Ist eine Räumung in Deutschland nach wie vor unmöglich?

Hallo,

wo soll dann also das Problem der Räumung liegen ???

Die zu räumende Wohnung ist auch nicht der Hauptwohnsitz der entsprechenden Personen.

Wenn es nicht der Hauptwohnsitz ist , ist eine Räumung auch keine unvermeidbare „Härte“ die zu einem Räumungsschutz führen könnte.

Du unterschlägst uns hier wichtige Informationen und wunderst dich dann über die Reaktionen.

oje. oje. oje.

keinerlei ahnung, argumente fehlen dafür leider konmplett - aber ne stramme politische meinung. das reicht bei dir ja nicht mal mehr zum studium der blödzeitung, die ist abgesehen von den bildern viel zu kompliziert.

gruß an deinen stammtisch. ich werde ihn nicht besuchen - mir sind die kreise mit derartigem diskussionsstil viel zu niveaulos.

Ich unterschlage hier keine Wichtigen Informationen!
Wie schon gesagt wurde dreht der Gerichtsvollzieher jedes mal wieder auf dem hacken um weil wieder ein neuer Untermietvertrag vom Mieter mit einer neuen Person zum Räumungstermin hervor gezaubert wird.

Was soll ich da jetzt an Informationen unterschlagen?

Hallo,

weil es einfach unglaubwürdig ist.

Wie schon gesagt wurde dreht der Gerichtsvollzieher jedes mal wieder auf
dem hacken um weil wieder ein neuer Untermietvertrag vom Mieter mit
einer neuen Person zum Räumungstermin hervor gezaubert wird

Bei einer Zwangsräumung erscheint der GVZ nicht alleine, sondern hat mindestens ein Umzugsunternehmen mit Lkw im Schlepptau.Oft sogar sofort eine Polizeistreife.
Und einen Schlüsseldienst zur Wohnungsöffnung.
Die alle wollen bezahlt werden und daher glaube ich kaum,das der GVZ einfach so wieder abzieht.

Kannst du eigentlich außer dumm rumpöbeln auch was konstruktives schreiben ??

Zum Beipspiel zum Thema

Glauben und Realität sind wohl zwei verschiedene Dinge.
Ja er kommt mit Umzugsteam und Co. und ja der Spaß kostet jedes mal 1300,-
Das interessiert den Gerichtsvollzieher aber nicht weil der Gläubiger ohnehin erst mal eine Pauschale Vorstrecken muss.
Die 1300,- werden dann jedes mal von den veranschlagten Kosten abgezogen und für einen neuen Versuch müssen dann wieder die veranschlagten Räumungskosten zur Gänze vorgestreckt werden. Und ja der GVZ zieht wieder ab wenn er eine Person in der Wohnung hat die einen Untermietvertrag hat gegen den er keinen Räumungstitel hat. Ob der Untermietvertrag fingiert ist oder nicht kann der GVZ nicht überprüfen. Daher geht er wieder. Die entstandenen kosten sind offensichtlich nicht das Problem des GVZ da das ja der Gläubiger zu tragen hat.

Hallo,

wie gesagt, irgendwie stimmt hier einiges nicht.

Ein Anwalt hätte zum B.

-Strafbewehrte Unterlassungserklärung an den Mieter betreffend Verbot der Untervermietung erlassen können

-bei Gericht Sicherungsanordnung gegen den Mieter beantragen (d.h. Mieter muss Miete und Kosten bei Gericht
einzahlen, falls nicht Haftantrag für den Mieter

  • einstweilige Verfügung gegen „Untermieter“

durchführen können.

das thema bist grade DU! nicht gemerkt?

btw., völlig vom thema des threads abgekommen bist ebenfalls DU!

so, und nun ‚diskutiere‘ allein weiter. offensichtlich ist außer unsinn und heißer luft genau gar nichts von dir zu erwarten. dafür ist mir die zeit zu schade.

Die Unterlassungserklärung ist eine Sache. Da der Mieter/Wohnungsinsaße eigentlich nie einen gültigen Mietvertrag hatte und auch nie Miete bezahlt hat, dürfte er eigentlich auch keine Untermietverträge abschließen. Ob hier eine Unterlassungserklärung die er nicht unterschreiben muss hier Abhilfe verschafft weiss ich nicht. Dann bleibt ja erneut wieder nur der Klageweg. Denn die Untermietverträge sind ja alle auf 2012 vordatiert und nicht neu. Ausrede ist an der Stelle „habe ich vergessen“. Ob das Prozedere ein anderes wäre wenn man ihm eine Eidesstattliche Aussage dazu abverlangt hätte weiss ich nicht. Den Eindruck den wir bis jetzt dazu gewonnen haben ist das er es wohl dennoch machen würde. Denn sich nach Recht/Aussagen oder Gesetz zu verhalten ist nicht so das Ding dieser Person. Hier bleibt dann wohl nur die Klage auf Unterlassung.

Warum die Sicherungsanordnung nicht gemacht wurde weiss ich an dieser stelle nicht. Da muss ich mal nachhaken.

Hallo,

ich sage es doch,es werden uns hier wichtige Informationen vorenthalten

Da der Mieter/Wohnungsinsaße eigentlich nie einen gültigen Mietvertrag
hatte und auch nie Miete bezahlt hat, dürfte er eigentlich auch keine
Untermietverträge abschließen.

Wenn er keinen Mietvertrag hat,warum wurde er dann noch nicht längst durch die Polizei hinausbefördert ??
Stichwort Hausfriedensbruch
Dieses ist eine Straftat und die Polizei zur Räumung verpflichtet.

Und wenn kein Mietvertrag besteht,Gas-Wasser und Strom durch die Versorgungsunternehmen abklemmen lassen wegen „Stromklau“ ebenfalls eine Straftat.