Wie wäre es, wenn du mal Argumente bringst? Bisher ist alles Schall und Rauch - natürlich kann man dir als Anwalt (bist du doch sicher, oder?) diese Methode zubilligen: „Ich verweise auf etwas und behaupte, das stütze meine Aussage. Möge die Gegenseite darauf hereinfallen!“ Aber wenn willst du denn in diesem Forum damit beeindrucken? Du bist doch nicht der einzige Jurist hier. Und selbst der popelige Referendar sieht bei dir schon erhebliche Wissens- und Verständnislücken.
bejaht man allerdings die obj. voraussetzungen des betruges und den tatentschluss, kann man hier auch über einen strafbefreienden rücktritt nachdenken.
fas
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Nun ich geh richtig in der Annahme, dass du es nicht in
eigenen Worten erklären kannst.
schweigen kommt grds. kein erklärungsgehalt zu, weder rechtlich noch in einem forum. (müsste dir vllt aus dem bgb bekannt sein ?)
im übrigen möchte ich etwas klarstellen:
ich zitiere keine lit., die ich nicht vorher gelesen habe (und von der ich ausgehe, dass ich sie verstanden habe)
du kannst doch nicht wirklich davon ausgehen, dass wenn du etwas von mir verlangst, ich es auch mache ?! ganz im gegenteil, wer keine quellen für seine argumente angibt, der kann auch nicht fordern.
ob ich gegenüber dir dichter als unglaubwürdig oder sonst etwas rüberkomme, ist mir doch sowas von egal ?!
Naja, wenn du verstanden hättest, warum hier die Strafbarkeit verneint wurde, dann kämest du nicht auf die Idee die Schlüsse aus der Entscheidung zu ziehen, die du aus der Entscheidung gezogen hast.
Naja, wenn du verstanden hättest, warum hier die Strafbarkeit
verneint wurde, dann kämest du nicht auf die Idee die Schlüsse
aus der Entscheidung zu ziehen, die du aus der Entscheidung
gezogen hast.
danke für deine ansicht, aber das hast du doch schon 2-5 mal erzählt, oder ?