Hat mal einer von den vielen Diskutanten hier im Ausgangsbeitrag nachgesehen, dass es hier nicht um einen Pkw geht, sondern um einen Motorroller. Selbst wenn das Teil noch eine Versicherungskennzeichen hätte, ist es außerhalb jeder Lebenserfahrung, dass der ehemalige Halter des Fahrzeugs von der Behörde zu ermitteln ist. Das gilt übrigens auch für Pkw ohne Kennzeichen. Anhand der Fahrgestell-Nr. ist der Halter auch nicht zu ermitteln, denn Flensburg lacht über solche Anfragen nur.
Die Diskussion hier ist ja ins Juristische entgleitet. Das hilft victim auch nicht weiter, zumal man dem kaum folgen kann. Ich kann nur aus meiner behördlichen Erfahrung raten: victim, hol Dir das Ding! Es wird weder die Behörde danach fragen (die könnte ja auch annehmen, dass der ehemalige Halter tatsächlich der Aufforderung gefolgt ist), noch wird der ehemalige Halter den Schrott wieder haben wollen.
Und damit Schluss hier von mir.
Jetzt schlägts 13
Moin,
Hat mal einer von den vielen Diskutanten hier im
Ausgangsbeitrag nachgesehen, dass es hier nicht um einen Pkw
geht, sondern um einen Motorroller.
Ja.
Selbst wenn das Teil noch
eine Versicherungskennzeichen hätte, ist es außerhalb jeder
Lebenserfahrung, dass der ehemalige Halter des Fahrzeugs von
der Behörde zu ermitteln ist. Das gilt übrigens auch für Pkw
ohne Kennzeichen.
Sorry, das ist Quatsch.
Anhand der Fahrgestell-Nr. ist der Halter
auch nicht zu ermitteln, denn Flensburg lacht über solche
Anfragen nur.
Nochmal Quatsch, denn eine solche Anfrage ist erstens berechtigt, zweitens wird sie von einer Behörde gestellt (Ornungs-/Umweltamt) und drittens wird sie selbstverständlich beantwortet.
Die Diskussion hier ist ja ins Juristische entgleitet. Das
hilft victim auch nicht weiter, zumal man dem kaum folgen
kann.
Äh, hallo? Das ist hier das Rechtsbrett. Selbstverständlich wird hier der juristische Teil betrachtet und diskutiert. Das ist der Sinn dieses Brettes, nichts anderes. Was heisst hier also entglitten?
Im Rechtsbrett werden in der Regel keine Kochrezepte ausgetauscht.
Ich kann nur aus meiner behördlichen Erfahrung raten:
victim, hol Dir das Ding! Es wird weder die Behörde danach
fragen (die könnte ja auch annehmen, dass der ehemalige Halter
tatsächlich der Aufforderung gefolgt ist), noch wird der
ehemalige Halter den Schrott wieder haben wollen.
Wieder einmal eine bare Vermutung.
Und damit Schluss hier von mir.
Ist vielleicht auch besser so.
Wenn Du nicht über Rechtsthemen diskutieren möchtest:
Kochen und Rezepte ist weiter unten.
Gruss Jakob