Nochmal 6 Monate Probezeit?

Hallo,
Mein Chef schlug mir heute vor, das ich nach 6 Monaten Probezeit in denen er mich nicht einschätzen konnte nochmal 6 Monate Probezeit an zu hängen. Ich wurde eingestellt mit einem unbefristeten Vertrag mit 6 Monaten Probezeit.
Ich habe gelesen das dies die höchstmögliche Probezeit ist. Müsste er mich nun kündigen und befristet einstellen? Und wenn ich dies unterschreibe, gäbe es dann nicht Probleme falls er mich dann doch nicht haben möchte mit dem Arbeitsamt? Wenn ich aber nicht unterschreibe hätte ich auch keinen Job mehr, weil ich denke das er mich dann innerhalb der Probezeit kündigt. Bin völlig verzweifelt. Kennt sich irgendwer aus?

Servus,

dass Du den Job nicht kriegst, wenn Du jetzt mit „Aber Sie müssen doch“ anfängst, ist klar.

Probleme mit dem Arbeitsamt kriegst du dann, wenn der Mensch so weit geht, dass er auf der Arbeitsbescheinigung angibt, Du hättest Anlass zu der Kündigung gegeben.

Wenn da aber keine ganz schrägen Dinge laufen, die Du nicht erzählst, wird er - schon allein, um keine weiteren Zores damit zu haben - das Kreuzlein nicht an dieser Stelle machen. Muss er ja auch nicht, Kündigung in der Probezeit ist nichts besonders Ungewöhnliches oder Begründungsbedürftiges.

Musst Du einschätzen, wie der Mann drauf ist: Das Kreuzlein an dieser Stelle bringt ihm weiter nichts als Extraarbeit, aber wenn das so eine deformierte Persönlichkeit ist, die sich daran ergötzt, ihre Opfer leiden zu sehen, wird er es natürlich setzen.

Schöne Grüße

MM

Hast Du ihn denn gefragt was er an Dir nicht einschätzen kann?
Sich hinstellen und ohne Begründung sagen was er an Dir nicht einschätzen kann, finde ich `ne sehr schwache Leistung und weitere 6 Monate genauso.
In meinen Augen läuft das auf billigen 4 Jahrelehrling raus statt der regulären 3 Jahre Lehrzeit.
ramses90

Befristet darf er dich jetzt nicht mehr einstellen. Eine Befristung ohne Sachgrund (einen solchen scheint es bei dir nicht zu geben) ist nicht zulaessig, wenn vorher schon mal ein Arbeitsverhaeltnis mit dem Arbeitnehmer bestanden hat.

Eine neue Probezeit kann zwar vereinbart werden, hat aber keinen Einfluss auf den Kuendigungsschutz und auf die Kuendigungsfrist. Kuendigungsschutz besteht unabhaengig von einer Probezeit ab dem 7. Monat (entsprechende Betriebsgroesse vorausgesetzt) und eine verkuerzte Kuendigungsfrist von 14 Tagen ist nur waehrend einer vereinbarten Probezeit von hoechstens 6 Monaten zulaessig. Somit waere die Vereinbarung einer weiteren Probezeit bei dir zwar zulaessig, aber voellig witzlos.

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Also die Probezeitvereinbarung einfach akzeptieren. Der Arbeitgeber kann nach Ablauf der ersten 6 Monate trotzdem nicht ohne ausreichenden Grund kuendigen (entsprechende Betriebsgroesse vorausgesetzt, in Kleinbetrieben mit nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeitern koennte er es sowieso jederzeit) und sich auch nicht mehr auf eine verkuerzte „Probezeitkuendigungsfrist“ berufen. Somit kann der FS die erneute Probezeit problemlos akzeptieren, ohne dass ihm daraus ein Nachteil entstehen wuerde.

Hallo,

wie von @DerCaveman geschrieben, ist rechtlich gesehen eine erneute Verlängerung der Probezeit rechtsunwirksam. Du kannst Dich, wenn Du jetzt keinen Konflikt provozieren willst, bedenkenlos darauf einlassen.
Wenn dann der AG eine „Probezeitkündigung“ probiert, kannst Du dagegen mit nahezu 100%iger Erfolgsaussicht klagen.
Denn auch im Kleinbetrieb muß er die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB beachten.
Unabhängig davon würde ich bei einem AG, der derartige arbeitsrechtliche Wissenslücken hat und/oder gesetzwidrig „rumtrickst“, unbedingt darauf achten, daß frau/man Rechtsschutz im Arbeitsrecht hat - sei es durch private Versicherung, sei es durch Gewerkschaftsmitgliedschaft.

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Ich weiß ja nicht was jetzt kommt, ich schätze den AG so ein, daß er meinen Vertrag kündigt und versucht mir einen Befristeten Vertrag unter zu Jubeln.
Genau das möchte und ich weiß auch das ich das nicht unterschreiben sollte. Dann werde ich aber wohl rauskomplimentiert. Kann ich dann irgendetwas machen?

Hallo,

es kommt darauf an, ob die erste Probezeit bereits abgelaufen ist und wie er sein Vorhaben jetzt konkret benennt.
Schreibt er tatsächlich nur etwas über Verlängerung der Probezeit, ist die Sache in der tat so einfach, wie oben beschrieben.
Will er tatsächlich einen neuen, und befristeten Vertrag unterschreiben lassen, wird es mit den konkreten Reaktionsmöglichkeiten etwas komplizierter.

&tschüß
Wolfgang

Du kannst sowohl eine neue Probezeitvereinbarung, wie auch einen kalendermaessig befristeten Vertrag bedenkenlos unterschreiben. Warum eine neue Probezeit fuer dich voellig unschaedlich ist, hatte ich dir ja bereits erklaert. Dass eine Befristung ohne Sachgrund bei dir unwirksam waere, hatte ich eigentlich auch schon geschrieben.

Also auch eine sachgrundlose Befristung kannst du erst einmal problemlos akzeptieren und dann spaeter, falls es ueberhaupt noetig werden sollte, gerichtlich die Unwirksamkeit der Befristung feststellen lassen.

Wie gross ist denn der Betrieb? Mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeiter (Teilzeitkraefte zaehlen anteilig) oder nicht mehr als 10?

Hi @Sasi2613,
rein rechtlich wurde Deine Frage ja schon beantwortet. Allerdings plagt mich doch die große Neugier: wieso will Dein Chef denn das? War er (oder Du) die letzten 5 1/2 Monate nicht im Betrieb? Gab es irgendwelche „Vorfälle“? Oder wie begründet er diesen Wunsch?
Neuierige Grüße, Jana

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