Oh je. Umgangssprachlich wird § 353b StGB oftmals als Geheimnisverrat bezeichnet. Vielleicht, aber nur ganz vielleicht hat der Wortlaut damit etwas zu tun, in dem es eben um die unbefugte Offenbarung von dienstlichen Geheimnissen handelt.
Die Vorschrift ist sehr speziell, die kommt in der Umgangssprache nicht vor. Merke: bei Gesetzen ist der kleine arabische Buchstabe ein Zeichen dafür, dass es sich um einen Spezialfall handelt, denn der entsprechende Paragraph wurde nachträglich eingefügt. Je weiter hinten im Alphabet, desto spezieller.
Oh, jetzt tauchen wir wohl in die geheimnisvolle Welt der Gesetze ein. Das wusste ich alles noch nicht, ich arbeite nämlich nicht jeden Tag schon genug mit Gesetzen.