Richtig verstanden
)
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe…ist das somit
positiv für person A und die person A kann somit widerrufen,
oder?
Richtig verstanden
)
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe…ist das somit
positiv für person A und die person A kann somit widerrufen,
oder?
Ich habe so das
Gefühl, du versuchst dich da jetzt irgendwie rauszuwinden…
Und ich habe das Gefühl, daß Du meinen Artikel nicht gelesen hast. Das Urteil es BGH hat als Entscheidungsgrundlage lediglich den Sachverhalt und der besteht darin, daß sich der Verkäufer gar nicht erst darauf berufen hat, daß sich die Teile anderweitig nicht oder nur schlecht verwenden kann.
Das Urteil geht somit gar nicht darauf ein, was notwendig wäre, daß sich der Verkäufer darauf berufen kann, daß ein Widerruf unzumutbar wäre.
Aber was red´ ich: Alles nähere steht in meinem vorherigen Artikel. Und übrigens: Du kannst gerne darauf verzichten, mich unnötig anzupampen. Das trägt weder zu einer fruchtbaren Diskussion - und darum geht es hier ja - noch zu einer Sachverhaltsaufklärung - und darum geht es hier ja auch - bei.
Gruß,
Christian