Hallo Ralf,
diese Frage taucht hier nicht zu ersten Mal auf - ich verweise
auf /t/gottesdienst-mitfeiern-ohne-mitglied-bei-kirche/4…
eine, wie ich glaube, umfassende Antwort.
auch wenn du hier auf Deinen eigenen Artikel verweist und von
anderer Seite Zustimmung erhalten hast ist dies trotzdem ungenau
bzw. irreführend.
Aus Deinem LINK
„Nach katholischer Lehrmeinung hat die Taufe einen „character
indelebilis“ (unauslöschbaren Charakter); die prinzipielle
Zugehörigkeit zur katholischen Kirche kann somit aus Sicht der Kirche
nicht aufgehoben“.
Das Wort „katholisch“ ist irreführend denn auch andere christl.
Konfessionen taufen (sakramental !) und deren Gültigkeit wird von der
kath. Kirche im allgemeinen nicht angezweifelt. Deren Gültigkeit
begründet keine Zugehörigkeit zur „kath.Kirche“.
Richtig ist, daß durch die Taufe (nach christl.Ansicht) die
Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Erlösten , dem „Herrn zugehörig“
(daher kommt auch sprachlich „Kirche“), also eine spirituelle
Zugehörigkeit, postuliert wird, welche (ich nehme an auch aus
evangelischer Sicht ) nicht rückgängig gemacht werden kann.
Eben weil dies immer wieder vermischt wird mit der Institution
Kirche und der (automatischen ?) Registrierung nach der Taufe
bei der entsprechenden Konfession als „Kirchen“-Mitglied, kommt diese
Frage immer wieder fehlinterpretiert auf - und dazu trägst dann Du
auch bei, wenn Du auf Deinen teils irreführenden oder
unvollständigen Beitrag verweist.
Also wenn’s wieder mal kommt - und es kommt sicherlich - dann klär
richtig auf.
Gruß VIKTOR