Woher kommen denn diese Erkenntnisse. Also das sind ja nun wirklich Punkte, die klar geregelt sind:
/t/halten-auf-behindertenparkplatz/2434577
> Parken verboten. Parken, nicht halten.
„Sein Fahrzeug verlässt nicht, wer es nach dem Aussteigen so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort damit wegfahren kann, OLG Düsseldorf VM 79 7 = StVE 13, OLG Celle VRS 72 80, OLG Oldenburg NZV 93 491, auch nicht, wer das Steuer einer anderen fahrbereiten Person übergibt, OLG Celle VRS 72 80. Aussteigen auf weniger als 3 Minuten bei sofortiger Wegfahrbereitschaft macht das Halten nicht zum Parken, BayOLG VRS 51 459“
> Demnach gehalten, nicht geparkt.
P.S.: Was ein Halteverbotsschild ist und wie es aussieht ist mir bekannt.
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