Hallo,
Der Flohmarktstand ist eine „Verkaufsoption“. Alles was dort
angeboten wird kann, muß aber nicht verkauft werden. Wenn es
verkauft wurde ist natürlich ein Vertrag zustande gekommen.
Ein Flohmarktstand ist das gleiche wie ein Laden ohne Wände. Und alles, was da liegt, ist nur ein Angebot, was sonst? Nichtmal der Preis steht fest.
So ist es wohl auch bei Ebay, oder?
Keineswegs. Wie kommst Du darauf?
Du siehst doch wohl selber ein, das das kompletter Unsinn ist,
oder?
Was ist daran Unsinn?
Alles.
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.
Auch, wenn einige Leute glauben, das wäre irgendwie was unverbindliches und man hätte ja immer ein Rücktrittsrecht oder was weiß ich.
Es ist eben maximal ein Irrtum, daß sehr
viele glauben sie gingen keinen Vertrag ein, sondern würden
ein Angebot machen.Diese Fehleinschätzung wird letztendlich
heftigst beworben.
Wo?
Ich kann meine Ware definitiv nicht für 50 Cent verkaufen und
ich kann definitiv nicht festlegen, an wen ich nicht verkaufen
will.
Ich kann z.B. nicht sagen „Loderunner“ darf nicht kaufen, was
ich als Markthändler sehr wohl sagen kann.
Bei ebay kannst Du sehr wohl Bieter aussperren.
Aber egal: was ändert das?
Wie soll ich denn für 50 Cent verkaufen, wenn dies technisch
gar nicht möglich ist.
Sollst Du doch gar nicht. Wenn Du das willst, musst Du Dir eben eine andere Möglichkeit suchen.
Du kannst Dich schließlich auch nicht einfach in den nächsten Laden stellen und dort anfangen, Autos zu verkaufen. Ist das für Dich auch Zwang?
Wenn man sich eine Verkaufsplatform aussucht, muss man sich eben an die dortigen Spielregeln halten.
Erklär mir doch bitte nochmal, was an einem Vertragsabschluss,
bei dem beide Seiten zugestimmt haben, perverse Logik sein
soll.
Was glaubst du wohl wieviel %der Ebaykunden nicht wissen, was
wir hier jetzt lang und breit diskutiert haben? Nur aus einer
Vermutung heraus würde ich mal behaupten mind. 50%.
Ich behaupte: 90% wissen es besser.
Aber ich weiß immer noch nicht, was das mit ‚perverser Logik‘ zu tun haben soll. Jeder, der sich bei ebay anmeldet, hat gefälligst das zu lesen, was er später einzuhalten hat. Wenn er das nicht tut, ist das doch nicht die Schuld der anderen.
Glaubst Du, dass ein Einbrecher straffrei ausgeht, weil er den Gesetzestext nicht gelesen hat?
Glaubst Du, ein Vertrag gilt nicht, wenn der Unterschreibende ihn nicht gelesen hat?
Ich war ja selbst schon Opfer derart logischer
Gesetzmäßigkeit: Wurde verklagt mein Auto zu fahren, obwohl
der Gesetzgeber Fahrverbot erlassen hatte.
Das glaube ich Dir jetzt einfach mal nicht.
Das steht dir frei. Ich vermute allerdings nach deinem
juristischen Sachverstand (das soll jetzt ausnahmsweise mal
ein Kompliment sein) wird die juristische Definition
tatsächlich anders gewesen sein, im Ergebniss war es
allerdings wie beschrieben.
Mit Sicherheit ging es nicht darum, dass Du fahren musst, sondern nur darum, dass Du zahlen musst, auch wenn Du nicht fahren darfst oder kannst. Das ist etwas völlig verschiedenes.
Lies nochmal nach. Ggf. frag doch mal hier im Forum (unter Berücksichtigung der faq), was das im einzelnen bedeutet, was Dir der Richter da ‚aufgebrummt‘ hat.
Wohl eher nicht, denn juristische „Theorie“ scheitert meist an
der praktischen Durchführbarkeit.
Quatsch.
Es gibt wirklich äußerst selten Fälle, in denen ein Urteil nicht befolgt werden kann. Und genau dafür gibt es auch noch Berufungsmöglichkeiten.
Allerdings gibt es durchaus Urteile, nach denen für eine Handlung Bedingungen einzuhalten wären, die die Handlung unwirtschaftlich machen. Aber es muss ja auch nicht alles gemacht werden, was möglich wäre.
Ist das Brechen eines solchen Vertrags eigentlich eine
Straftat oder ein zivilrechtlicher Verstoß. Soll heißen kann
der Spaßbieter strafrechtlich belangt werden?
Spaßbieter steht nirgendwo im Gesetz. Außerdem muss man im Einzelfall nachweisen, dass von vornherein keine Kaufabsicht bestand. Deshalb bleibt wohl nur eine Klage auf Erfüllung des Kaufvertrags.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner