Geld auf dem Girokonto, Steuern zahlen

Hallo liebe Gemeinde,

ich wollte mal nach fragen, da mir Google keine eindeutigen antworten geben konnte.

Folgendes, darf man auf seinem GiroKonto zb. Postbank Tausende von Euros über Jahre sich zusammen sparen ohne dafür in irgendeiner form Steuern zahlen zu müssen?

Hallo,

Steuern muss man auf Einkommen zahlen, Das Sparguthaben wurde schon einmal versteuert (hoffe ich). Die Einnahmen durch Zinsen müssen versteuert werden, wobei man einen Freibetrag hat. Vielleicht hilft dieser Link:

http://verbraucherschutz.wtal.de/besteuerung.htm

Gruß Frank

Hallo,

ja das Sparguthaben ist durch erliche Arbeit so wie es sich gehört versteuert worden.

Vielen Dank für die schnell antwort und den Link.
Vielen Dank

Steuern fallen unter bestimmten Voraussetzungen lediglich auf die Erträge des gesparten Geldes an.

Beispielsweise von den Zinsen behält die Bank Quellensteuer ein. Für Infos gehen Sie bitte zu http://www.finanz-lexikon.de/abgeltungssteuer_798.html .

Bitte konsultieren Sie für Ihre individuelle steuerliche Situation einen Steuerberater.

das geld was du dir auf dem girokonto erspart hast ist hoffentlich bereits besteuert worden!! warum solltest du dafür noch mal steuern zahlen müssen

die zinsen die du auf das kapital erhältst sind endbesteuert mit der kest (in ö 25 %)

Die Zuflüsse auf das Konto sind Einnahmen, die versteuert werden müssen.

Wenn keine Zinsen anfallen,muss danach keine Einnahme mehr versteuert werden.

Ralph

Hallo Bastek85,
auf dem Girokonto wird das Geld in der Regel nicht verzinst und somit muss man auch nichts versteuern. Wenn man das Geld verzinslich anlegt, muss man Abgeltungssteuer zahlen, hat aber einen jährlichen Freibetrag.
Es ist nicht empfehlenswert, Geld unverzinslich auf dem Girokonto über einen längen Zeitraum zu parken, weil das Geld aufgrund der steigenden Inflation dadurch über Jahre an Wert verliert und sich nicht vermehrt.
Also zum Sparen besser einen verzinslichen Sparplan bei der Bank abschließen.
Viel Glück beim Reich werden :smile:)

Hi!

Komische Frage und die Antwort kenn doch auch jeder!?

Geld darf man so viel haben wie man will.

Und versteuern muss man nur die Zinsen, aber davon bekommt man auf einem Standart Giro Konto ja nicht.

Stellt sich nur noch die Frage, wo das Geld her kommt. Die Einkunftsquelle dürfte immer zu besteuern sein.

MfG

Mike

Hallo, ich bin kein Steuerberater, daher antworte ich dir nur privat:

Natürlich, wenn du keine Zinsen erhältst, brauchst du auch keine versteuern. Jedoch gibst du nicht an, woher du das Geld, welches du ansparen willst, bekommst. Denn Einnahmen müssen versteuert werden. Der Gedanke „einfach“ am Girokonto liegen zu lassen ist aber nicht sehr clever. Denn ohne Zinsen verliert dein Geld alleine durch die Inflation. Eine sinnvolle Geldanalage ist in jedem Fall geeigneter als am Girokonto. Das freut nur deine Bank, da sie „kostenlos“ mit deinem Geld arbeiten kann.

Hallo!
Solange Du auf dem Girokonto keine Zinsen bekommst (die über dem Freibetrag von 801 Euro sind), musst Du es auch nicht weiter versteuern. Steuerpflichtig sind nur die sog. Kapitalerträge (also die Zinsen).

Hoffe, ich konnte helfen.
LG

Antwort derzeit nicht möglich

Moin, hier ein Auszug aus Wikipedia:

Kapitalertragsteuer in Deutschland

Die Kapitalertragsteuer wurde 1993 in Deutschland eingeführt und durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 mittels Einbehalt durch die Banken mit Wirkung ab 2009 im Sinne einer Abgeltungsteuer umfassend reformiert. Sie wird in den §§ 43 ff. i.V.m. § 20 EStG geregelt. Der Steuersatz liegt gemäß § 43a Abs. 1 EStG bei 25% des Kapitalertrags zzgl. Solidaritätszuschlag von derzeit 5,5 %. Die Besteuerung kann auch geringer ausfallen, sofern der Steuerpflichtige gemäß § 32d Abs. 6 EStG beantragt die Kapitalerträge der tariflichen Einkommensteuer zu unterwerfen. In diesem Fall kommt es zur Günstigerprüfung ob dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt. Dadurch werden Kapitalerträge mit dem ggf. niedrigeren persönlichen Steuersatz unter 25% besteuert.

Bei der Steuerveranlagung ist auch der Stückzins (in der deutschsprachigen Schweiz „Marchzins“ genannt) zu berücksichtigen. Er ist die Zinszahlung, die bei Anschaffung zwischen vorausgehendem Zinstermin und Anschaffungszeitpunkt und umgekehrt bei der Veräußerung zwischen vorausgehendem Zinstermin und Veräußerungszeitpunkt aufgelaufen und im Wertpapierkurs enthalten ist. Der Stückzins bei Anschaffung mindert den zu versteuernden Kapitalertrag, wenn er in der Steuerbescheinigung der Zahlstelle aufgeführt oder ersatzweise durch den Steuerpflichtigen in der Steuererklärung durch eigene Belege nachgewiesen wurde. Der Stückzins bei Verkauf erhöht über den höheren Verkaufskurs den zu versteuernden Kapitalertrag.

Kapitalertragsteuer wird nicht erhoben, wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Außerdem werden auf die den erteilten Freistellungsauftrag nicht übersteigenden Teil der Kapitalerträge ebenfalls keine Steuern erhoben. Der Freistellungsauftrag ist dabei an die Höchstbeträge des Sparer-Pauschbetrags gebunden und kann auf verschiedene Bankinstitute verteilt werden.

Der übergeordnete Begriff hierfür ist „Einkünfte aus Kapitalvermögen“, die in der Anlage „KAP“ der Steuererklärung aufzuführen sind. Unter „Zinsabschlagsteuer“ (Abk. ZASt) wird diejenige Kapitalertragsteuer verstanden, die auf Zinszahlungen anfällt, der Begriff wird im Einkommensteuergesetz selbst allerdings nicht verwendet. Kapitalertragsteuer wird nur durch bestimmte „Zahlstellen“ einbehalten (insb. Banken).
Kapitalertragsteuer vor 2009
Der Steuersatz vor 2009 lag bei 20 % für Gewinnanteile (Dividenden) (vgl. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG), 30 % für Zinsen aus Kapitalanlagen und 35 % für Tafelgeschäfte. Darüber hinaus gibt es noch weitere Steuersätze wie z. B. 25 % für Gewinnausschüttungen aus stillen Beteiligungen, die in § 43a EStG aufgeführt sind.

Es gelten also Grenzen, bis zu denen man Zinsen erwirtschaften kann, egal ob es ein Girokonto mit Verzinsung ist oder ein Sparbrief oder sonstiges.
Entscheidend ist also die Gesamtverzinsung pro Jahr für alle Anlagen.

Ich hoffe, ich konnte Dir damit helfen.

Beste Grüße
Olegg

Hallo liebe Gemeinde,

ich wollte mal nach fragen, da mir Google keine eindeutigen antworten geben konnte.
Folgendes, darf man auf seinem GiroKonto zb. Postbank Tausende von Euros über Jahre sich zusammen sparen ohne dafür in irgendeiner form Steuern zahlen zu müssen?

Hi Bastek,

dürfen darf man schon, aber auf die Zinsen musst du Abgeltungssteuer zahlen. Hier, das habe ich im Netz gefunden:

http://www.abgeltungssteuer.net/:

Also, wenn du keinen Freistellungsauftrag abgegeben hast, werden deine kompletten Guthaben-Zinsen automatisch der Abgeltungssteuer unterworfen (25 % des Zinsertrages zzgl. Soli und Kirchensteuer). Dir wird dann nur der Restbetrag auf deinem Konto gutgeschrieben. (Falls dein persönlicher Einkommensteuersatz niedriger ist, kannst du dir die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer in der Einkommensteuererklärung zurückholen). Außerdem steht Dir der Sparerpauschbetrag von 801 € (bei Verheirateten 1.602 €) zu, auf den Du keine Steuern zahlen musst. Bis zu dieser Höhe kannst du Deiner Bank dann einen Freistellungsauftrag geben, damit sie für Zinsen bis zu 801 € keine Abgeltungssteuer, etc. abführt.

Das nur in Kürze… - Ich kann leider nicht so gut erklären, also, wenn Du noch Fragen hast - einfach fragen ;o)

LG Bu.

Hallo,
sicherlich kannst so viel Geld sparen wie Du willst.Da Du aber Zinsen für dieses Guthaben bekommst mußt Du Kapitalertragsteuern an das Finanzamt abführen.Solltest
Du aber einen Freistellungsantrag bei Deinem Bankinstitut gestellt haben und nicht mehr als Alleinstehender 802 € oder als Verheirateter 1604 € Zinsen erhalten mußt Du auch nichts ans Finanzamt bezahlen. Dein Bankistitut ist verpflichtet über die Kapitalertragsteuer eine Meldung ans Finanzamt abzugeben.

Hoffe, daß hiermit Deine Frage beantwortet ist.

Gruß
Syleif