Wo habe ich das abgestritten?
Du weißt aber schon was „Haftung’“ in so einem Fall bedeutet?
Vereinfacht gesagt: „für etwas geradestehen müssen“.
Wo habe ich das abgestritten?
Lies selbst, das hier ist nur der Versuch einer lahmen Ausrede, nix weiter.
Aber zumindest gibst Du nun zu, das Eltern unter bestimmten
Voraussetzungen eben doch haften *schulterzuck*
Wo habe ich das abgestritten?
In Deinem ersten Post.
Ein letztes Mal: Elterrn haften NICHT FÜR IHRE KINDER! Sie
haften für Schäden, die ihre Kinder verursacht haben, wenn SIE
SELBER MIST GEMACHT HABEN, indem sie ihre Aufsichtspflicht
verletzt haben.
Doch sie haften (= Leisten eines Schadenersatzes) für den Schaden den ihre Kinder angerichtet haben. Dies unter bestimmten Voraussetzungen. Und auch Anwälte sprechen hier von Haftung der Eltern.
DAS.
IST.
EIN.
UNTERSCHIED.
Lahme Ausrede.
Und wenn Du das immer noch nicht begreifst, solltest Du Dich
einfach aus dem Brett ‚allgemeine Rechtsfragen‘ raushalten,
denn dann hast Du ganz einfach keine Ahnung.
DAS sagt nun wirklich der Richtige.
plonk!
man kann keine schriftlichen diskussionen führen, wenn das gegenüber nicht lesen kann. mehr als wörtlich aufzeigen, was du nicht verstanden hast kann ich nicht.
mach dich nur weiter lächerlich. ich werde dich nicht dran hindern können.
zuletzt das zitat von einstein:
es gibt zwei dinge, die unendlich sind: das universum und die menschliche dummheit. aber beim universum ist man sich noch nicht sicher.
man kann keine schriftlichen diskussionen führen, wenn das
gegenüber nicht lesen kann. mehr als wörtlich aufzeigen, was
du nicht verstanden hast kann ich nicht.
Ich versuche es nochmal:
Ich habe verstanden, das Eltern durchaus für ihre Kinder haften, nämlich dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Sie haften dann für den Schaden, der durch das Kind entstanden ist. Die Begründung des Anspruchs auf Schadenersatz liegt in der Aufsichtspflichtverletzung. Haben sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt, besteht auch keine Haftung.
Die Aussage Eltern haften nie für ihre Kinder ist genauso Unsinn, wie die Aussage sie haften immer.
mach dich nur weiter lächerlich. ich werde dich nicht dran
hindern können.
*Gähn*
zuletzt das zitat von einstein:
es gibt zwei dinge, die unendlich sind: das universum und die
menschliche dummheit. aber beim universum ist man sich noch
nicht sicher.
Wenn Du keine Argumente hast, wirst Du beleidigend. Zeigt auch nur, was für eine Art Mensch Du bist.
An Halloween haften meist die Eltern - entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das Kind zu unreif ist.
Aus:
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/halloween-elt…
oder:
Grundsätzlich haften Eltern gem. § 832 I 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Schäden, die ihre Kinder verursachen.
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/elternhaftung.php
Ist jemand per Gesetz oder gerichtliche Anordnung aufsichtspflichtig über minderjährige Kinder haftet er gemäß § 832 BGB für Schäden, die die unter Aufsicht Stehenden Dritten zufügen.
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/haftung.htm
Und letztlich:
§ 832 BGB
(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet , den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
Und letztlich zum Thema Haftung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_(Recht)
Das dann da hin führt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz
Haftung ist im Prinzip der Ersatz des entstandenen Schadens. Wenn also Eltern zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften sie für den Schaden.
Die Anspruchsbegründung für die Haftung liegt in der Verletzung der Aufsichtspflicht.