Moin, hier ein Auszug aus Wikipedia:
Kapitalertragsteuer in Deutschland
Die Kapitalertragsteuer wurde 1993 in Deutschland eingeführt und durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 mittels Einbehalt durch die Banken mit Wirkung ab 2009 im Sinne einer Abgeltungsteuer umfassend reformiert. Sie wird in den §§ 43 ff. i.V.m. § 20 EStG geregelt. Der Steuersatz liegt gemäß § 43a Abs. 1 EStG bei 25% des Kapitalertrags zzgl. Solidaritätszuschlag von derzeit 5,5 %. Die Besteuerung kann auch geringer ausfallen, sofern der Steuerpflichtige gemäß § 32d Abs. 6 EStG beantragt die Kapitalerträge der tariflichen Einkommensteuer zu unterwerfen. In diesem Fall kommt es zur Günstigerprüfung ob dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt. Dadurch werden Kapitalerträge mit dem ggf. niedrigeren persönlichen Steuersatz unter 25% besteuert.
Bei der Steuerveranlagung ist auch der Stückzins (in der deutschsprachigen Schweiz „Marchzins“ genannt) zu berücksichtigen. Er ist die Zinszahlung, die bei Anschaffung zwischen vorausgehendem Zinstermin und Anschaffungszeitpunkt und umgekehrt bei der Veräußerung zwischen vorausgehendem Zinstermin und Veräußerungszeitpunkt aufgelaufen und im Wertpapierkurs enthalten ist. Der Stückzins bei Anschaffung mindert den zu versteuernden Kapitalertrag, wenn er in der Steuerbescheinigung der Zahlstelle aufgeführt oder ersatzweise durch den Steuerpflichtigen in der Steuererklärung durch eigene Belege nachgewiesen wurde. Der Stückzins bei Verkauf erhöht über den höheren Verkaufskurs den zu versteuernden Kapitalertrag.
Kapitalertragsteuer wird nicht erhoben, wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Außerdem werden auf die den erteilten Freistellungsauftrag nicht übersteigenden Teil der Kapitalerträge ebenfalls keine Steuern erhoben. Der Freistellungsauftrag ist dabei an die Höchstbeträge des Sparer-Pauschbetrags gebunden und kann auf verschiedene Bankinstitute verteilt werden.
Der übergeordnete Begriff hierfür ist „Einkünfte aus Kapitalvermögen“, die in der Anlage „KAP“ der Steuererklärung aufzuführen sind. Unter „Zinsabschlagsteuer“ (Abk. ZASt) wird diejenige Kapitalertragsteuer verstanden, die auf Zinszahlungen anfällt, der Begriff wird im Einkommensteuergesetz selbst allerdings nicht verwendet. Kapitalertragsteuer wird nur durch bestimmte „Zahlstellen“ einbehalten (insb. Banken).
Kapitalertragsteuer vor 2009
Der Steuersatz vor 2009 lag bei 20 % für Gewinnanteile (Dividenden) (vgl. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG), 30 % für Zinsen aus Kapitalanlagen und 35 % für Tafelgeschäfte. Darüber hinaus gibt es noch weitere Steuersätze wie z. B. 25 % für Gewinnausschüttungen aus stillen Beteiligungen, die in § 43a EStG aufgeführt sind.
Es gelten also Grenzen, bis zu denen man Zinsen erwirtschaften kann, egal ob es ein Girokonto mit Verzinsung ist oder ein Sparbrief oder sonstiges.
Entscheidend ist also die Gesamtverzinsung pro Jahr für alle Anlagen.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit helfen.
Beste Grüße
Olegg
Hallo liebe Gemeinde,
ich wollte mal nach fragen, da mir Google keine eindeutigen antworten geben konnte.
Folgendes, darf man auf seinem GiroKonto zb. Postbank Tausende von Euros über Jahre sich zusammen sparen ohne dafür in irgendeiner form Steuern zahlen zu müssen?