Hallo,
bei meinem Opa verschwinden seit ca. 1/2 Jahr die Hühner.
Wir dachten erst, es verköstigt sich ein Hühnerhabicht, aber die können ja keine Fenster aufhebeln…
Ich möchte wissen, ob es erlaubt ist um den Hühnerstall Strom anzulegen, wie zB. bei einer Pferdekoppel, der Strom soll die Person nicht schwer schädigen, klar.
Ist das erlaubt? Der Stall befindet sich auf privatem Grundstück, kann ich da „machen was ich will“, wenn es kein fremdes Leben gefährtet?
Zu dem Fall selber, habe schon gesagt, er soll ein Protokoll führen (wann, wieviele Hühner verschwinden)und Anzeige gegen Unbekannt erstatten (aber das bringe nichts, meint er). Eine Videokamera wird er auch aufbauen (oder hat es schon), und ein Babyphone hängt auch schon im Stall. Aber er hat auch BEdenken, sollte er den Täter tatsächlich auf frischer Tat erwischen, das er eine drüber kriegt (als 70 jähriger Mann vs. ?? Person, meine ich)
Danke für Rat!
Grüsse,
Nicole
Hallo,
Tach auch,
Ich möchte wissen, ob es erlaubt ist um den Hühnerstall Strom
anzulegen, wie zB. bei einer Pferdekoppel, der Strom soll die
Person nicht schwer schädigen, klar.
Der Elektrozaun auf der Koppel soll nicht verhindern, dass Leute die Koppel betreten, sondern, dass die Pferde weglaufen.
Auch muss m.W. deutlich darauf hingewiesen werden, dass der Zaun unter Strom steht.
Ist das erlaubt? Der Stall befindet sich auf privatem
Grundstück, kann ich da „machen was ich will“, wenn es kein
fremdes Leben gefährtet?
Nein - man darf auch auf seinem Grund nicht machen, was man will.
Er kann natürlich einen Stromzaun setzen und dann deutlich darauf hinweisen, aber wer ein Fester aushebelt, hat auch einen Seitenschneider dabei - und dem ist so ein Elektrozaun nicht gewachsen.
Zu dem Fall selber, habe schon gesagt, er soll ein Protokoll
führen (wann, wieviele Hühner verschwinden)und Anzeige gegen
Unbekannt erstatten (aber das bringe nichts, meint er).
Wenn man es nicht vesucht, bringt es auch nichts.
Vielleicht sind die schon häufiger aufgefallen.
Eine
Videokamera wird er auch aufbauen (oder hat es schon), und ein
Babyphone hängt auch schon im Stall. Aber er hat auch
BEdenken, sollte er den Täter tatsächlich auf frischer Tat
erwischen, das er eine drüber kriegt (als 70 jähriger Mann vs.
?? Person, meine ich)
Wenn die Kamera gut hängt und die Beleuchtung stimmt, dann braucht er ja nicht raus zu gehen.
Wenn das Babyfon anschlägt, kann er doch die Polizei anrufen; da braucht er auch nicht raus.
Danke für Rat!
gerne
Gruß
HaWeThie
Hallo, Nicole,
ich glaube der Stromzaun ist keine gute Idee. Das könnte rechtliche Probleme geben.
Aber wäre es vielleicht möglich die Fenster und Türen mit einer Alarmanlage zu versehen? Das muß ja nichts Aufwendiges sein, nur dass es halt Krach macht, wenn einer am Fenster rumfummelt.
Grüße (auch an den Opa und die Hühner)
Eckard.
Dreistigkeit
Hallo Eckard,
das mit der akustischen Alarmanlage war auch schon im Gespräch, sie sollte via Bewegungsmelder angehen -aber in der angrenzenden Nachbarschaft gibt es empfindliche Ohren (Kleinkinder), und wenn nur eine Katze vorbeiläuft (oder dergleichen), dann ist „Polen offen“.
Er hatte sogar schonmal Ärger mit dem Babyphone, da es nur zwei Kanäle hat, und bei den Nachbarn plötzlich im Kinderzimmer Gänse und Hühnergegacker zu hören war (*g*)
Jetzt hat er den der anderen Kanal genommen.
Apropos Warnsignale: der Hof wird schon beleuchtet, durch Bewegungsmelder, aber die Diebe schreckt dies nicht ab, wer weiss, ob sie durch Gedös verschreckt würden.
Eine Wanne mit Farbe über der Tür, oder Fenster, das wärs auch, ich schade damit doch niemanden, aber letztenendes ist die Videoaufzeichnung wohl am besten…
Der Hof liegt übrigens 300 m vom Haus entfernt, und die Polizei ist 15 km entfernt, da sind die Leute schon längst über alle Berge…
Ist das ärgerlich (deshalb Idee mit Strom, das würde zwiebeln).
Noch sind es die jungen Hühner, irgendwann wird das Auto zerkratzt, oder noch anderes Viehzeug geklaut (Kaninchen, Geflügel).
Oh man…
Trotzdem danke für den Tipp, auch an Hawethie!
Grüsse,
Nicole
Selbstschußanlagen…
…(ÜBERTREIBUNG) und ähnliche Dinge darf man deshalb nicht anbringen, weil es sich bei dem jenigen, den es dann tatsächlich erwischt ja nicht um den Täter handeln MUSS. Ein Richter würde euch vorhalten, dass ihr ja nicht wissen konntet ob es sich bei dem den es erwischt tatsächlich um den Täter handelt. Also: keine Notwehr etc…
M.