Gibt es noch Gewaltenteilung?

Wenn die Hausdurchsuchung wie im vorliegendem Fall richterlich angeordnet wurde, ja.
Vor allem gehe ich davon aus, dass der Richter, der alle relevanten Informationen vorliegen hatte, im Gegensatz zu dir weiß was er tut.

In Russland wird man direkt von der Straße weg verhaftet, wenn man schweigend ein leeres Schild hoch hängt. Im aktuellen Russland wäre dein Beispiel ein willkommenes Anzeichen von Rechtsstaatlichkeit.

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Ach so, wenn ein Richter etwas angeordnet hat muss es ja rechtmäßig sein. Dir ist klar, dass die Geschichtsbücher voll von Beispielen sind in denen Richter Urteile fällten die für den moralisch nicht vollkommen verkommenen Beobachter nichts mit Recht zu tun haben?

Und wenn man im Internet kritische Vergleiche postet würde es dort wahrscheinlich auch zu einer Hausdurchsuchung kommen - und wahrscheinlich auch mit richterlicher Anordnung. Als Demokrat finde ich aber, dass Hausdurchsuchungen nicht als Strafe mißbraucht werden sollten sondern nur, wenn dies der Sache dienlich sein könnte, also z. B. bei Verdacht auf Drogenhandel.

Tatsächlich darf man davon in einem funktionierenden Rechtsstaat ausgehen, ja. Und wenn ich die Wahl zwischen dir und einem Richter habe, fällt mir die Entscheidung tatsächlich nicht schwer, wem ich eher glaube.

Außerdem darf ich dich daran erinnern, dass du den Fall hier als Beispiel für nicht funktionierende Gewaltenteilung gebracht hast. Tatsächlich ist es so, dass hier die Gewaltenteilung reibungslos funktioniert hat.

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Wenn sie es nicht ist, dann ist sie anfechtbar.

Witzige Geschichte, aber Rechtsprechung hat absolut nichts mit „Moral“ zu tun sondern mit Gesetzen. Wenn die Gesetze nun mal sagen das es zulässig ist in diesem Fall eine Hausdurchsuchung anzuordnen dann ist das eben so.

Aber interessant das du jetzt mittlerweile zugibst das die Gewaltenteilung in Deutschland gut funktioniert aber deiner Meinung nach die Gesetze unmoralisch sind.

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Und wenn die Nürnberger Rassengesetze sagen, dass Juden keine Menschenrechte haben - ist das dann für Dich auch akzeptabel?

Und wenn sie einen verdächtigen Kochlöffel finden… unangenehme Sache

Du möchtest nicht ernsthaft eine Hausdurchsuchung aufgrund von Volksverhetzung mit den Nürnberger Rassengesetzen vergleichen ?

Was wäre denn deine Idee wie man mit jemandem umgehen sollte der solche Dinge postet ? Ein wütender Brief? Ihn streng ansehen? Ihn bitten das Beweismaterial auf der Wache vorbeizubringen ?
Was wäre denn deiner Meinung nach eine angemessene Maßnahme um die Umstände zu ermitteln ?

Weil’s grad aktuell ist:

Das Amtsgericht Haßfurt erließ einen Strafbefehl über 90 Tagessätze. Grund ist aber nicht die Beleidigung, sondern das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Volksverhetzung. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der 64-Jährige zum Beispiel ein Bild mit Bezug zur Nazi-Zeit verbreitet haben. Der Anwalt des Beschuldigten kündigte Einspruch an. In dem Fall käme es zu einem Prozess.

Wo habe ich das? Ah, das scheint mir ein billiger Versuch sein mir irgendwelche Behauptungen unterschieben zu wollen - was den Schluß zulässt, dass Du an einer ernsthaften Debatte nicht interessiert bist.

In Beitrag 65 hast du das.
Selbst wenn man ein extrem schlechtes Gedächtnis hat, kann man es doch ganz einfach nachlesen. 4 (!) Beiträge zurückgehen ist schon zu viel verlangt?

Oh wie war das denn dann gemeint…?

Scheint ja zu funktionieren, diese Gewaltenteilung:

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden setzte die Zwangsbeurlaubung eines Frankfurter Polizisten aus, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der Beamte des 1. Frankfurter Polizeireviers war laut Gericht Teilnehmer der rechtsextremen Chatgruppe „Itiotentreff“ und hatte gegen seine Suspendierung geklagt.

In der Chatgruppe sollen Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole sowie Verharmlosungen des Holocausts geteilt worden sein.
[…]
Ihm war laut Verwaltungsgericht vorgeworfen worden, über 150 Bild- und Videodateien mit ausländerfeindlichem, rassistischem, antisemitischem und gegenüber Behinderten und Andersgläubigen abfälligem Inhalt versendet, kommentiert und gespeichert zu haben, heißt es in der Mitteilung.

Doch allein bei 13 von dem Polizisten versendeten Bild- und Videodateien sah das Gericht „einen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Kernpflicht, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen“.

Diese Dateien erweckten laut Gericht „den Anschein, der Beamte sympathisiere mit dem Nationalsozialismus beziehungsweise wolle diesen zumindest massiv verharmlosen und weise eine rassistische Gesinnung auf“.
[…]
Insgesamt lasse sich eine verfassungsfeindliche Gesinnung des Beamten auf dieser Grundlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen.

Immerhin wissen wir jetzt, dass dreizehn ausländerfeindliche, rassistische oder antisemitische Bilder nicht das Limit sind. Da ist wohl noch Luft nach oben.

Schon beeindruckend, welche Parallelen auch in diesem Segment zwischen Österreich und Deutschland bestehen.

Das Drehbuch ist halt überall das Gleiche.

Echte Schlagzeilen zu Russland schauen halt so aus:

Laut ukrainischer Staatsanwaltschaft zeigte ihr Körper zahlreiche Spuren von Folter und Misshandlung. Aus Ermittlerkreisen heißt es, ihr Zungenbein sei gebrochen und sie habe Verbrennungen an ihren Füßen. Ihr Gehirn, ihre Augen und Teile ihres Kehlkopfs seien von russischer Seite entfernt worden.
[…]
„Ich sah mehrere Schnitte an ihrem Körper, besonders an ihrem Arm und Bein. Sie hatte eine frische Messernarbe - zwischen dem Handgelenk und dem Ellenbogen, sozusagen am Unterarm. Und die Narbe war ungefähr drei Zentimeter lang. Es war wie ein Einstich.“
Roschtschyna erzählte ihrer Zellengenossin, dass sie zuvor auch mit Elektroschocks gefoltert worden sei.
[…]
„Sie hat abgenommen. Sie wog nur noch 30 Kilogramm. Sie konnte nur noch mit meiner Hilfe aufstehen. Sie war in einem solchen Zustand, dass sie nicht einmal den Kopf aus dem Kissen heben konnte. Ich hob zuerst ihren Kopf an, sie griff nach dem oberen Bett und erst dann konnte sie überhaupt aufstehen.“

So sieht es aus, wenn in einem Land der Rechtsstaat ausgeschaltet wurde. Deine Vergleiche mit Russland und dem Dritten Reich sind einfach nur bescheuert.

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Genau so wie es dort steht. Es ging darum, dass Gesetze nicht unbedingt moralisch richtig sein müssen.