Hallo,
"…so kann der Gerichtsvollzieher die zum Hausstand des
Schuldners gehörenden erwachsenen Personen
nach dem Arbeitgeber des Schuldners befragen.
Und andere Fragen sind nicht erlaubt?
…fragte das mädchen nach persönlicher lage der mutter aus…
Arbeitgeber? Aufenthaltsort? Freund der Mutter? Weitere Schulden? Oder worum ging es genau? Und was wurde unterschieben?
Dem Gerichtsvollzieher ist doch wohl sicher klar, dass die Aussage einer 12jährigen wohl kaum gerichtsverwertbar ist.
Zudem weiß ich nicht, ob aus dem Gesetzestext zu schließen ist, dass das Gegenteil des Erlaubten im Text auch automatisch verboten ist - ianal.
(ebenfalls ianal, aber des Lesens mächtig)
Dito. Und manchmal verstehe ich sogar was. 
Gruß
loderunner