Irreguläres Abschleppen ? / Gebührenpflicht

Hi hartmut,

mal weiter gedacht:
Wenn der Fahrzeughalter einfach nichts bezahlt (egal ob er gerade nicht kann oder aus Prinzip nicht will) und das Fahrzeug auf der VErwahrstelle belässt, bekommt er doch nach einigen Wochen ein Schreiben, dass sein Fahrzeug verwertet / verschrottet wird, wenn er nicht zahlt und es abholt.

Wenn der Fahrzeughalter nun diesem Schreiben nicht Folge leistet und sein Fahrzeug verschrottet wird, weil es keinen Verkaufswert hat, erhöhen sich die aufgelaufenen Kosten für das Verwahren noch um die Verschrottungsgebühren.

Welche Handhabe hätte der Fahrzeughalter, wenn er z.B. aus Krankheits- oder Haft-Gründen das Schreiben nicht / nicht rechtzeitig erhalten hat?

Fragt BT

Wenn der Fahrzeughalter nun diesem Schreiben nicht Folge
leistet und sein Fahrzeug verschrottet wird, weil es keinen
Verkaufswert hat, erhöhen sich die aufgelaufenen Kosten für
das Verwahren noch um die Verschrottungsgebühren.

Hallo,

Ohne es genau zu wissen, würde ich aus dem Bauch heraus sagen, ja.
Bleibt Geld übrig, bekommt es der Halter, sind es rote Zahlen, zahlt der Halter.

Welche Handhabe hätte der Fahrzeughalter, wenn er z.B. aus
Krankheits- oder Haft-Gründen das Schreiben nicht / nicht
rechtzeitig erhalten hat?

Würde es mal so sehen wie bei anderen Dingen auch, ist einer selber nicht in der Lage entsprechende Dinge selber zu regeln weil er abwesend ist, muss jemand beauftragt werden das zu regeln. Hier sprich, die Post an den Betreffenden weiterleiten.

Es sind ja immer Fristen die dazwischen liegen. Von daher sehe ich den schwarzen Peter beim Halter. Es reicht wenn die Post im Briefkasten des Betreffenden landet.

Gruß

hartmut