Das kommt darauf an…
Bei einem Test durch Mundschleimhautabstrich -den er selbst und ohne Aufsicht durchgeführt hat- kann er bei jemand anderem einen Abstrich machen und ihn dann als eigenen ausgeben.
In der Regel ordnet das Gericht einen Bluttest an -da wird das Manipulieren schon schwieriger.
Am ehesten käme ein Beschriftungs-/Laborfehler in Betracht.
Oder eben, die Freundin hatte doch noch Sex mit einem anderen Mann -vielleicht auch zu einem Zeitpunkt der „eigentlich gar keine Zeugung mehr möglich macht“.