(Haftpflicht)schäden durch Kinder

Na ja, nehmen wir mal an, ein Baby wird Erbe und sieht sich Pflichtteilsansprüchen ausgesetzt. Die Eltern als gesetzliche Vertreter sind dafür zuständig, das alles abzuwickeln. Nehmen wir nun weiter an, die Eltern würden das nicht oder nur verzögert tun; dann haftet das Baby meines Erachtens gem. §§ 280 I, II, 286 BGB auf Schadensersatz, weil es sich gem. § 278 BGB das fremde (!) Verschulden (nämlich seiner Eltern) zurechnen lassen muss.

1 „Gefällt mir“

Aha, das klingt ja mal interessant. Bin allerdings noch dabei, das aufzudröseln…
Ich danke Dir schonmal recht herzlich.
Hättest Du vielleicht noch ein weiteres Beispiel im Ärmel? Wenns zu viel Zeit kostet…dann lass es.

Danke und Gruß
Maja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]