In der Probezeit kündigen

Hallo,
ich bin momentan in einer EDV-Firma und befinde mich in der
Probezeit. Da aber u.a. die Qualität und die Leute hier nicht passen, würde ich gerne Kündigen und mich über das A-Amt selbständig machen.

Ich arbeite hier auf illegalen Lizenzen und wollte sogar meine
eigene Software im Wert von 2000 € mitbringen, doch irgendwie
hat der Admin (persönlich) was dagegen gahabt und ich durfte es nicht installieren,… usw…

Welche Gründe kann ich denn abgeben bei so einem Ausscheiden in Frieden, ohne eine Sperre vom A-Amt zu bekommen.

Kontrolliert das das A-Amt noch, aus welchem Grund mann nun arbeitslos geworden ist.

BITTE UM HILFE !

Hi NIP,

Welche Gründe kann ich denn abgeben bei so einem Ausscheiden
in Frieden, ohne eine Sperre vom A-Amt zu bekommen.

Ich würde mal sagen, am besten die Wahrheit.

Kontrolliert das das A-Amt noch, aus welchem Grund mann nun
arbeitslos geworden ist.

Ja.

Cheers, Felix

Hi!

Vielleicht solltest mal mit dem Chef reden, daß er dir kündigt…

Bernd

Das ist Aufforderung zum Betrug.

Gruß,
LeoLo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo.

Ich arbeite hier auf illegalen Lizenzen und wollte sogar meine

Diesen Sachverhalt - vor der Kündigung - festhalten. Nach der Kündigung dem AA vorlegen. AA darf Dir keine Sperre aufbrummen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses Dein Mitwirken an einer strafbaren Handlung erfordert hätte.

Kontrolliert das das A-Amt noch, aus welchem Grund mann nun
arbeitslos geworden ist.

Ja.

Gruß kw

Vielen Dank ! Das sieht doch gut aus.
Vielen Dank für die Tipps,

ich habe heute mit Ihm gequatscht und er findet es zwar sehr schade, bla bla bla und wahrscheinlich machen wir es so, dass
er mir dann kündigt.

Danke Euch !
NIP

Ähm naja
Hi!

Das ist Aufforderung zum Betrug.

Gruß,
LeoLo

Das scheint in DIESER Firma ohnehin niemanden zu interessieren…

Aber Recht hast Du

Gruß
Guido

Hallo.

Ich arbeite hier auf illegalen Lizenzen und wollte sogar meine

Diesen Sachverhalt - vor der Kündigung - festhalten. Nach der
Kündigung dem AA vorlegen. AA darf Dir keine Sperre
aufbrummen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses Dein
Mitwirken an einer strafbaren Handlung erfordert hätte.

kw.

Oh da wäre ich aber vorsichtig. Da sollte man ein wenig über seine Treuepflichten nachdenken (die auch nach Arbeitsende noch nachwirken!). Zunächst einmal steht es dem AN hier nicht zu, darüber zu urteilen, ob es sich bei den aufgespielten Programmen um lizensierte Versionen handelt. Ich frage mich eh, woher er das weiß und insbesondere, wie er das später beim AA beweisen will? Dazu müßte er schon den AG anzeigen und dabei reitet er vermutlich nur sich selbst in die Sch… Als AN hat man alle ruf- und kreditschädigenden Mitteilungen an Dritte zu unterlassen. Dies gilt auch dann, wenn sie erwiesenermaßen wahr sind. Als AN ist man in der Regel nicht berechtigt, Behörden oder sonstige Dritte über etwaige strafbare Handlungen, Ordnungswidrigkeiten oder Vertragsverstöße des Arbeitgebers zu informieren - ausgenommen bei strafbaren Handlungen, die sich gegen den Arbeitnehmer selbst richten oder wenn eine Straftat vorliegt. Dies eben auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.
Spätestens der Satz „und wollte sogar meine
eigene Software … mitbringen, doch irgendwie
hat der Admin (persönlich) was dagegen gahabt und ich durfte es nicht installieren,… usw…“ macht mich hier nachdenklich. Scheinbar geht es doch nur darum, daß NIP „gerne Kündigen und sich über das A-Amt selbständig machen“ will. Die „Gewissensbisse“ erscheinen mir hier als Mittel zum Zweck nur vorgeschoben, aber das kann ich nicht beurteilen - ist nur so ein Gefühl.

Daher sehe ich nur die Möglichkeit der Eigenkündigung und das Tragen der daraus resultierenden Konsequenzen.

Gruß,
LeoLo

Hallo.

Oh da wäre ich aber vorsichtig. Da sollte man ein wenig über
seine Treuepflichten nachdenken (die auch nach Arbeitsende
noch nachwirken!).

Deswegen schrub ich auch nichts vom Anzeigen.

Zunächst einmal steht es dem AN hier nicht
zu, darüber zu urteilen, ob es sich bei den aufgespielten
Programmen um lizensierte Versionen handelt.

Wenn er es aber erfährt oder aufgrund seines Expertenwissens schließen kann, weiß er es.

Ich frage mich
eh, woher er das weiß und insbesondere, wie er das später beim
AA beweisen will? Dazu müßte er schon den AG anzeigen

Nee, beweisen mußt Du vor Gericht. Bei einer Behörde mußt Du glaubhaft machen. Ist ein Unterschied.

erwiesenermaßen wahr sind. Als AN ist man in der Regel nicht
berechtigt, Behörden oder sonstige Dritte über etwaige
strafbare Handlungen, Ordnungswidrigkeiten oder
Vertragsverstöße des Arbeitgebers zu informieren - ausgenommen
bei strafbaren Handlungen, die sich gegen den Arbeitnehmer
selbst richten oder wenn eine Straftat vorliegt.

Straftaten Anderer - ob AG oder nicht - darf ich nicht nur, sondern muß ich sogar im Rahmen meiner staatsbürgerlichen Pflichten, wenn nicht anzeigen, dann zumindest zu verhindern suchen.
Aber darum geht es gar nicht. Das AA ist nicht berechtigt, Sanktionen gegen mich zu verhängen, wenn ich mich weigere, an einer gesetzwidrigen Handlung mitzuwirken. Ob letztere dann eine OWi oder Straftat ist, bleibt sich gleich.

Spätestens der Satz „und wollte sogar meine
eigene Software … mitbringen, doch irgendwie
hat der Admin (persönlich) was dagegen gahabt und ich durfte
es nicht installieren,… usw…“ macht mich hier nachdenklich.

Das sehe ich allerdings auch kritisch, habe ich aber nicht als relevant für den Sachverhalt gesehen. Dem AA würde ich das jedenfalls nicht auf die Nase binden.

Scheinbar geht es doch nur darum, daß NIP „gerne Kündigen und
sich über das A-Amt selbständig machen“ will. Die
„Gewissensbisse“ erscheinen mir hier als Mittel zum Zweck nur
vorgeschoben, aber das kann ich nicht beurteilen - ist nur so
ein Gefühl.

Das richtig sein kann - weeß ick nich …

Gruß kw