Hi
die gestrichelte Linie hat m.E. keinen „rechtlichen“ Hintergrund, wenn es keine ergänzenden Schilder gibt.
Sie zeigt eher den Bereich an, in dem bei Ausfahrt aus der Straße gehalten werden sollte, um sich zu versichern, dass die Strecke wirklich frei ist. Sie ist also eher ein Hinweis darauf, dass man dort mal genauer schauen und nicht einfach drüber donnern sollte (womöglich weil da schon der eine oder andere Radler geplättet wurde, weil er rechts-vor-links in Ermangelung eines Führerscheins nicht kennt)
Klar, dem Radfahrer hilft es nichts, wenn das auf dem Grabstein steht, dass er hätte warten müssen ![]()
Ahh ich habe noch etwas gefunden : Die Haltlinie und die unterbrochene Wartelinie
Auszug :
Die unterbrochene Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 StVO) ist kein verbindliches Gebot im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Sie empfiehlt lediglich dem, der wartepflichtig ist, an der bezeichneten Stelle anzuhalten.
Gleichwohl kann schon das Überfahren der Wartelinie im Einzelfall - leicht - haftungsverschärfend ins Gewicht fallen, wenn dadurch eine Fehlreaktion des bevorrechtigten Kraftfahrers provoziert wurde.
Gruß h.