Hat jemand die ZPO gesehen ?

Moin.

Gesetzen und Verordnungen werden die Geltungsbereiche entzogen, die nach tradierten Rechtsnormen, höchst richterlich bestätigt, zwingend notwendig sind.
Jedes Gesetz, das Rechtsnormen verletzt, ist nichtig. Und das ZPO, StPo und GVG über 60 Jahre lang in Litauen, Polen und Russland galten, ist an Schwachsinn nicht zu überbieten.

MK

[Anmerkung der Moderation (C.J.):
Persönliches gegen ein anderes Mitglied aus Betreff und Artikel entfernt.]

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Staatsbürgschaften im Milliardenbereich an russische
Gasunternehmen werden von dir als selbstverständlich
gerechtfertigt

Liegt wahrscheinlich daran, daß sie üblich sind.

C.

[Anmerkung der Moderation (C.J.):
Bezüge (im Artikeltext und im Betreff) auf den im Artikelbaum darüberstehen Artikel im Rahmen der Moderation gelöschten Textes entfernt.]

Miau, sagte die Katze…
…nachdem sie sich in den Schwanz gebissen hatte.

Mit deinen Zitaten kannst du wohl kaum die Aussage widerlegen, daß die weggefallenen Normen entberlich sind:

Also: das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 (Die Grenzen
vom 30.01.1877 können wir wohl außer Acht lassen). Dann galt
die ZPO auch in Teilen Polens, Litauens und Russlands bis
2006.
Streng nach Aussagenlogik.

Falsch. Die Geltung war auf das dt. Reich bezogen - und zwar (logischerweise) in den jeweils geltenden Grenzen. Und wenn du schon logisch sein willst, dann darfst du die Grenzen von 1877 wohl kaum außer Acht lassen, da genau dies ja die Grenzen waren, in denen die ZPO 1879 inkraft getreten ist.

Nur sagen die Rechtsnormen und höchste
dt.Richter etwas anderes.

BVerwG im Urteil I C 74/61 am 28.11.63 - Leitsatz
Urteil Seite 5, 3.Absatz

„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in
die Rechte des Betroffenen, muß also rechtsstaatlich in jeder
Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die
unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen
Geltungsbereiches.“

Habe das Urteil leider nicht zum lesen gefunden, aber man erkennt am Zitat, daß es hier um etwas ganz anderes geht. Hier geht es um eine (materielle) Rechtsnorm. Daraus folgt automatisch, daß die ZPO gar nicht gemeint sein kann, da diese keine Rechtsnormen (=Verhaltensanweisungen an den Bürger) enthält.

oder

Verwaltungsgericht Hannover Beschluß 10 A 2120/01 vom 11.Juli
2001
Seite 2:

"Die Aufgrund § 55 Abs.1 Nr.4 NGefAG erlassene Verordnung ist
nichtig. Denn sie verstößt gegen die Formvorschriften des § 58
Nr.5 NGefAG. Danach muß eine Verordnung den räumlichen
Geltungsbereich angeben.

Die Angabe des räumlichen Geltungsbereichs ist zwingend
erforderlich, kann NICHT AUS DEM INHALT DER VERORDNUNG ergänzt
werden und muß auch dann vorgenommen werden, wenn die
Verordnung für den ganzen Bezirk der erlassenen Behörde gelten
soll.
Dies gilt auch für Verordnungen eines Ministeriums, die für
das ganze Bundesland gelten soll."

Hier geht es ja wohl eindeutig um eine Rechtsverordnung, die aufgrund eines Gesetzes erlassen wurde und gem. Art. 80 I 2 GG auch unbedingt besonderen Anforderungen unterliegt - überhaupt nicht vergleichbar mit einem Gesetz wie der ZPO!

Streng nach Aussagenlogik fasse ich aus Deiner richtigen
Wiedergabe des §1 EGZPO und den Urteilen folgendes zusammen:

Bis zur Bekanntgabe der Streichung des §1 EGZPO lt. BGBl im
Mai 2006 galt die ZPO im ganzen Umfang des Reiches. Die
Bedeutung dessen habe ich oben ergänzt.
Wenn aus einer Verordnung nicht hervorgeht, welches ihr
Geltungsbereich ist, ist sie nichtig, da die Nachprüfbarkeit
nachweislich ab Mai 2006 nicht mehr gegeben ist.

Hier sieht man, wie gefährliches Halbwissen und Unverständnis eine explosive Mischung ergeben!

Fazit: die ZPO ist per Mai 2006 aufgehoben worden.

Wenn du es sagst wird es schon stimmen!

Gerichtliche Abläufe sind so in der BRD nicht mehr möglich.
Alles andere ist permanenter Rechtsbruch.

Falsch! Da das FGG, die FGO, die VwGO, das BVerfGG weiterhin gelten, sind anscheinend doch noch gerichtliche Verfahren möglich :stuck_out_tongue:

Hallöchen, kleiner Alex.

…nachdem sie sich in den Schwanz gebissen hatte.

… dann kam der böse Wuffi und schwups war die kleine Katze futsch.

Mit deinen Zitaten kannst du wohl kaum die Aussage widerlegen,
daß die weggefallenen Normen entberlich sind:

Ist doch schon geschehen. Hübsch, wie angehende Juristen schon die Wortspielchen der „Großen“ üben. 3. Semester oder schon weiter ?
Noch kannst du abbrechen. Nachfrage an Juristen soll rückgängig sein.

Greiffeld`s Rechtswörterbuch, 2.Auflage, Verlag C.H.Beck, München 1970, Seite 756:
Norm (Rechtsnorm)>Gesetz! Normativen Charakter(Inhalt) hat eine Vorschrift, soweit sie im - Gegensatz zu bloßen Verwaltungsvorschriften - „Rechtssätze“ enthält, also Gesetz im materiellen Sinne ist.

Also: das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 (Die Grenzen
vom 30.01.1877 können wir wohl außer Acht lassen). Dann galt
die ZPO auch in Teilen Polens, Litauens und Russlands bis
2006.
Streng nach Aussagenlogik.

Falsch. Die Geltung war auf das dt. Reich bezogen - und zwar
(logischerweise) in den jeweils geltenden Grenzen. Und wenn du
schon logisch sein willst, dann darfst du die Grenzen von 1877
wohl kaum außer Acht lassen, da genau dies ja die Grenzen
waren, in denen die ZPO 1879 inkraft getreten ist.

Die Kommentare hinsichtlich der Anpassungen durch veränderte Reichsgrenzen sind dir schon bekannt ?
Und die BRD ist ja soo teilidentisch mit dem deutschen Reich. Also da muß die ZPO ja auch gegolten haben. Dafür hat´s ja das EGZPO. Und nu ist „sie“ futsch.

Nur sagen die Rechtsnormen und höchste
dt.Richter etwas anderes.

BVerwG im Urteil I C 74/61 am 28.11.63 - Leitsatz
Urteil Seite 5, 3.Absatz

„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in
die Rechte des Betroffenen, muß also rechtsstaatlich in jeder
Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die
unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen
Geltungsbereiches.“

Habe das Urteil leider nicht zum lesen gefunden, aber man
erkennt am Zitat, daß es hier um etwas ganz anderes geht. Hier

Kannst du Knalltüte gar nicht, weil ich entscheidene Teile weggelassen habe, aus denen du irgendetwas erkennen könntest.

geht es um eine (materielle) Rechtsnorm. Daraus folgt
automatisch, daß die ZPO gar nicht gemeint sein kann, da diese
keine Rechtsnormen (=Verhaltensanweisungen an den Bürger)
enthält.

oder

Verwaltungsgericht Hannover Beschluß 10 A 2120/01 vom 11.Juli
2001
Seite 2:

"Die Aufgrund § 55 Abs.1 Nr.4 NGefAG erlassene Verordnung ist
nichtig. Denn sie verstößt gegen die Formvorschriften des § 58
Nr.5 NGefAG. Danach muß eine Verordnung den räumlichen
Geltungsbereich angeben.

Die Angabe des räumlichen Geltungsbereichs ist zwingend
erforderlich, kann NICHT AUS DEM INHALT DER VERORDNUNG ergänzt
werden und muß auch dann vorgenommen werden, wenn die
Verordnung für den ganzen Bezirk der erlassenen Behörde gelten
soll.
Dies gilt auch für Verordnungen eines Ministeriums, die für
das ganze Bundesland gelten soll."

Hier geht es ja wohl eindeutig um eine Rechtsverordnung, die
aufgrund eines Gesetzes erlassen wurde und gem. Art. 80 I 2 GG
auch unbedingt besonderen Anforderungen unterliegt - überhaupt
nicht vergleichbar mit einem Gesetz wie der ZPO!

ZPO nicht ZPG. Ich nehme alles zurück. Ich tippe auf Vetärinärmedizin

Streng nach Aussagenlogik fasse ich aus Deiner richtigen
Wiedergabe des §1 EGZPO und den Urteilen folgendes zusammen:

Bis zur Bekanntgabe der Streichung des §1 EGZPO lt. BGBl im
Mai 2006 galt die ZPO im ganzen Umfang des Reiches. Die
Bedeutung dessen habe ich oben ergänzt.
Wenn aus einer Verordnung nicht hervorgeht, welches ihr
Geltungsbereich ist, ist sie nichtig, da die Nachprüfbarkeit
nachweislich ab Mai 2006 nicht mehr gegeben ist.

Hier sieht man, wie gefährliches Halbwissen und Unverständnis
eine explosive Mischung ergeben!

Hier sieht man, was passiert, wenn man Kinder für die Aufgaben von Männern einteilt. War im Krieg Mist und geht bei Studenten erst recht in die Hose.

Fazit: die ZPO ist per Mai 2006 aufgehoben worden.

Wenn du es sagst wird es schon stimmen!

Gerichtliche Abläufe sind so in der BRD nicht mehr möglich.
Alles andere ist permanenter Rechtsbruch.

Ich kann nichts dafür, wenn deine Eltern sich dein Studium vom Munde abgespart haben. Mache bitte nicht mich für die Unzulänglichkeiten in deinem System verantwortlich.

Es gibt ja auch noch andere Berufe. Schreiner oder Gärtner.

Da du offensichtlich zur Kettenhundfraktion gehörst, darfst du bei sachlichen Fragen noch auf Antwort hoffen, ansonsten nicht.

Mauz.

Greiffeld`s Rechtswörterbuch, 2.Auflage, Verlag C.H.Beck,
München 1970, Seite 756:
Norm (Rechtsnorm)>Gesetz! Normativen Charakter(Inhalt) hat
eine Vorschrift, soweit sie im - Gegensatz zu bloßen
Verwaltungsvorschriften - „Rechtssätze“ enthält, also Gesetz
im materiellen Sinne ist.

Witziges Zitat! Die Abgrenzung betrifft Rechtsnormen (die dem Bürger ein Verhalten befehlen) im Gegensatz zu Verwaltungsvorschriften (die nur der Verwaltung ein bestimmtes Verhalten vorschreiben, nicht aber dem Bürger) - hat also mit der ganzen Sache hier 0,0 zu tun. Schade…

Habe das Urteil leider nicht zum lesen gefunden, aber man
erkennt am Zitat, daß es hier um etwas ganz anderes geht. Hier

Kannst du Knalltüte gar nicht, weil ich entscheidene Teile
weggelassen habe, aus denen du irgendetwas erkennen könntest.

Wenn man mit einem Zitat etwas belegen will, sollte man die entscheidenden Teile gerade nicht weglassen, sonst ist das Zitat automatisch falsch (alte Studentenweisheit). Davon abgesehen stammt meine Schlußfolgerung ja gerade nicht aus den weggelassenen Teilen, sondern aus den veröffentlichten!

ZPO nicht ZPG.

Was du mir damit sagen willst, erschließt sich mir leider nicht!?

Hallo!

Was du mir damit sagen willst, erschließt sich mir leider
nicht!?

Er will dir damit gar nichts sagen. Es handelt sich einfach um stupide Wiederholungen immer des selben Mists in der Hoffnung, dass die Leute hier darauf einsteigen. Daher am besten konsequent ignorieren - wobei ich mich da auch nicht immer im Griff habe.

Gruß
Tom

Manches hat bitter weh getan.
Hallo!

Ist doch schon geschehen. Hübsch, wie angehende Juristen schon
die Wortspielchen der „Großen“ üben. 3. Semester oder schon
weiter ?
Noch kannst du abbrechen. Nachfrage an Juristen soll
rückgängig sein.

Mal ganz im ernst: Das dritte Semester reicht bei weitem aus, um zu erkennen, dass das, was Du hier von Dir gibst, von keinem Juristen auch nur annähernd ernst diskutiert würde. Nichteinmal nach dem 8. Bier beim sommerlichen Grillen, schon gar nicht in „akademischen Gefilden“.

Greiffeld`s Rechtswörterbuch, 2.Auflage, Verlag C.H.Beck,
München 1970, Seite 756:

Die erste Auflage nicht mehr gefunden? Wenn Du schon den „Greiffeld’s“ von 1970 nimmst, der eigentlich „Creifeld’s“ heißt, dann nimm doch auch das EGZPO von 1970 und alles wird gut.

Kannst du Knalltüte gar nicht, weil ich entscheidene Teile
weggelassen habe, aus denen du irgendetwas erkennen könntest.

Deine Nebelkerzen-Zitate, die nicht passen und nur halb zitiert werden kannst Du Dir ja dann eigentlich sparen, nech?

ZPO nicht ZPG. Ich nehme alles zurück. Ich tippe auf
Vetärinärmedizin

Ich glaube ich habe im Gegensatz zu den anderen, die einfach zu logisch denken, herausgefunden, was Du meinst:
Die ZPO heißt Zivilprozessordnung, muss deswegen eine Verordnung sein, weil sie sonst ZPG heißen würde? Interessante Logik! Mir jedenfalls ist neu, dass die ZPO eine Verordnung sein soll.

Ich kann nichts dafür, wenn deine Eltern sich dein Studium vom
Munde abgespart haben. Mache bitte nicht mich für die
Unzulänglichkeiten in deinem System verantwortlich.

Ganz im ernst: So, wie Du Dich hier verhälst, ist ungefähr so, als würde ich in einem Medizinforum den Ärzten vorwerfen, dass ich ohne Studium weitaus besser weiß als sie, welche Behandlungen bei welchen Diagnosen angebracht sind und wie man ein Akustikus-Neurinom eins fix drei entfernt hat.
Das Problem an Dir ist, dass Du mit einer abgedrehten Argumentation unter vollkommener Negierung jeglicher Diskussion, ohne jeden Hauch von juristischer Argumentation, Arbeitsweise oder Gesetzesverständnis einfach nur Deine abstrusen Theorien hier gelesen wissen willst.

Es gibt ja auch noch andere Berufe. Schreiner oder Gärtner.

Ich hoffe, dass Du in Deinem Beruf glücklich bist, der anscheinend so gar nichts mit Jura zu tun hat.

Da du offensichtlich zur Kettenhundfraktion gehörst, darfst du
bei sachlichen Fragen noch auf Antwort hoffen, ansonsten
nicht.

Da war zwar nicht ich gemeint, aber ich muss zugeben: Ich werde in Zukunft sowohl auf Fragen in Deine Richtung als auch auf Antworten aus meiner Richtung verzichten.

Florian.