Hallo.
Oh da wäre ich aber vorsichtig. Da sollte man ein wenig über
seine Treuepflichten nachdenken (die auch nach Arbeitsende
noch nachwirken!).
Deswegen schrub ich auch nichts vom Anzeigen.
Zunächst einmal steht es dem AN hier nicht
zu, darüber zu urteilen, ob es sich bei den aufgespielten
Programmen um lizensierte Versionen handelt.
Wenn er es aber erfährt oder aufgrund seines Expertenwissens schließen kann, weiß er es.
Ich frage mich
eh, woher er das weiß und insbesondere, wie er das später beim
AA beweisen will? Dazu müßte er schon den AG anzeigen
Nee, beweisen mußt Du vor Gericht. Bei einer Behörde mußt Du glaubhaft machen. Ist ein Unterschied.
erwiesenermaßen wahr sind. Als AN ist man in der Regel nicht
berechtigt, Behörden oder sonstige Dritte über etwaige
strafbare Handlungen, Ordnungswidrigkeiten oder
Vertragsverstöße des Arbeitgebers zu informieren - ausgenommen
bei strafbaren Handlungen, die sich gegen den Arbeitnehmer
selbst richten oder wenn eine Straftat vorliegt.
Straftaten Anderer - ob AG oder nicht - darf ich nicht nur, sondern muß ich sogar im Rahmen meiner staatsbürgerlichen Pflichten, wenn nicht anzeigen, dann zumindest zu verhindern suchen.
Aber darum geht es gar nicht. Das AA ist nicht berechtigt, Sanktionen gegen mich zu verhängen, wenn ich mich weigere, an einer gesetzwidrigen Handlung mitzuwirken. Ob letztere dann eine OWi oder Straftat ist, bleibt sich gleich.
Spätestens der Satz „und wollte sogar meine
eigene Software … mitbringen, doch irgendwie
hat der Admin (persönlich) was dagegen gahabt und ich durfte
es nicht installieren,… usw…“ macht mich hier nachdenklich.
Das sehe ich allerdings auch kritisch, habe ich aber nicht als relevant für den Sachverhalt gesehen. Dem AA würde ich das jedenfalls nicht auf die Nase binden.
Scheinbar geht es doch nur darum, daß NIP „gerne Kündigen und
sich über das A-Amt selbständig machen“ will. Die
„Gewissensbisse“ erscheinen mir hier als Mittel zum Zweck nur
vorgeschoben, aber das kann ich nicht beurteilen - ist nur so
ein Gefühl.
Das richtig sein kann - weeß ick nich …
Gruß kw