Handy einkassiern an Schule - wie lange einbehalten

Man ist doch nicht automatisch ein Troll, nur weil man sich bei einem Forum mal ab- und später wieder anmeldet. Es gibt doch ganz viele hier, die früher andere Namen hatten. Oder gab es jedenfalls noch vor einigen Monaten.

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Hinreichend aber nicht notwendig. Umgekehrt wird ein Schuh draus: jeder anständige Troll hier war schonmal unter nem anderen Namen hier angemeldet :wink:

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Das war in der Schule meiner Kinder pragmatisch geregelt.
Das weggenommene Handy wurde am Ende des Tages wieder ausgehändigt - und zwar an die/den Erziehungsberechtigte/n.
Wenn die allerdings keine Zeit hatten, sich um dieses so lebensnotwendige Teil zu kümmern, dann bekam der Schüler/die Schülerin das nach zwei Wochen wieder.

Ich kenne Eltern, die da absichtlich nicht hingefahren sind… :sunglasses:

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Die Frage ist schnell beantwortet :
In der Tat darf der Lehrer das Handy einziehen. Allerdings nur !!! bis zum Ende des Gesamtunterrichts am selben Tag!!
D.h., dass das Handy dem/der Schüler/in sofort und unaufgefordert heraus zu geben ist , bevor ! der/die Schüler/in die Schule verlässt . Dem/der Schüler/in ist damit uneingeschränkte Gelegenheit zu geben, nach Schulschluss telefonieren zu können . z.B. um Eltern , etc. anrufen zu können
oder die Person, die ihn viell von der Schule abholen soll oder …und das ist das Wichtigste : um im Falle des Falles einen Notruf absetzen zu können !!! Der/die Lehrer/in würde vor dem Staatsanwalt "landen“ , wenn das Handy nach Schulschluss widerrechtlich !!! der/dem
Schüler/in vorenthalten würde und somit ein möglicher Notruf vereitelt würde!!!

Du schon wieder mit „wer glaubt was?“!

Wo genau steht das?

Wie haben wir das bloß früher gemacht, als es keine Handys gab? :roll_eyes:

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Wie kannst du das denn als Laie einfach so behaupten, nachdem sich wie oben mehrfach zitiert nicht mal die Gerichte einig sind? Findest du wirklich, dass das irgendwem hilft außer dir selber?

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steht wo?, Quellen?, Belege?, Gesetzestexte … ?

Falls Du für Deine Aussagen keine findest dann siehe oben die zitierten … :wink:

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Was ist denn das für ein Unfug?
Menschen ohne Handy wären demnach nicht in der Lage, in Notsituationen
Hilfe zu erbitten?
In einem schulischen „Notfall“ werden Eltern von der Schule kontaktiert.
Das Gleiche gilt für gesundheitliche Notfälle: da informiert der Notdienst oder das Krankenhaus. Auch die Polizei informiert fast als Erstes die Eltern.
Hast Du einen Provisionsvertrag mit Handy-Anbietern?
LG
Amokoma1

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Hallo

Ich habe jetzt hier die Antworten alle gelesen, und wundere mich, wieso hier nach Schulschluss eigentlich nicht das Recht auf Eigentum zum Tragen kommt. Das muss doch nicht im Schulgesetz stehen, um zu gelten, das steht doch schon im Grundgesetz. Aufgrund welchen Gesetzes soll denn die Schule nach Schulschluss über das Eigentum des Schülers bzw. dessen Eltern verfügen dürfen?

Wissen tue ich da nichts drüber, aber für mich wäre das eine Selbstverständlichkeit.

Dürfte denn der Lehrer irgendwelche anderen Besitztümer des Schülers (von Arbeitsheften zwecks Korrektur mal abgesehen, aber da geht es ja nicht um die Materie Heft) beschlagnahmen und länger als bis Schulschluss behalten? Z. B. dessen Fahrrad? Oder seine Jacke? Frühstücksdose? - Gibt es irgendeinen Zweifel darüber, dass er es nicht darf?
Und wenn nicht, inwiefern ist das Handy - nach Schulschluss - etwas grundsätzlich anderes als ein gewöhnlicher Besitzgegenstand wie ein Fahrrad, eine Frühstücksdose oder eine Jacke?

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Na, dann informier dich halt, Oben sind doch ausreichend Urteile und gesetzliche Regelungen verlinkt. (Beitrag editiert – www Team)

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Wir leben nicht mehr früher!

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Um mit der letztern Frage zu beginnen: natürlich gibt’s daran Zweifel! Wir hatten „damals“ keine Handys aber Zauberwürfel, Quartettkarten, Jojos, Tamagotschis und allerlei sonstigen lustigen Kram, das haben wir auch (zumindest temporär) abgenommen gekriegt, wenn wir das im Unterricht benutzt haben. Und ganz ehrlich: das finde ich voll okay (aber das war ja nicht die Frage…)

Aber auch heute gibt es im Sekretariat Festnetztelefone, die im Falle eines Falles von den Schülern dafür verwendet werden können, um zu Hause oder sonstwo anzurufen, wenn es wichtig ist.

Ich liebe es, wenn Leute nicht verstehen, wie das mit der Erziehung funktioniert aber gleich überheblich und arrogant andere Menschen runterputzen müssen.

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Wo genau war die Überheblichkeit und Arroganz? Ich kann zwar nicht dafür garantieren, dass meine Tochter ihr Handy in der Schule nur „vorschriftsmäßig“ benutzt, ich habe es ihr aber oft genug gesagt, und wenn sie sich nicht an die Regeln hält, echauffiere ich mich nicht darüber, was vermeintlich im Gesetz steht (obwohl ich sonst durchaus der Mensch bin, der Gesetzestexte sehr genau liest).

Ich gehöre eher zur von @hawethie erwähnten Sorte:

Die haben dann vermutlich das erzieherische Einschreiten der Schule als Unterstützung verstanden.
Das hilft allerdings nicht weiter, wenn Eltern beim Pampern der Kinder erwarten, dass der Rest der Welt beim Pampern hilft.
LG
Amokoma1