danke für die Erklärung.
Ich hatte ‚Kunstgerecht‘ nicht in dem Sinne verstanden, dass die Priorisierung eingehalten wird.
Es kahm für mich mehr medizinisch fraglich rüber.
Schon weil allein das Alter das Kriterium sein könnte, war (und in dem Punkt noch ist) mir schleierhaft, wie das ein fremder Arzt nicht einordnen können soll.
An der Stelle bist aber du m.E. auf dem Holzweg. Das Hausarztprogramm spielt eine Rolle bei der Behandlung von Patienten. Impfungen haben damit zunächst gar nichts zu tun. Es dürfte also keinerlei Rolle im Rahmen des Hausarztprogramms spielen, dass die Fragestellerin sich hat vom Hausarzt des Mannes mitimpfen lassen. Damit begründet sie weder ein neues Hausarztverhältnis, noch ist das ein Facharztbesuch, der erst über den alten Hausarzt laufen muss.
Für die Krankenkasse ist es also völlig wurst, bei welchem Arzt geimpft wird. Rein formal wird sogar andersherum ein Schuh draus: Zwar ziehen die Ärzte die Karte durch, um an die Daten des Patienten zu kommen. Aber: wenn der Arzt nur impft in diesem Quartal, dürfte er gar nichts weiter abrechnen als diese 20 €! Also nicht etwa noch die Grundziffer.
Keine. Eine Impfung ist keine Behandlung. Solange sie nur zur Impfung zum anderen Arzt geht, ist das für das Hausarztprogramm unerheblich. Das gilt zumindest solange der Hausarzt ihres Mannes auch nur die Impfung abrechnet.
Ja, wenn er edel, hilfreich und gut genug dafür ist, bei dieser Begegnung nicht, weil es sich so deutlich anbietet noch eine GOÄ Nr. 1 zu erfassen und abzurechnen, kann das funktionieren. Alldieweil vor der Impfung und im Zusammenhang damit ohnehin eine eingehende Aufklärung betreffend diese Impfung stattfinden muss, wäre es doch sehr selbstlos und edel, wenn diese nicht abgerechnet würde.
Hallo,
wobei allerdings berücksichtigt werden sollte, dass eine Aufklärung , die immer erfolgt,zur bevorstehenden Impfung
nicht mit einem ärztlichen Beratungsgespräch, welches beim Hausarzt wahrscheinlich automatisch, im Impfzentrum aber nur auf Wunsch stattfindet, verwechselt werden sollte.
Gruss
Czauderna
Wenn du den Link gelesen hättest, den ich angehängt habe, hättest du lesen können, dass die Aufklärung selbstverständlich Bestandteil der Gebühr ist.* Sie darf nicht als normale Kassenleistung abgerechnet werden.
Und da zeigt sich dann leider wieder sofort der mir sehr unangenehme Aprilfisch. Rechthaberisch und … merkwürdig parteiisch.
Auf den armen Fragesteller drischst du doch überraschend ein, in dem du Vorhaltungen darüber machst, wie man sich zu etwas verpflichten kann und es dann nicht einhält. Mindestens mal die moralische Keule wedelt da. Da kommt der falsch abrechnende und damit betrügerisch handelnde Arzt, recht glimpflich weg bei dir!
*Ich zitiere aus dem o.a. Link:
„Die Leistung (Anmerkung von mir: 20 € für die Impfung) umfasst die Aufklärung und Impfberatung, die symptombezogene Untersuchung zum Aus- schluss akuter Erkrankungen oder Allergien, die Verabreichung des Impfstoffs, die Beobachtung in der sich unmittelbar anschließenden Nachsorgephase und die medizinische Intervention im Fall von Impfreaktionen.“
Und weiter unten:
" * 10 Euro für ausschließliche Impfberatung ohne Impfung
Erfolgt nur eine Impfberatung ohne nachfolgende Schutzimpfung sind 10 Euro vorgesehen. Die Impfberatung kann auch telefonisch oder per Videosprechstunde stattfinden. Die Abrechnung der ausschließlichen Impfberatung neben einer Impfung und einem Besuch ist im Krankheitsfall ausgeschlossen."
Eine 20-Minütige Aufklärung ist aber auch bei Hausärzten nicht üblich sonder eher die Ausnahme. Das würde kein Hausarzt machen! Das wäre wirtschaftlicher Selbstmord.
Doch, doch, die wollen schon einen Berechtigungsnachweis = Alter UND weitere Priorität, z.B. Vorerkrankung, z.B. Herz/Kreislauf, Diabetes etc. oder Adipositas und fragen explizit nach ob man den Nachweis dazu erbringen kann. Erst dann geht´s mit der Terminvergabe weiter.
Niucht Astrazeneca, Moderna.
ramses90
Es war allenfalls in meinen Augen potenziell missverständlich formuliert, weshalb ich das ergänzt habe. Besonders hier habe ich das Gefühl, dass alles missverständlich ist, was nicht ausdrücklich benannt ist.