wie ich auf dieses schmale brett komme kann ich dir sagen!
ich setze seid 11 jahren hauptberuflich die hausordnung der DB
durch…
aha…seit 11 Jahren - also seit 1997 - der gleiche Fehler, mittlerweile solltest Du es aber dann wirklich wissen.
und kann mit bestem gewissen behaupten, dass die
bundespolizei keinerlei hausrecht hat!!! das hausrecht haben
lediglich die mitarbeiter der DB!
Hier ist ein Link zu seiner Seite von 1998, also als Du schon seit einem Jahr das Hausrecht durchgesetzt hast: http://www.bmgev.de/mieterecho/269/269-02.htm
man sollte sich vielleicht einmal die hausordnung durchlesen!
Hausordnung ist nicht Hausrecht, bitte nicht miteinander verwechseln.
Bundespolizeimitarbeiter haben durchaus die Möglichkeit, das Hausrecht auszuüben (wie zum Beispiel ein Bahnhofsverbot auszusprechen), machen es aber recht selten, weil ihre Maßnahmen regelmäßig auf Polizeirecht fußen. In den Zügen wird das Hausrecht durch das DB-Personal ausgeübt, dort könnte die Bundespolizei kein Hausrecht ausüben.
die bahnhofsgebäude wurden von der DB gepachtet sofern sie
ihnen nicht gehören…die DB überträgt das hausrecht an ihre
mitarbeiter und deren sicherheitsdienste!!! und nicht an die
bundespolizei! diese ist lediglich für die strecken und
starftaten in den bahnhöfen zuständig und nicht in
hausrechtsangelegenheiten!
Falsch. Die Bundespolizei wird nicht nur repressiv tätig (wie Du schreibst) sondern das Schwergewicht liegt auf präventiver Tätigkeit. Ein Blick ins Gesetz… (§ 3 BPolG)
in vielen bahnhöfen hat die bundespolizei nicht einmal mehr
wachen, sondern nur noch dienstverrichtungsräume…für
hausrechtsangelegenheiten ist somit der
sicherheitsdienst zuständig…
Eine Wache ist nicht die Voraussetzung für das Hausrecht.
noch weitere fragen???
Ja, warum fragst Du nicht einfach mal den Bahnhofsmanager, ob die Bundespolizei das Hausrecht ausüben darf. Übrigens gab es das Thema schon einmal hier: /t/hausrecht-von-abonementsverkaeufer/3687057
Noch weitere Fragen???
Gruss
Iru