Abend Martin,
du hast natürlich recht, danke.
Irgendwie vergesse ich immer wieder die Überschussrechner, da
ich es nie gemacht habe und immer bilanzieren durfte/wollte.
Gruß
Stefan
Abend Martin,
du hast natürlich recht, danke.
Irgendwie vergesse ich immer wieder die Überschussrechner, da
ich es nie gemacht habe und immer bilanzieren durfte/wollte.
Gruß
Stefan
Servus,
im Warenhandel ist Überschussrechnung ja eigentlich auch pervers. Die Überschrift dazu heißt „Nein, ich will mein Betriebsergebnis nicht kennen!“
Schöne Grüße
MM
mit einer Träne im Knopfloch zum Gedenken an das sanft entschlafene „Grundhandelsgewerbe“
Hallo !
Mit Abmahnungen habe ich mich noch nicht beschäftigt, aber ich
versuche natürlich alles richtig zu machen.
Da sollest Du Dich schleunigst drum kümmern. Das kann SEHR teuer werden. „Unwissenheit schützz vor Stranfe nicht“.
Gewährleistung bekomme ich ja über den Großhandel wo ich
bestelle, deswegen eigentlich kein Problem.
Du musst aber Reklamationen (Versandkosten!) bearbeiten, bei einer Gewährleistung von 2 Jahren können da schon ein paar anfallen. Unterschätze diesen Punkt nicht!
Naja, ich habe vor besondere Wecker zu verkaufen.
Das denkt leider jeder der anbietet. Ich sage es mal so: Für einen Einkaufspreis von 4 EUR bekommst Du China-Schrott. Sorry.
Vergleichbare Wecker kosten bei Ebay min. 8€. Ich kann Sie für
7€ verkaufen. Und wer sucht sich nicht den billigsten Preis?)
Es ist nicht ratsam immer der BilligeJacob zu sein! Du zerstörst Dir Deine eigenen Geschäfte/Preise. Du musst bei Deiner Kalkulation auch Reklamationen und Rückläufer u.ä. einrechnen!
Ich hoffe ich lieg überall (fast) richtig.
Viel Erfolg!
MFG
S.
Ich hätte mal noch eine Frage, besonders an die die schon einen Shop öder ähnliches besitzen.
Also wenn jemand bei mir einen Wecker kauft und das Geld überweist, alles ok. Allerdings schickt dieser Mensch den Wecker mit seinen Kosten zurück.
Wenn ich ihm nun sein Geld zurücküberweise, kann ich dann sagen, das er nur den Kaufpreis zurückbekommt, und ich die Versandkosten behalte, schliesslich hätte ich dann -5€ für den Versand…?!
Gibt es dieses problem oft im allgemeinen geschäftsleben? Weil eigentlich bei einer Uhr oder einem Wecker schickt man ihn ja nicht wegen Nichtgefallens zurück? Sowas kenne ich nur von Klamotten.
Danke
Wenn ich ihm nun sein Geld zurücküberweise, kann ich dann
sagen, das er nur den Kaufpreis zurückbekommt, und ich die
Versandkosten behalte, schliesslich hätte ich dann -5€ für den
Versand…?!
Hallo !
Du musst ggf. die Versandkosten übernehmen und machst mit der Bestellung ein Minusgeschäft. Dies ist nicht unüblich. Die Rücksendequote ist Branchenabhängig und kann bei bis zu 10% liegen.
Besonders bei minderwertigen Artikeln ist die Rücksendequote hoch. Bedenke : Der Kunde hat 2 jährige Gewährleistung. Deswegen lohnt sich der Verkauf von minderwertigen Artikel die im EK 4 EUR kosten kaum.
Link: http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hinsend…
Weil eigentlich bei einer Uhr oder einem Wecker schickt man ihn ja
nicht wegen Nichtgefallens zurück? Sowas kenne ich nur von
Klamotten.
Im Fernabsatz hat der Kunde ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Da kann er -ohne Angabe von Gründen- alles zurücksenden. Das nennt sich „Unternehmerisches Risiko“ und sollte bei jeder Kalkulation einfliessen. Das haben ich versucht Dir schon in meinem ersten Post mit dem Satz vom „BilligemJakob“ zu erklären.
MFG
S.
ok, dankeschön,
dann werde ich dies wohl so einkalkulieren, das jeder 3. wecker zurückkommt. Wäre es strafbar wenn ich in die AGBs schreibe das der Rücksender bei Nichtgefallen nur den Kaufpreis bekommt, und ich demjenigen der weiss das das nicht gilt, die Versandkosten mitüberweise…?!
thx
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ok, dankeschön,
dann werde ich dies wohl so einkalkulieren, das jeder 3.
wecker zurückkommt. Wäre es strafbar wenn ich in die AGBs
schreibe das der Rücksender bei Nichtgefallen nur den
Kaufpreis bekommt, und ich demjenigen der weiss das das nicht
gilt, die Versandkosten mitüberweise…?!thx
Hallo !
Du kannst soetwas nicht einfach in Deine AGB schreiben, was Dir gerade einfällt! Ich rate Dir Dich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, bzw. die AGB von einem Rechtsanwalt erarbeiten zu lassen. Gerade bei Eba* tummeln sich massenhaft Leute Dir auf soetwas gewartet haben. Dann gibts ne fette Abmahnung/Unterlassungserklärung! Kostenpunkt 1000 EUR bis x EUR! Bitte nehme diesen Rat ernst! Auch eine „kopierte“ AGB irgendeiner Seite birgt das Risiko von Abmahungen/Unterlassungserklärungen! Das kann sehr teuer werden und im Widerholungsfall in die zehntausende Euro gehen!
Also, erst zum Fachmann!
Gruss
S.
ok, dankeschön,
dann werde ich dies wohl so einkalkulieren, das jeder 3.
wecker zurückkommt. Wäre es strafbar wenn ich in die AGBs
schreibe das der Rücksender bei Nichtgefallen nur den
Kaufpreis bekommt, und ich demjenigen der weiss das das nicht
gilt, die Versandkosten mitüberweise…?!
wie geschrieben: du wirst dich in diesen punkten schlaumachen (und das bedeutet in diesem fall zur erlangung absoluter sicherheit eine verbindliche rechtsberatung, die weder in diesem forum noch mit google geleistet werden kann) müssen.
aus meiner erfahrung mit online geschäften kann ich sagen, dass die rücksendung von waren in der regel erst ab 20 euro warenwert auf rechnung des verkäufers geschieht. ob dem jedoch eine rechtliche grundlage zugrunde liegt kann ich ausdrücklich nicht sagen.
die formulierung von allgemeinen geschäftsbedingungen geschieht jedoch nicht aus persönlicher willkür sondern in einklang mit geltendem recht und verbindliche aussagen dazu kann dir nur ein anwalt bzw. die rechtsberatung der örtlichen ihk verschaffen.
gruss,
peter