Hühnerdiebe

Selbstschußanlagen…
…(ÜBERTREIBUNG) und ähnliche Dinge darf man deshalb nicht anbringen, weil es sich bei dem jenigen, den es dann tatsächlich erwischt ja nicht um den Täter handeln MUSS. Ein Richter würde euch vorhalten, dass ihr ja nicht wissen konntet ob es sich bei dem den es erwischt tatsächlich um den Täter handelt. Also: keine Notwehr etc…

M.