Huhu!
??? Also wenn ich einfach etwas wegnehme (in diesem Fall vom
Tisch) und es mir somit aneigne (um es natürlich auch für
meine Zwecke zu benutzen), obwohl es mir nicht gehört, ist es
kein Diebstahl?
Vielleicht, vielleicht auch nicht. In der Juristerei wird etwas nicht einfach (=„deskriptiv“) weggenommen, sondern man muss fremden Gewahrsam brechen, um das („normative“) Tatbestandsmerkmal der Wegnahme zu erfüllen. Fehlt es an fremdem Gewahrsam, isses kein Diebstahl, sondern könnte eine Unterschlagung sein.
Na dann gute Nacht…
Schlaf gut!