Geschwindigkeitstoleranz 10% oder nicht?

ja, vermutlich alle baugleich und drum bauartbedingt alle gleich schlecht :slight_smile:

Die Dinger arbeiten glaub mit Ultraschall. Bin vor Jahren mal auf dem Fahrrad (!) mit 50km/h oder so an so einem Ding vorbei gerauscht. Oder die Anzeige stimmte nicht so ganz :wink:

VG
J~

Du darfst davon ausgehen, dass die überhaupt nicht geeicht sind.
Und ich gehe davon aus, dass man es vermeiden will, dem Tacho-50-Fahrer die echten 47 anzuzeigen und daher auch hier pauschal etwas draufschlägt.

Die Genauigkeit deines Tachos kannst du recht einfach mit dem GPS (Navi oder Handy) testen.
Die zeigen nämlich ziemlich genau die echte Geschwindigkeit.

Sollten bei deinem Fahrzeug GPS-Geschwindigkeit und Tacho fast identisch sein, dann würde mich das ehrlich wundern. Wobei ich auch mal ein Auto hatte, das nur 3% Voreilung hatte. Da habe ich nämlich die Wegstreckenzahl umändern können in eine andere, die rund 3% höher war. Es waren dann 3% mehr Impulse pro Kilometer nötig. Der Tacho zeigte dann nur noch 3% zu schnell an, der Wegstreckenzähler aber 3% zu wenig. Das Auto wurde aber zur Verschrottung verkauft, da war der Kilometerstand vollkommen egal.

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Nicht immer, mei Rad Garmin letztens:


Auch wenn es nicht immer so offensichtlich falsch ist, würde ich doch ein paar Stichproben machen
(Oder war ich wirklich soo schnell??l

Es sind 51. Es ist der Ordnungsbehörde freigestellt, den Blitzer auf „ab 1km/h“ einzustellen oder auf „ab 5km/h“. Im Laufe der letzten 29 Jahre mit Führerschein der „Klasse 3“ habe ich aber kein einziges Knöllchen über 1, 2 oder 3km/h bekommen. Und das lag nicht daran, dass ich immer viel schneller unterwegs war. Das Knöllchen mit der kleinsten Überschreitung lautete auf 4km/h, die höchste Überschreitung hatte ich mit 19km/h auf einem Autbahnstück mit 120km/h-Limit.
Meine bisherige Gesamtfahrleistung beträgt über eine Million Kilometer (da waren einige Jahre Außendienst dabei). Mittlerweile fahre ich noch rund 35.000km im Jahr, die letzten drei Jahre ohne Geschwindigkeitsknöllchen.

Was ja auch völlig korrekt ist. Bis 100km/h werden 3km/h abgezogen, ab 100km/h werden 3% vom Messwert abgezogen, dabei wird dieser Abzug stets zu Gunsten des Autofahrers aufgerundet.
Diese Rechenvorschrift habe ich doch richtig beschrieben!

Wenn man also diese offizielle Rechenvorschrift berücksichtigt, dann sind 3% von 138km/h recht genau 4,14km/h. Und wenn man dann vorschriftskonform aufrundet, ergeben sich 5km/h als Abzug,

So, weil ich es jetzt einmal genau wissen wollte, habe ich nach einem Nachweis gesucht, dass bei den 3% zwingend aufzurunden ist. Fakt ist: Beim Provida-System (nachfahrendes Auto mit Kamera) sind es 5%, die zwingend aufzurunden sind.
Bei den „normalen“ Blitzern habe ich keinen Nachweis dazu gefunden, lediglich ein Infoblatt einer kommerziellen „Bußgeld“-Seite (davon gibt es scheinbar hunderte, ich halte die nicht für seriös).
Man müsste Zugang zur Bauartzulassung eines Blitzers haben, um die Messvorschrift zu kennen. Das PTB hatte die alle mal online abrufbar - bis zum 01.05.18 (DSGVO?).
Demnach muss ich es für wahrscheinlich halten, dass der 3% Abzug kaufmännisch gerundet werden könnte, oder dass nach genau 3% Abzug des genauen Messwerts (mit Nachkommastellen) schlichtweg die Nachkommastellen entfallen. Ich weiß es nicht und ich finde dazu nichts wirklich seriöses im Internet. Wie ärgerlich!

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Sicher. Du hast da den direkten Abstieg vom Eisenberg zur Taucherbucht gemacht.

Vermutlich eher Messfehler dank kaum sichtbarer, schwacher Satelliten.
Wenn sich das Messergebnis beruhigt, dürften genug starke dabei sein, die stabil zu empfangen sind. Wenn ich mit angeblichen 106km/h auf der A44 über die Behelfs-Landebahn fahre, weiter an den Zementwerken bis kurz vor den Beginn des Ruhrgebiets (da biege ich „links ab“), zuckt das Navi auch mal kurz auf 99 oder 101.

Jedenfalls habe ich Freunde im PB-Raum, die haben Kinder - ich nicht. Also bin ich es, der sie besucht. Und da es überhaupt keinen Grund gibt, es nicht zu machen, habe ich auf diesen Heimfahrten (mitten in der Nacht zum Sonntag) praktisch alle Rechnereien und Spielereien mit Navi, Handy und Stoppuhr gemacht, die man sich vorstellen kann. Übrigens: Nach 60km Fahrt ist die Differenz zwischen Wegstreckenzähler und Autobahnkilometrierung unter 50m.

Handy und Navi - das ist bei mir das große (Radio-)Display im Auto, auf dem Android Auto läuft.
Ich nehme nichts in die Hand, ich tippe auf extra einfache, große Schaltflächen und freue mich über eine sehr gute Spracherkennung. Das Handy liegt derweil eingestöpselt in der Ablage. Ich könnte sogar Kurznachrichten (SMS, WhatsApp, Threema) abschicken, indem ich NUR spreche.

Hallo,

ich habe es in den letzten Tagen mal ausprobiert: die vom Fahrzeug gemessene Strecke stimmt exakt mit der vom Navi und unabhängig davon von Google Maps berechneten Strecke überein. Bei meinem Alten Fahrzeug war das auch so und auch die Geschwindigkeitanzeigeanlagen angezeigten Geschwindigkeiten stimmten immer mit der vom Tacho überein - außer bei einer Anlage hier im Ort. Bei der war die angezeigte Geschwindigkeit immer um 3-4 km/h höher, aber das wurde von mehreren Anwohnern in einer Gemeinderatssitzung moniert.

Was das Thema Profil angeht: das kann bei der Streckenberechnung um die 3% ausmachen - und da reden wir nur vom Umfang und nicht vom Abrollumfang, der noch einmal um ein paar Zentimeter kleiner ist.

Gruß
C.

Und genau für den Fall muß man dafür sorgen, daß jemand die Post in die Hände bekommt und liest.

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Moin,

was genau soll was?
Hast du eine Nachfrage?
Hast du mein Posting missverstanden?
Willst du mich angreifen?
Willst du…? :slight_smile:

Ich habe doch bereits geschrieben, dass unserer Rechtssystem für diesen Fall vorgesorgt hat, dass man unverschuldet eine Frist versäumt. Wer im Koma liegt (oder auch nur unbedarft im Urlaub) kann ja u.U. eine Frist nicht einhalten. Dafür gibt es dann z.B. (but IANAL):
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiedereinsetzung_in_den_vorigen_Stand#Straf-_und_Ordnungswidrigkeitenprozess

VG
J~

Wohl kaum. Das ist ein Doppler-Radar.

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das wird ja wohl kaum ein Folgefehler sein :wink: So gesehen finde ich 50m doch ganz schön viel. Aber vielleicht ist die Abweichung gar nicht so groß. Denn die Kilometrierung soll ja nicht der Fahrspur folgen, sondern der Mittellinie.
Außerdem ist sie nur eindimensional - deine Spur hat drei Dimensionen. Ob die Kilometrierung sich aber auf die Oberfläche bezieht oder auf die senkrechte Projektion weiß ich auch nicht. Auch daher könnte sonst eine Differenz kommen.

Wie haste denn die Entfernung gemessen? Per GPS? Die Geschwindigkeitsmessung ist bei GPS sehr genau, die Positionsbestimmung nicht so sehr.
Wie berechnet (dein) GPS den Weg? Misst es Geschwindigkeiten über Zeiträume? Oder die Positionen über die Zeit?

VG
J~

Wirklich, muss man das?
Ich habe das noch nie gemacht.

Eigentlich nicht unbedingt, aber ich habe mich angegriffen gefühlt.

Mag ja sein; dann hast Du halt bisher Glück gehabt. Genauso, wie man dafür Sorge dafür tragen muß bzw. sollte, daß während einer längeren Abwesenheit ab und an mal jemand nach dem im öffentlichen Raum geparkten Auto schaut (wenn man nicht will, daß das wegen einer neu eingerichteten Baustelle abgeschleppt wird), sollte man auch darauf achten, daß jemand nach der Post sieht, damit bspw. keine Fristen versäumt werden. Im Gegensatz zum plötzlichen Koma ist ein Urlaub nämlich vorhersehbar.

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Autobahnkilometrierung - die Schilder am Rand.
Wegstreckenzähler - Vom Armaturenbrett abgelesen.

Da man beim Fahren als Fahrer nicht dauerhaft auf den Tacho schauen kann, habe ich bei Annäherung an die vollen 60km nach Autobahn-Kilometersteinen halt nur deutlich häufiger auf das Armaturenbrett geschaut. Als da die 60km zum ersten Mal voll waren, war der Autobahnkilometer weniger als einen Leitpfosten hinter mir. Die Toleranz könnte auch nahezu Null gewesen sein. Um das zu erfassen, müsste man aber Beifahrer sein.

Hallo, bei uns in Sachsen gibt es z.B. eine VwV Verkehrsüberwachung https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/14006-VwV-Verkehrsueberwachung#anl1
Da kann über die verschiedenen Messungen nachgelesen werden und man kann sich auch über die Messtoleranzen informieren.
Sowas wir es in jeden Bundesland geben.

Hier ein Auszug aus dem Sächsischen:

Toleranzen

a)
Bei Geschwindigkeitsmessungen mit technischen Messgeräten sind als Messtoleranz von Messwerten bis 100 km/h 3 km/h und von Messwerten über 100 km/h 3 Prozent des Messwertes, aufgerundet auf den nächsten ganzzahligen Wert, abzuziehen.

b)
Verbleibt nach Abzug der Toleranzwerte eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h, ist in der Regel von einer Verfolgung abzusehen.

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Danke, danke, danke.

Ich hab’s übrigens direkt verstanden, ohne Übersetzung ins Deutsche!

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