Wenn man den Endlösungsbeschluss mit einem „Remigrationstreffen“(welches sich als nicht einmal strafbar herausstellt) gleichstellt, ist das eine eindeutige Bagatellisierung.
Nochmal lieber Fragesteller wie kommst du zu dem Schluss das die Gewaltenteilung nicht mehr existiert während du Artikel postest aus denen hervorgeht das sie existiert ?
Mal eine Frage: bist Du wirklich daran interessiert, zu verstehen, warum es sich bei Dir wiederholt angeführten Formulierung gar nicht um Volksverhetzung bzw. eine Verharmlosung des Holocausts handeln kann oder willst Du den Vorwurf nur immer und immer wiederholen, weil Du hoffst, dass Du damit @Penergrin irgendwie diskreditieren oder von dem ganzen Stuss und Hetzerei, die Du hier absonderst, ablenken kannst?
Das ist keine Frage des Standpunkts und oder gar der persönlichen Meinung, sondern es gibt einen ganz banalen, wenngleich rechtlichen Grund dafür, dass die Herstellung des Bezuges zwischen diesen beiden Vorgängen keine Verharmlosung des Holocausts sein kann. Dass Du Dich für diesen nicht interessierst, spricht im Grunde auch schon wieder Bände.
Ich schätze, du unterliegst nicht deren Gerichtsbarkeit. Also keine Sorge.
»Das weckt unwillkürlich Erinnerungen an die furchtbare Wannseekonferenz«, sagte die SPD-Politikerin der Funke Mediengruppe. Sie wolle beides nicht miteinander gleichsetzen.
Du hattest es durch „Wannseekonferenz Vol.2“ eindeutig gleichgesetzt. Und nicht einmal eine Wischwaschi-Entschuldigung hinterhergeschoben. Auch nachdem die unkorrekte Berichterstattung ruchbar wurde, bist du von der Gleichsetzung nicht abgerückt.
Ich frage mich gerade, was bemerkenswerter ist: Dass es dir nicht zu peinlich ist, dich selbst als zu dämlich darzustellen, einfachste deutsche Sätze zu verstehen.
Oder dass es dich nicht weiter stört, dass deine ‚Argumente‘ nur funktionieren, wenn man sich als zu dämlich darstellt, einfachste deutsche Sätze zu verstehen. Bin ein wenig hin und her gerissen.
Hier übrigens ein schönes Beispiel für Gewaltenteilung:
Le Pen, Vorsitzende des RN von 2011 bis 2022, soll laut der Richterin „im Zentrum“ dieser Operation gestanden haben. Insgesamt geht es um eine Summe von mehreren Millionen Euro für die Jahre von 2004 bis 2016. Für ihre Rolle verurteilte das Gericht die Politikerin, die selbst bis 2017 im EU-Parlament saß, außerdem zu einer vierjährigen Haftstrafe - davon sind zwei Jahre auf Bewährung ausgesetz, die anderen beiden muss sie mit Fußfessel in Hausarest ableisten. Zudem verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro.
Diese Details ihrer Strafe hörte Le Pen allerdings nicht mehr im Gerichtssaal. Unmittelbar nachdem die Richterin verkündet hatte, dass die Strafe den Entzug des passiven Wahlrechts mit sofortiger Wirkung einschließt, verließ die 56-Jährige das Justizgebäude. Ihre Ablehnung des Urteils machte sie bereits vorher durch wiederholtes Kopfschütteln deutlich.
Je nachdem, wen Du fragst, ist das natürlich eine politische Justiz. Vgl. auch JD Vance, Corona-Urteile, usw. Widdewiddewitt und so. Die Leute, die so denken, fängt man wahrscheinlich nie mehr ein.