Kann ich ein technisches Gerät zurück geben das schon benutzt wurde?

Gab es in der „DDR“ nicht.

Es gab ein Versandhaus mit Katalog, das aber schon in den 1960er oder 1970er Jahren seinen Betrieb einstellte.

Das ZGB der „DDR“ war meines Wissens stark an das BGB angelehnt und erstreckte seinen Geltungsbereich sogar auf Intershops. Aus einem konkreten Beispiel weiß ich vom Wandlungsrecht für defekte Neuware.

Es gab wohl vor dem 2002 durch BGB-Vorschriften abgelösten Fernabsatzgesetz, das selbst nur anderthalb Jahre gegolten hat, kein Widerrufsrecht im Fernabsatz. Eingeführt wurde es wegen der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie).

Ich weiß nicht, ob die Leute schon vorher dachten, dass der/die Käufer*in jeden Verbrauchsgüterkauf durch einseitige Erklärung rückabwickeln kann. Wenn ja, kann ich mir das nur so erklären, dass vertragliche (durch AGB vereinbarte) Rückgaberechte für allgemeines Gesetz gehalten wurden.

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Ja, so wird es sein. „Die Leute“ neigen dazu, ihnen in der Hinsicht Angenehmes zu verallgemeinern.
Das ist wie mit dem Schild „Eltern haften für ihre Kinder“. Nicht auszurotten, solcher Unfug. Hat sich schon Eike von Repgow drüber geärgert.

Dann wird das auch nichts mehr.