Ist das schon Urkundenfälschung?

So, den gelöschten Beitrag poste ich dann gleich noch mal mit dem deutlichen Hinweis, dass ich hier weg bin, wenn der noch einmal gelöscht wird. Ich muss mich beleidigen lassen und darf selbst nicht Kritisches schreiben? Dann bin ich hier falsch.

Gelöschter Beitrag:

Lies einfach, was du selbst verlinkt hast! Da steht doch, was eine Urkunde ist.

… und da denkst du, du könntest deine rechtlichen Wissen"lücken" im Bereich der Urkundenfälschung durch Erwägungen schließen, warum dem wohl so ist? Abgesehen davon, dass in beiden Fällen die von § 267 StGB geforderte Täuschungsabsicht fehlt, ist in beiden Fällen offensichtlich, dass eben nicht die zuständige Behörde bzw. die für die Notenausgabe zuständige Stelle Aussteller ist! Ich habe wirklich keine Lust, das jetzt näher auszuführen, weil du ja erfahrungsgemäß vollkommen resistent gegen jede Belehrung bist. Aber für den Fall, dass du oder irgendwer sonst einmal nachlesen möchte(st), warum diese Beispiele deine daraus gezogene These nicht stützen: Um den Aussteller geht es hier. Die Serviette lässt eben nicht die Notenbank als Aussteller erkennen und das Pseudoauto nicht die zuständige Verkehrsbehörde!

Nur ist diese „Möglichkeit der Rechtswirkung“ eben nicht Bestandteil der Definition einer Urkunde im materiell-strafrechtlichen Sinn. Das ist ein von dir frei erfundenes Tatbestandsmerkmal.

Der Name steht drin, vermutlich im Briefkopf oder sogar als Unterschrift in Textform.

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