Hallo,
Wie kommst Du auf den Betrag von 5.000 Euro?
als kaufe kleine
Einheiten unter 4.999,-- € dann bist DU auf der sicheren
Seite.
Ok, hab das auch nur vom Hören-Sagen.
warum greifst Du dann darauf zurück bzw. äußerst Du Dich dann zu der Frage? Meinst Du, es gibt hier nicht genug Leute, die die richtigen Antworten kennen oder macht es Dir einfach nur Spaß zu antworten und das ganz unabhängig davon, ob die Antwort stimmt oder nicht?
Also Sorry. Aber Google
mal unter GWG und les den §10, 11 und 14.
Wieso sollte ich danach googlen? Das Geldwäschegesetz gehört zu meinem täglichen Handwerkszeug und in meinem Schrank stapeln sich die Zertifikate aus den x Pflichtschulungen, online-Trainings und Präsenzveranstaltungen zu dem Thema.
Meldungen werden nur
bei VERDACHT von Geldwäsche und bei Terrorismus gemacht. Dann
aber muss man auf dei „Freigabe“ warten ! Das deutet ja dann
darauf hin, dass gemeldet wurde.
Die Verdachtsmeldungen sind doch völlig unabhängig von den betragsabhängigen Dokumentationspflichten.
Schon mal was von Smurfing gehört?
Nein.
Aha. Und dann antwortest Du hier auf Fragen zum Thema Geldwäsche (in weitestem Sinne). Kurz gesagt: Dein Ratschlag, mehrere kleine Portionen zu kaufen, ist für den Fall für die Tonne, wenn man für diesen genialen Trick immer wieder zum gleichen Händler rennt.
Aus § 3 GWG:
(2) Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 sind zu erfüllen:
- im Falle der Begründung einer Geschäftsbeziehung,
- im Falle der Durchführung einer außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung anfallenden Transaktion im Wert von 15 000 Euro oder mehr; dies gilt auch, wenn mehrere Transaktionen durchgeführt werden, die zusammen einen Betrag im Wert von 15 000 Euro oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zwischen ihnen eine Verbindung besteht
Du könntest ja auch privat Gold kaufen, dann geschieht
keine Meldung oder Goldschmuck kaufen und dann einschmelzen
lassen. Das wird auch nicht gemeldet, denn es ist ja DEIN
Schmuck und Du kaufst ihn ja nicht dort bei Proaurum 
Dunkel ist der Rede Sinn. Es ist doch nicht so, daß man
unerkannt und anonym Schmuck für 3 Mio. Euro kaufen kann. Man
kann noch nicht einmal Steine für 3 Mio. Euro kaufen, ohne daß
das jemand zur Kenntnis nimmt. Die allgemeinen
Sorgfaltspflichten nach § 3 Geldwäschegesetz treffen auch „13.
Personen, die gewerblich mit Gütern handeln.“ (Zitat aus § 2
Abs. 1 GWG).
Ja, so ging´s auf alle Fälle. Und wer redet denn von sooo
hohen Geldbeträgen. Wir sind immer noch „Normal-Bürger“. Da
geht es evtl. nur um 50 - 200.000 o.ä.
Darum geht es doch nicht, sondern es geht darum, daß es für die Belange der Geldwäscheprüfung egal ist, ob jemand mit Gold, Silber, Schmuck oder Fahrrädern handelt, weil eben jeder gewerbliche Händler den Vorschriften des GWG unterliegt.
Gruß
C.