Individualvereinbarungen im Mietvertrag

Wie müssen Individualvereinbarungen im Mietvertrag formal
aussehen, damit diese rechtens sind?

Da gibt es kein besonderes Aussehen, solche sind immer rechtens, wenn sie Invidiualvereinbarungen sind.

Eine andere Frage ist die Beweisbarkeit, falls es im Streit darauf ankommt. Dann ist es von Vorteil, wenn diese in den sonstigen Formularmietvertrag nicht so eingeflochten sind, dass man den Unterschied nicht optisch erkennt (was aber wie gesagt nur eine Beweisfrage ist).

Sinvoll sind da insb. separate Zusatzvereinbarungen oder schriftliche Anmerkungen auf dem Mietvertrag. Auch gut ist, wenn die Individualvereinbarungen separat an einem anderen Datum festgehalten werden (dann darf man aber keine doppelte Schriftformklausel im Mietvertrag haben).

In einem Vorgespräch zwischen dem Vermieter und möglichen
Mietern wurden diverse Individualvereinbarungen besprochen.
Diese möchte nun der Vermieter in den Mietvertrag aufnehmen.
Wie müssen diese formuliert sein?

Wie gesagt, da gibt es keine „Formulierung“. Auch der vorgeschaltete Satz: „Folgendes wurde individual verinbart:“ hilft rechtlich nicht, weil man das auch in AGB schreiben kann (was auch gemacht wird).

Können diese in den Standard-Mietvertrag reingeschrieben
werden oder auf ein extra Blatt?

Beides. Das extra Blatt sollte dann mit dem Mietvertrag verbunden werden, dieser sollte auf das Blatt verweisen (idR. unter § 27: Zusatzvereinbarungen) und dort sollten sich weitere Unterschriften befinden.

Gruß
Dea