Hallo,
ich habe mir erlaubt, ein paar Satzzeichen, sowie ein bißchen Rechtschreibung und Grammatik zu spenden.
Vielleicht geht es jetzt besser. (Ist bei Weitem nicht vollständig, aber ich wollte heute auch noch etwas anderes machen.)
Lieber Fragesteller, bitte korrigiere, wenn ich durch meine Änderungen einen Sinn entstellt haben sollte!
Gruß,
Sabine.
person a und person b besitzen gemeinsam ein haus, welches 50%
person a und zu 50 % b gehört.
da person b einen kredit braucht und arbeitslosengeld-II-empfänger ist bekommt er keinen. Er geht zu person a und bittet ihn darum, zur bank zu gehen. Weil die person a rentner ist würde er eher einen kredit bekommen. Person A bekommt ein Darlehen über 20000 euro, für das aber person b mitbürgen muss. Sie zeigen das haus als bürgschaft an.(ich hoffe das es jeder verstanden hat).
nun wird das geld unter person a und b geteilt. 10000 bekommt a und 10000 b. Offizell sieht es so aus, als ob person a das darlehen genommen hat.
Nun nach 2 jahren verstirbt person a und vererbt seinen anteil
von 50% an seine kinder. Die kinder wissen, dass das bestehende
darlehen(17000)zur hälfte eigentlich person b gehört und
einigen sich darauf, dass es auch so verrechnet wird wenn es zu einem
hausverkauf kommen sollte.
nach 1 jahr wird das haus verkauft. aber nun sagt person b, dass das darlehen nicht seins gewesen wäre und verlangt mehr geld beim hausverkauf. können die kinder von person a dieses anfechten weil das darlehen eigentlich zu 50% person a und zu 50% person b gehörten?
als Beweise gibt es kontoauszüge wo person b monte lang an person a geld überwiesen hat. genau die hälfte der darlehensrate (Tilgung).und
zeugen gibt es auch wie nachbarn und geschwister der verstorbenen person a.
wie könnte es ausgehen?.
mfg.