danke für die nette Strafrecht-BT Wiederholung. Ich bin mit den Vorsatformen und Anforderungen des Betruges sehr wohl vertraut.
Es hat nur, da hier auch Nichtjuristen mitlesen, wenig Sinn, eben dies in entsprechender Breite auszuführen. Daher kann man es auch simpler halten.
Und wenn jemand ein falsches Bild (mal tatsächlich angenommen) aus „Bequemlichkeit“ in das Netz stellt, dann reicht mir das, um den subjektiven TB des Betruges entfallen zu lassen.
Gruß
Dea
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Ich denke aber, wenn man mit Nichtjuristen über Detailfragen, wie Vorsatz, Fahrlässigkeit, einzelne Tatbestandsmerkmale usw. diskutiert, kann man ruhig auch tiefer in die Materie eintauchen. Ich meine, man kann das auch für einen Nichtjuristen verständlich erklären, zumal, wenn er sich offensichtlich für die Sache näher interessiert.
(Mir und anderen sind übrigens hier auf Fragen auch schon die Paragrafen um die Ohren geflogen)
Ich wollte dir aber wirklich nicht zu nahe treten. Sorry, wenn es so rübergekommen ist.