc.

Natürlich alles Brutto für Netto.

Wer würde sich dann noch Gehalt zahlen lassen, wenn das so funktionieren würde ?

Ich bin vor längerer Zeit mal im Rahmen meines Jobs von einem Lieferanten zu einer Kurzreise eingeladen worden. Obwohl diese eindeutig dienstlichen Charakter hatte, durfte ich 2.500 DM geldwerten Vorteil versteuern. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich natürlich nicht teilgenommen, denn von den angefallenen Steuern hätte ich locker eine Woche Urlaub machen können.

Also, so einfach ist das nicht, da sind schon ganz andere drauf gekommen und wieder andere wissen das zu verhindern (Finanzamt).

By the way: Lasst euch da auf nichts halbseidenes ein. IHR steht immer in der Steuerpflicht. Wenn die Steuern zur Zeit nicht abgeführt werden, dann kommt das dicke Ende, wenn der Betrieb geprüft wird. Dann heißt es nämlich nachzahlen für EUCH !

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Verhandlungstaktik habe ich verstanden, nur meine eigentliche Frage bezieht sich auf eine extra Lohnerhöhung?
Was gibt es für Möglichkeiten und wie werden sie angewendet?
Ich weiß das mein Mann z.b. Essensgeld bekommen kann, kann er dazu auch noch einen Zuschuss zur Arbeitskleidung bekommen?

Hallo Nicole,

grundsätzlich hat Matthias recht, aber man kann schon einen Cocktail von vielen einzelnen Dingen zusammenstellen, der die Belastung etwas verringert.

Vorab: Arbeitskleidung funktioniert bloß, wenn diese Kleidung nicht im normalen bürgerlichen Leben „auf der Straße“ getragen werden kann, unabhängig davon, ob mans tut oder nicht. Also die Krawatte sollte schon Staubsauger-Dunkelgrün incl. Logo sein, damit man darüber mit dem FA verhandeln kann.

Steuerfreier Ersatz von einigen Aufwendungen, insbesondere Reisekosten, unterscheidet sich in der Besteuerung nur sehr selten (konkret: im Fall der Übernachtung bei Privatpersonen ohne Beleg) vom Ansatz der gleichen Aufwendungen als Werbungskosten bei der Veranlagung zur ESt. Der Unterschied ist aber, dass steuerfrei bezahlter Ersatz von Aufwendungen grundsätzlich beitragsfrei zur Krankenversicherung und Sozialversicherung ist. Wenn also noch Luft da ist bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen, ist eine satte Spesenabrechnung allemal günstiger als der Ansatz bei der ESt-Erklärung.

Bei Spesenabrechnungen gilt unverändert, dass einem dienstreisenden Mitarbeiter, der zwei Mal am Tag einen Geschäftspartner einlädt und sich dabei ordentlich satt ist, unabhängig davon der Verpflegungs-Tagessatz steuerfrei erstattet werden kann.

Der berühmte Dienstwagen kann unter Umständen auch geringer steuerbelastet sein als sein Wert in Geld. Das hängt damit zusammen, dass der angesprochene „geldwerte Vorteil“ nicht unbedingt nach tatsächlichem Aufwand gerechnet werden muss. Tendenziell sinnvoll sind hier Autos, die in der Anschaffung nicht so teuer sind, und viel Kilometer schruppen. Familienauto z.B. Ford Focus bringt betreffend das Verhältnis Steuerbelastung/tatsächlicher Nutzen relativ mehr als ein siebener BMW. Und das bloß, wenn die täglichen Fahrten zur Arbeit relativ kurz sind und gleichzeitig viele privaten und Dienstreisen-km anfallen. Hier kann keine pauschale Einschätzung gegeben werden, das sollte im Einzelfall gerechnet werden.

Bei den legendären Essenmarken ist der geldwerte Vorteil, der durch den Arbeitgeber pauschal versteuert wird, tendenziell weniger als der Wert, der beim Arbeitnehmer ankommt. Es soll Lebensmittelfilialen und sogar McDo-Niederlassungen geben, die trotz Verbotes die Essenmarken von großen Anbietern nicht rationiert eine pro Tag, sondern Stapelweise für komplette Kindergeburtstage und Wochenendseinkäufe annehmen. Als Arbeitgeber wird man aber bloß Freude daran haben, wenn es einen nicht so sehr ausgelasteten Mitarbeiter gibt, dem man die Verwaltung von dem Kram ans Bein binden kann: Die Dinger rechnen sich bloß, wenn die dafür aufgewendete Zeit nichts kostet.

Mit diesen drei Punkten: - Reisekosten, Dienstwagen, Essenmarken - sind wir dann schon ziemlich am Ende der Fahnenstange.

Abgesehen noch von verschiedenen Modellen der betrieblichen Altersvorsorge; bei denen individuell aber bloß Umwandlung von Einmalzahlungen zur Bedienung einer Direktversicherung möglich ist. Die Möglichkeiten, bei denen je nach Höhe der aktuellen Steuer- und Sozialabgabenlast schon Musik drin ist (bis 2008 sogar auch für den Arbeitgeber, wenn die Beitragsbemessungsgrenzen zur KV und SV noch nicht erreicht sind), nämlich Unterstützungskasse und Pensionsfonds, funktionieren aber bloß, wenn sie nicht bloß für einen Mitarbeiter angeboten werden.

Soweit ein kleiner Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Dinge dabei sind, die Dir interessant vorkommen, gerne mehr zu Einzelheiten.

Schöne Grüße

MM

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Er hat seid dem er Familienvater ist noch keine Lohnerhöhung
bekommen.

Wenn er damit anfängt, dann ist die Frage nach der Form einer Gehaltserhöhung uninteressant. Denn es wird sie nicht geben.