Hallo Stefan,
Es ist auch keineswegs sicher, daß in den ersten sechs Monaten die Beweißlast
wirklich umgedreht ist, dazu fehlt die richterliche Klärung
Ich zitiere der Einfachheit halber auf die FAQ 1152, die Christian netterweise hier drüber angeführt hat: „Beim Verbrauchsgüterkauf gilt für die ersten sechs Monate nach dem Kauf eine Beweislastumkehr, d. h. es wird davon ausgegangen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs schon bestand. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen.“
Dass sich ein Verkäufer trotz eindeutiger Rechtslage sträubt, ist denkbar, aber unwahrscheinlich. Gerade in den letzten Jahren ist doch auffällig, dass Geschäfte kulanter mit Rücknahmen sind als früher, um Kunden nicht zu vergraulen.
Noch mal: Es gibt keinerlei Gewähr für eine bestimmte Lebensdauer.
Ich verstehe den Einwand nicht. Stört dich die von mir benutzte Vokabel? Im Gesetz heißt es, dass die Sache „frei von Sachmängeln“ sein muss. Unter Lebensdauer versteht man umgangssprachlich die Gebrauchszeit einer Sache bis zu dem Termin, an dem sie irreparabel kaputt ist. Übrigens wird gerade bei Glühbirnen häufig wortwörtlich eine Lebensdauer auf den Kartons angegeben, bei Energiesparlampen ist sie entsprechend höher. (Anmerkung: Dieser Satz ist nur gedacht, um die Üblichkeit dieses Begriffs zu belegen, nicht um Garantie mit Gewährleistung gleichzusetzen.)
Was den Beweis angeht, ob die zurück gebrachte Birne wirklich die ist, die man laut Kaufbeleg gekauft hat, meinst du:
Nein, zumindest diesen Beweiß muß der Käufer in jedem Fall erbringen.
Da Glühbirnen und andere Dinge keine Seriennummer tragen, ist dies gar nicht möglich. Da es aber der Verkäufer war, der die Beweismöglichkeit nicht gegeben hat, und die Beweislast auf ihm liegt, sehe ich den Vorteil auf Verbraucherseite. Aber auch hier hast du sicher recht, wenn du meinst, niemand wird wegen eines solchen Betrages klagen. Ich denke abe auch hier, dass der Verkäufer es, um den Kunden nicht zu vergraulen, nicht darauf ankommen lassen wird. Ich habe schon Glühbirnen und Energiesparlampen zurückgegeben. Zwei- oder dreimal wegen Defekts, einmal (Energiesparlampen) weil ich festgestellt hatte, dass sie wegen der langen Vorlaufzeit für den geplanten Zweck nicht einsetzbar waren. In allen Fällen wurden sie problemlos angenommen.
Gruß
Peter
