Guten Tag,
wir werden nach 2 Jahren nun aus unserer Wohnung ausziehen.
In unserem Mietvertrag kann ich keinen Hinweis für eine Renovierungs-/Streichpflicht der Wände finden.
Kediglich die oblogatorischen Schönheitsreparaturen, wobei wir noch keine 3 jahre hier wohnen.
Alle Wände sind nach wie vor in weiss, so wie wir damals die Wohnung bezogen hatten.
Lt. Mietvertrag zur Beendigung des Mietverhältnisses kann ich nur den „einigermassen“ passenden Absatz finden, der vorgiebt, dass die Mieträume in einem sauberen zustand mit allen Schlüsseln zu übergeben sind.
Ist die Wohnung zu streichen oder einfach nur sauber und Besenrein zu übergeben?
Danke vorab!