Grenzsteuersatz

Aber immerhin noch gestattet :joy:, wie im Wikipedia-Artikel erwähnt:

Damit kleinere Betriebe aber weiterhin den Lohnsteuerabzug mit Lohnsteuertabellen vornehmen können, aber auch weil bei Betrieben mit maschineller Lohnsteuerberechnung nach wie vor praktischer Bedarf besteht, im Einzelfall Steuerabzugsbeträge aus Tabellen ablesen zu können, wurde die Anwendung von Lohnsteuer(annäherungs)tabellen durch den Gesetzgeber auch weiterhin zugelassen (§ 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG i. d. F. des StSenkG). Seit dem Jahr 2004 stellen die Lohnsteuertabellen aber nur noch eine ergänzende Alternative zur maschinellen Lohnsteuerberechnung nach dem stufenlosen Formeltarif dar.

Ja. Genauso, wie es gestattet ist, ESt-Tabellen zu erstellen - die freilich immer ein bisselchen ungenau sind, seit der ESt-Tarif zwar weiterhin diskret, aber in Sprüngen von nur noch einem ganzen Euro definiert ist.

Zu Zeiten der amtlichen ESt-Tabellen war es immer ein hübsches Spielchen, irgendwoher die letzten drei DM zu nehmen, um unter dem letzten Tabellensprung zu bleiben…

Schöne Grüße

MM