Hallo Zusammen!
In einem Mietvertrag habe ich folgende Klausel gelesen:
„Für von ihm [der Mieter] oder einer ihn besuchenden Person
verursachte Schäden, ist er haftbar.“Das Problem: Die Haftpflicht eines Mieters würde kaum für
Schäden aufkommen, wenn den Mieter kein Verschulden trifft.
Die Klausel beinhaltet also ein völig unkalkulierbares Risiko
für den Mieter.Ist sie rechtmäßig? IMHO könnte sie sogar sittenwidrig sein.
Was meint Ihr?
Hi,
wurde in diesem Thread schon behandelt:
/t/sachbeschaedigung-durch-besucher-des-mieters/4398496
Gruß
Tina