hallo,
m.E. klassischer ecks-fall.
A = verkäufer
B = spediteur
C = nachbar
D = besteller
im verhältnis A - D besteht ein verbrauchsgüterkauf (§§ 433, 474, 13, 14) wonach der gefahrübergang NICHT bei übergabe an B vorliegt. da im fall die gefahr des untergangs noch bei A liegt, muss er nochmals versenden.
im verhältnis B - A hat sich der B schadensersatzpflichtig gemacht, da i.d.R. werthaltige pakete wohl nicht bei nachbarn abgegeben werden dürfen. ausnahme wäre hier die ausdrückliche vollmachtgabe an den nachbarn. also muss B an A zahlen (ggf. transportversicherung?).
im verhältnis C - B wird es wohl auf eine schadensersatzpflicht wegen pflichtverletzung aus geschäftsführung ohne auftrag geben (nicht genau nachgeprüft, würde ich aber vermuten).
effektiv teilen sich also B und C den schaden (bsp. warenwert 100,-):
B zahlt A 100,-
C zahlt A 50,- (max. 50% mitverschulden)
problem: sollte der nachbar, der es genommen hat, gefunden werden, muss dieser das eigentum des A herausgeben, nun aber an A. jetzt A keinen schaden mehr und die kette dröselt sich nach hinten wieder auf.
ergo: man sollte zuerst den „komischen“ nachbarn unter die lupe nehmen!
mfg vom
showbee