Und die Staatsanwaltschaft wird nach ein paar Wochen
antworten, dass sie auch nichts tun können.
Weil?
Weil ich in einem m.E. ähnlich gelagerten Fall mit meiner Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erfolglos blieb.
Sie schrieb u.a.: „…Ein strafbares Verhalten lässt sich nicht nachweisen. …
Insofern dürfte selbst bei falschen Behauptungen ein täuschungsbedingter Vermögensschaden nicht beweisbar sein. …“
Dabei hat der Verkäufer in diesem Fall noch nicht einmal falsche Behauptungen aufgestellt, sondern sogar darauf hingewiesen, dass er nur die Verpackung verkauft.
Ist natürlich nur eine persönliche Einschätzung von mir als juristischem Laien aufgrund meiner Erfahrung. Vielleicht sind die Fälle auch gar nicht vergleichbar und eine andere Staatsanwaltschaft käme zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts.
Gruß
Pontius
Weil ich in einem m.E. ähnlich gelagerten Fall mit meiner
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erfolglos blieb.
Es ist aber ganz schön gewagt, davon auf andere Fälle zu schließen.
Sie schrieb u.a.: "…Ein strafbares Verhalten lässt sich
nicht nachweisen. …
Insofern dürfte selbst bei falschen Behauptungen ein
täuschungsbedingter Vermögensschaden nicht beweisbar sein.
Dann beschwert man sich eben über die Einstellung und lässt die Wörter „konkrete Vermögensgefährdung“ und „Eingehungsbetrug“ fallen, oder man hat Glück, und der Staatsanwalt kennt diese Begriffe eh schon.
Dabei hat der Verkäufer in diesem Fall noch nicht einmal
falsche Behauptungen aufgestellt, sondern sogar darauf
hingewiesen, dass er nur die Verpackung verkauft.
Siehe dazu meine Argumente mit Hinweisen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung.
Der selbe Anbieter hat noch eine Handy-Verpackung zum Schnäppchenpreis von 161 Euro versteigert. Das sollte bei der Anzeigenerstattung gleich mit erwähnt werden.
Hi,
Das könnte ja wer anderer machen der sich damit auskennt, dann kann der Staatsanwalt von selbst auf die Idee kommen das der Anbieter gewerbsmässig nach dieser Masche „handelt“.
OL
Hatte jemand von Euch mal genau hin gesehen??? Sorry aber das Bild ist zum Brüllen. Die Sachen liegen auf einem Handtuch. Dieses liegt auf dem Toilettendeckel und im Hintergrund rechts ist noch die Bürste zu erkennen. Im wahrsten Sinne des Wortes… ein beschissenes Angebot.