Hilfe, der GEZ-Fahnder war da!

jetzt bin ich beruhigt (o.t.)
.

Denn ob es uns gefällt oder nicht - noch gibt es die GEZ und
somit auch die Pflicht sich anzumelden.

Du bist wohl nicht so für Veränderungen, oder?
Wenn sich keiner rührt bzw. jeder bezahlt, ist es doch klar, dass es die GEZ immer geben wird, oder???

MfG
MATHIAS

Hallo Mathias,

doch ich bin durchaus für Veränderungen, denn auch ich finde diese Gebühren erstens weit überhöht und zweitens sollten sie dringend wegen der Rechtmässigkeit geprüft werden. Denn es hat sich mittlerweile zuviel verändert in der Fernsehlandschaft.

Jedoch halte ich es nicht für einen guten Weg in der Zwischenzeit einfach mal durch Nichtanmelden und somit Nichtbezahlen diese Verweigerung auf die Beitragszahler umzuwälzen.

Gruss
Eve*

Hallo Eve
Ganz klar: Ob die Eintreibung der Gebühren rechtmässig ist, ist wirklich zu bezweifeln! Wie anders als mit Boykott der Zahlungen kannst Du Änderungen herbeiführen? Wenn Sie Geld wollen, dann keine Fernsehwerbung mehr. Aber beides? Damit wird nur ein RiesenApparat bezahlt der ineffektiv arbeitet, und teilweise nur dazu dient, abgeschobene Beamte zu versorgen. Geld ist ja genug da.
Mit mir nicht!!!

cu

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Abhilfe
Von autorisierter Werkstatt Empfangsteile deaktivieren und dasselbe schriftlich bestätigen lassen. Ruhe ist.

Viele Grüße !
Ronald

ganz einfach: weil eine hohe Dunkelzifferrate derjenigen die
sich nicht anmelden, schon einmal pauschal auf die Gebühren
derer, die bezahlen, hochgerechnet wird! Oder wie denkst Du
deckt die GEZ sonst ihre Betriebskosten?

Wenn die GEZ nur ihre Betriebskosten decken muss, dann sollte
man sie doch am besten ganz abschaffen.

Dann werden wir irgendwann mit noch mehr Werbung zugeschüttet, ich finde, es reicht jetzt schon. Wie wohltuend ist es, einen Film ohne 4- malige Unterbrechung, ungeschnitten ( weitgehend ), d.h. ohne verstümmelte Vor- und Abspänne zu betrachten.

Und was sagst du eigentlich zu den kriminellen Methoden, mit
denen die GEZ versucht, herauszubekommen, wer seinen Fernseher
nicht angemeldet hat? Legale Befugnisse hat sie ja dazu nicht.
Warum wohl? Darüber solltest du auch mal nachdenken.

Die GEZ hat hierzu durchaus legale Befugnisse.

Zugegebenermaßen ist die Vorgehensweise arg ungerecht, man verlangt ja auch nicht pauschal von jedem erstmal die Hundesteuer, nur weil er mal einen solchen gestreichelt hat :wink:
Aber Ihr könnt Euch beruhigen, bald hat der Spuk ein Ende. Möglicherweise mit dem Aufkommen des Digitalfernsehens via Set - Top - Box bekommen nur Gebührenzahler eine Smartcard. Schwarzseher haben sodann ihren Namen zu Recht, denn mehr als Schwarzbild gibts dann nimmer …

Viele Grüße
Ronald.

Gruß,
Delia

Die GEZ hat hierzu durchaus legale Befugnisse.

Ach, und welche? Wenn du das schon behauptest, dann zähl sie doch mal auf. Die dürfen ja nicht deine Wohnung betreten, wenn du es nicht willst. Sie kommen doch nur mit krummen Tricks an ihre Anmeldungen. Also sag mir bitte mal, was die GEZ für legale Befugnisse hat.

Gruß,
Delia

Sie darf, leider.

Allerdings noch nicht beim ersten „Besuch“. Erhärtet sich aber ein Verdacht, dass ein Teilnehmer doch Empfangsgeräte betreibt, er also falsche Angaben gemacht hat ( betriebene Empfangsgeräte lassen sich messtechnisch von außen nachweisen ), dürfen sich GEZ - Mitarbeiter mit der Polizei Zutritt zur Wohnung verschaffen, im Notfall auch gegen den Willen des Bewohners.

Es bestehen die selben Verhältnisse wie, wenn ein Vollstreckungsbediensteter zu Dir kommt, der im Notfall ebenfalls die Wohnungstür gewaltsam öffnen darf. Hierfür gibt es natürlich strenge Dienstvorschriften.

Und man muss es schon ganz arg treiben, um in den Genuss einer solchen Maßnahme zu kommen.

Persönlich ist mir kein Fall bekannt, dass es soweit einmal kam, aber theoretisch besitzen die GEZ´ler diese Hebel.

Viele Grüße

Ronald

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Ich habe neulich im Fernsehen eine Reportage gesehen, da hat
ein ehemaliger GEZ-Fahnder ausgepackt. Demnach hast du dich
genau richtig verhalten.
Er hat auch gesagt, dass es KEINE technischen Möglichkeiten
gibt, durch Peilwagen o.a. herauszufinden, ob du
Rundfunkgeräte hast.

Doch, die Möglichkeiten gibt es. Nur wird man diese Walze nicht lostreten, ein solches Ding anrollen zu lassen ( und zu bezahlen ! ), nur um 200 DM Gebühren- „Schulden“ vielleicht beitreiben zu können. Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Was die noch für Tricks anwenden: sie horchen die
Nachbarschaft aus, z.B. ältere Tanten, die nichts zu tun
haben, als ihre Nachbarn zu bespitzeln, die werden dann noch
mit ein paar Werbegeschenken bestochen…

Auch das hat am Ende keinerlei Beweiskraft.

Darüber hinaus könnte sich auch ein durch das Fenster beobachtetes TV - Gerät als Video - Wiedergabegerät ohne Empfangsmöglichkeit entpuppen ( s. mein Satz weiter oben " Abhilfe").

Aber solange du die nicht reinlässt und nichts zugibst, können
sie dir GAR NICHTS. (Ohne Gewähr; so im Fernsehen gehört).

Gruß,
Delia

Das allerbeste ist : Dummstellen. ( Dummheit ist meines Wissens allein noch kein Straftatbestand ;- ) ). Aber sowie sich so ein Typ mal blicken kässt ( in meinem Fall war es eine nette junge Frau ), " Das hab ich nicht gewusst, ich hab gedacht … " usw., aber DANN nix wie los und anmelden !

Viele Grüße
Ronald.

also die stories mit den peilwägen etc. sind definiv unsinn!!
wie soll der den beweisen können, daß irgendwelche strahlen
nicht vom nachbarn, vom pc-monitor, vom handy, von der
mikrowelle etc. kommen???

Durch Nachweis der Oszillatorschwingung des Empfangsgerätes, die nunmal innerhalb eines bestimmten Frequenzbereiches stattfindet, den weder Mobiltelefon, PC, Mikrowelle, Kaffeemühle oder Toaster verwenden.

Deswegen gibt es in der Militärtechnik sogenannte „shadow - Oszillatoren“, die derart abgeschirmt sint, eben, damit Feind keinen Nachrichtenstützpunkt anpeilen und vernichten kann.

Story´s von Peilwägen sind nur in der Hinsicht Unsinn, weil der Aufwand im Verhältnis zum dann erreichten Nutzen in keinerlei vertretbaren Größenordnungen steht. ( s. weiter oben )

er darf natürlich nicht in die wohnung, wenn du das nicht
möchtest (hausfriedensbruch)…

s. oben

als indizien werden manchmal z.b. programmzeitschriften im
mülleimer etc. genommen, aber ob der damit irgendwas erreichen
könnte…

Hat keinerlei Beweiskraft. Folge man dieser Argumentation, würde sich jeder, der Hundekuchen kauft, sich des Hundehaltens verdächtig machen und dem Verdacht der Hundesteuerhinterziehung anheimfallen. Nichtig. Ich kann mir soviele Zeitschriften kaufen wie ich will. Zudem die auch der Nachbar eingeworfen haben könnte. Des Weiteren gehören Zeitschriften ins Altpapier und nicht in den Restmüll :wink:
Viele Grüße
Ronald.

grüße

Das mit den Peilwagen ist ein Erzählerchen, das schon die
Nazis aufgebracht hatten (sie besäßen Peilwagen, mit denen sie
herausfinden könnten, wer BBC oder andere „Feindsender“ hört).

  1. siehe oben. 2. War das Hören ausländischer Rundfunksendungen tatsächlich strafbar. Nur hatten die Leute damals weiß Gott andere Sorgen als mit leerem Magen im Peilwagen durch zerstörte Städte zu kurven. Vielmehr trug sich der ganze Gestapo - Filz ( schenkt man ernsthaften Historikern Glauben ) im Wesentlichen durch Denunziationen übereifriger Volksgenossen. Das wird aber jetzt zu abschweifend, gehört wohl eher in´s Brett " Geschichte"

Ronald

Und die Fernsehzeitschriften im Müll: Ich besitze keinen
Fernseher (wirklich!!!); der Familienhypnotiseur kommt mir
nicht ins Haus. Trotzdem erhalte ich eine Menge von
Fernsehzeitungen als Reklame und werfe sie selbstverständlich
in den Müll.

Wo man aufpassen muß, sind Leserbriefe an Fernsehsender,
Bezugnahmen auf Ratgebersendungen, …

Django

Ihr könnt Euch sämtliche Beiträge der nachfolgenden Plapper sparen mit Ausnahme von:
Ronald Fleming
und Roland
diese Beiträge sind authentisch und aktuell !!!

Durch Nachweis der Oszillatorschwingung des Empfangsgerätes,
die nunmal innerhalb eines bestimmten Frequenzbereiches
stattfindet, den weder Mobiltelefon, PC, Mikrowelle,
Kaffeemühle oder Toaster verwenden.

dann würde aber immer noch die frage bleiben, ob es vom nachbarn etc. kommt, oder??

Story´s von Peilwägen sind nur in der Hinsicht Unsinn, weil
der Aufwand im Verhältnis zum dann erreichten Nutzen in
keinerlei vertretbaren Größenordnungen steht. ( s. weiter oben
)

er darf natürlich nicht in die wohnung, wenn du das nicht
möchtest (hausfriedensbruch)…

s. oben

als indizien werden manchmal z.b. programmzeitschriften im
mülleimer etc. genommen, aber ob der damit irgendwas erreichen
könnte…

Hat keinerlei Beweiskraft. Folge man dieser Argumentation,
würde sich jeder, der Hundekuchen kauft, sich des Hundehaltens
verdächtig machen und dem Verdacht der
Hundesteuerhinterziehung anheimfallen. Nichtig. Ich kann mir
soviele Zeitschriften kaufen wie ich will. Zudem die auch der
Nachbar eingeworfen haben könnte. Des Weiteren gehören
Zeitschriften ins Altpapier und nicht in den Restmüll :wink:
Viele Grüße
Ronald.

hast natürlich recht, aber das habe ich mal in der schon zitierten sendung „akte 2000“ so gesehen. habe es ja auch nur mit vorbehalt zitiert :wink:

grüße

dann würde aber immer noch die frage bleiben, ob es vom
nachbarn etc. kommt, oder??

Standorte von Oszillatoren lassen sich dann genauestens bestimmen ( cm - Bereich ) ( richtige Messung vorausgesetzt, die allerdings dann zur Beweisfindung praktiziert werden würde ), dass so etwas ausgeschlossen werden kann.

hast natürlich recht, aber das habe ich mal in der schon
zitierten sendung „akte 2000“ so gesehen. habe es ja auch nur
mit vorbehalt zitiert :wink:

grüße

Der Wahrheitsgehalt von Sendungen solchen Formates ist meines Erachtens zumindest teilweise fragwürdig. Die Inhalte also mit Vorsicht genießen, in gleicher Weise wie die der B*** - Zeitung, die ja auch jeden Tag voll sein muss… Den Vorbehalt Deiner Aussage habe ich irrtümlich ignoriert - Entschuldigung :wink:))

Ronald

Das ist zweierlei!
Radio und TV privat nutzen und nicht zahlen wollen ist eine Sache.

Im Geschäft ein als Player genutztes TV / Video stehen zu haben ist eine andere. Da gebe ich Dir recht. Übrigens kommt da ja noch einiges auf uns zu: Multimedia-PCs (d.h. im Büro jeder PC mit Internet-Anschluss) sollen ja auch von der GEZ gelangt werden!

Lächerlich! Als ob man teure Online-Gebühren zahlen würde, bloß um ein mickeriges Radiio oder Mäuse-Kino anzusehen, wenn man sich ein Transistorradio oder ein TV daneben stellen kann.

Moin!

Von autorisierter Werkstatt Empfangsteile deaktivieren und
dasselbe schriftlich bestätigen lassen. Ruhe ist.

Oder sich anstelle eines Videorecorders und Fernsehers ein Videoabspielgerät und einen Videomonitor besorgen. Videoabspielgeräte sind für unter DM 200,- zu haben, ein Videomonitor dürfte da schon schwieriger zu beschaffen sein. Am Besten ein Gebrauchtgerät, wie beispielsweise einen Commodore-Monitor 1084s, 1702, 1802 oder 1902. Sollten für unter DM 150,- zu haben sein.

Munter bleiben… TRICHTEX

Hi Ronald,

das mit der Polizei und der Wohnungsbetretung ist nur mit richterlicher Genehmigung möglich, zwar können die GEZ’s mit der Polizei vor deiner Wohnung auftauchen aber betreten dürften sie sie nur im dringen Straftat verdacht mit richterlicher Genehmigung oder bei Gefahr in Verzug. Sprich du schlägst deine Kinder und die Nachbarn verständigen die Polizei.

Die GEZ nutzt nur das nicht wissen vieler aus, und dort mit höhen Strafen, sie befragen Nachbarn, Freude und Arbeitskollegen, mit deren Aussagen schüchtern sie dann weiter ein.
Vor zwei Jahren bin ich mit meiner Freundin zusammen gezogen, und prompt wollten die das ich mich anmelde. Nicht Anmeldung zurück geschickt mit der begründung das meine Freundin bereits bezahlt. Nach 3-4 Wochen gabs dann eine Androhung das falls ich mich nicht anmelde, es ärger gibt. Noch mal zurück geschrieben, nach weiteren 3-4 Wochen das selbe Schreiben nochmal bekommen. Angerufen was das soll, es würde sich entschludigt das es ein Versehen gewesen ist. Nach weiteren 6-7 Wochen noch mal ein Aufforderung zum zahlen der Gebühren. Nochmals angerufen und ruhe war.

Das Empfangsgeräte geortet werden können ist ein Ammenmärchen, dies ist NICHT MÖGLICH. Was die aber können sich am Abend vor Wohnzimmerfenster stellen und vermuten das du Fern siehst. Es könnte aber auch Video sein!

Ein Beispiel zum Schluß:

Du besitzt einen Tragbaren Minifernseher, sonst hast du keinen Fernseher und kein Radio. Du möchtest nach der Arbeit am See etwas Fernsehen und nimmst diesem in deinem Auto mit zur Arbeit. Falls du dieses öfters machst, müstest du diesen einen Fernseher für Zuhause, fürs Auto und für die Arbeit anmelden, da er ja immer einsatz bereit ist.

so long yeTTi

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