Hallo!
Ich versuch mal zum Verständnis beitragen zu können:wink:, daher jetzt mal vom System her, ohne Detailregelung. Solche Dinge darf man nie nach Paragraphen lernen, sondern immer ohne. Die konkrete Regelung ist nur das i-Tüpferl.
Bei der Gewährleistung beim Kaufvertrag gehts darum, dass der Verkäufer dafür einstehen muss, dass die Kaufsache die Eigenschaften besitzt, die vertraglich vereinbart wurden.
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V und K vereinbaren den Kauf eines Fernsehers, der funktioniert. V ist also verpflichtet einen Fernseher, der funktioniert, ins Eigentum des K zu übergeben. V übergibt aber K einen Fernseher, der nicht funktioniert in sein Eigentum. K hat daher gegen V einen Gewährleistungsanspruch, weil er schlechter geleistet hat als vertraglich geschuldet.
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gleicher Sachverhalt, aber V übergibt einen Fernseher, der funktioniert. Nach fünf Monaten wird der Fernseher kaputt. V hat seine vertraglichen Pflichten vollständig erfüllt, er hat einen Fernseher ins Eigentum des K übertragen, der funktioniert. Daher hat K keinen Gewährleistungsanspruch.
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V und K vereinbaren den Kauf eines Fernsehers, der nicht funktioniert. V übergibt K einen Fernseher, der nicht funktioniert, in sein Eigentum. K hat keine Gewährleistungsansprüche, weil der Fernseher vereinbarungsgemäß geleistet wurde.
Klar worum es geht? Schließt man nun Gewährleistungsansprüche ganz oder teilweise aus, hat eine Vertragsverletzung durch Schlechterfüllung für den Verkäufer keine Konsequenzen.
Bei der Garantie geht es um eine ganz andere Sache: Hier vereinbaren zwei Personen losgelöst von irgendeinem anderen Geschäft, eine bestimmte Eigenschaft eines Produktes oder dass es eine gewisse Zeit lang nicht kaputt wird oder so. Das ist also eine ganz andere Baustelle. Natürlich darf man das auch in einen Kaufvertrag als zusätzliche Vereinbarung hineinschreiben, was aber nur dann funktioniert, wenn der Verkäufer auch der Garantiegeber ist. Man darf das deswegen, weil Vertragsfreiheit gilt, also man erstens nicht nur Verträge machen darf, die im Gesetz ausdrücklich aufgelistet sind und zweitens auch beliebig mischen darf.
Gruß
Tom