Ist eine Wohnung bei Auszug zu streichen?

Guten Tag,

wir werden nach 2 Jahren nun aus unserer Wohnung ausziehen.
In unserem Mietvertrag kann ich keinen Hinweis für eine Renovierungs-/Streichpflicht der Wände finden.
Kediglich die oblogatorischen Schönheitsreparaturen, wobei wir noch keine 3 jahre hier wohnen.
Alle Wände sind nach wie vor in weiss, so wie wir damals die Wohnung bezogen hatten.
Lt. Mietvertrag zur Beendigung des Mietverhältnisses kann ich nur den „einigermassen“ passenden Absatz finden, der vorgiebt, dass die Mieträume in einem sauberen zustand mit allen Schlüsseln zu übergeben sind.

Ist die Wohnung zu streichen oder einfach nur sauber und Besenrein zu übergeben?

Danke vorab!

wie soll ich das denn beurteilen, ohne Kenntnis des Mietvertrages?

Hallo, es kommt hier ganz genau auf die Formulierung im Mietvertrag an. Sind Schönheitsreparaturen in ganz bestimmten Abständen /z.B. 2 Jahre) vorgeschrieben, brauchen Sie nichts machen (starre Fristenregelung, diese ist ungültig), steht im Mietvertrag jedoch bei Schönheitsreparaturen, dass das Streichen der Wände in Wohnräumen „im allgemeinen“ alle 5 Jahre durchgeführt werden muss, so ist diese Regelung gültig. Nach 3 Jahren wäre also ein entsprechender Prozentsatz der anfallenden Kosten an den Vermieter zu entrichten.
Also: nochmal genau den Vertrag lesen.
Grüße, Zita

Hallo Zita,
danke für die rasche Antwort.
lt. Mietvertrag werden im allgemeinen Schönheitsrep. je nach Räumen mit fristen 3/5/7 jahre angegeben.
Allerdings das Streichen der Wände ist gar nicht aufgeführt.

Grüße
Mark

Hallo,
eine Bewerung kann nur erfolgen,wenn ich den genauen Text über „Schönheitsreparaturen“ kenne. Hier muss dann beurteilt werden, was der Vermieter tatsächlich bei Auszug verlangen kann.
Alle möglichen Varianten hier darzustellen ist nicht möglich. Senden Sie den Teil des Mietvertrages und ich denke dann können Sie allem Streit aus dem Wege gehen bzw. dem Vermieter nachweisen, was er verlangen/nicht verlangen kann.
Ich möchte Ihnen gern helfen.
Gruß suver

Hallo Mark, dann verhält es sich ja so, wie ich Ihnen geschrieben habe: Sie müssen einen Anteil der Kosten an den Vermieter entrichten. Das Streichen der Decken und Wände muss nicht aufgeführt sein, da es unter die „Schönheitsreparaturen“ fällt (unstrittig).
Grüße, Zita

Hallo,

schau mal hier, /t/renovierung-nach-zwei-jahren-mietzeit/2410382

ob dir das weiterhilft.

Man muss schon wissen, wie die Formulierung im Vertrag ist. Tendenziell würde ich meinen, dass keine Renovierung geschuldet ist.

Ansonsten FAQ:1669

Sonst einfach nochmal nachfragen.

Grüße TM