rechnen = rächen (owT)
.
Hi,
Fraglich ist es ob der Fahrer eine Unfalflucht gem § 142 StGB
begangen hat. Auf der sicheren Seite wäre er gewesen, wenn er
die Polizei alarmiert hätte.
Das ganze hat aber mit der Schadensregulierung nichts zu tun,
haftbar und „Schuld“ am Unfall ist in jedem Fall der
Katzenhalter.
Ich vermute mal, daß das Plattfahren einer Katze juristisch nicht als Unfall
betrachtet wird, somit kann es auch keine Unfallflucht geben.
Gruß vom T.
Hallo,
nachdem hier so schön mit Paragrafen jongliert wird das sogar mir schlecht davon wird, sollte man vielleicht einfach mal den gesunden Menschenverstand einschalten.
Und da ist bei mir die erste Frage: Warum geht die Katze über die Strasse? Ich nehme an, der Besitzer lässt das Tier draussen machen was es will (an sich ja nichts verwerfliches, machen wir auch so).
Damit gehst er aber auch bewusst das Risiko ein, dass die Katze eben über die Strasse läuft. Das dort auch gelegentlich Autos langfahren dürfte unstrittig sein, und wer bei einer Begegnung von beiden den kürzeren zieht ist auch klar.
Also nach meiner Meinung als Autofahrer und Katzenbesitzer: Der Fahrer hätte sich melden können, wenn er eindeutig die Katze einem Besitzer zuordnen kann. Da er ja immerhin angehalten hat, unterstelle ich mal die Absicht das zu tun. Deswegen die Polizei anzurufen halte ich für enorm übertrieben, aus dem Grund würde ich auch nicht auf Fahrerflucht plädieren. Da der Besitzer offensichtlich schon Kontakt mit dem Fahrer hat, würde ich versuchen, mich gütlich(!!) zu einigen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung würde ich tunlichst
vermeiden, da eben dort sicherlich auch die Frage nach der Gefährung des Verkehrs durch die Katze aufkommt, und ob das dann in die richtige Richtung geht…
Gruß
Daniel
Falsch vermutet / Kurswert Katze
Ich vermute mal, daß das Plattfahren einer Katze juristisch
nicht als Unfall
betrachtet wird, somit kann es auch keine Unfallflucht geben.
Wie kommst Du denn darauf?
Definition:
Ein Verkehrsunfall ist ein unvorhergesehenes Ereignis im Straßenverkehr, das zu nicht unerheblichen Sach- und/oder Personenschäden führt.
Die Katze gehört jemandem, also ist ein Schaden entstanden. Das Auto gehört jemandem, also ist nochmehr Schaden entstanden.
Soweit ich weiss liegt die Unerheblichkeitsgrenze bei 30 Euro (?) Gesamtschadenswert. Eine Delle im Kotflügel kostet allein wohl mehr als 30 Euro + katzenkosten der derzeitige Marktwert einer Katze ist mir nicht bekannt…
Und das ein unvorhergesehenes Ereignis im Straßenverkehr vorliegt ist hier wohl eindeutig.
Also liegt ein juristischer Unfall vor.
ElC.
Hi,
ich wollte erst so was Ähnliches schreiben.
Als ich jedoch mal einige Definitionen nachgeschlagen hatte
nach denen schon ab einem Schaden von 25 € von einem Sachschaden und bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort von einer Fahrerflucht ausgegangen werden kann, war ich mir dann nicht mehr so sicher.
Oder weißt Du, ob die Katze, die an Deinem Kühlergrill klebt, mehr oder weniger als 25 € wert ist?
Ich nicht.
Schönen Gruß
Christian
Sterne vor die Bläue
Servus!
Das „Autofahrerschwein“ wird hier gar nichts ersetzen müssen,
denn schuld am Unfall und somit haftbar für die Schäden am
Auto ist der Tierhalter.§28 StVO, Tiere
(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können,
sind von der Straße fernzuhalten.
Ich kann nicht glauben, dass Du hierfür bis dato schon vier Sterne bekommen hast. Nach Deiner „Logik“ muss man nach 22 Uhr auch für Kinder nicht mehr bremsen, weil sie ja auf der Straße nichts zu suchen haben.
Fraglich ist es ob der Fahrer eine Unfalflucht gem § 142 StGB
begangen hat. Auf der sicheren Seite wäre er gewesen, wenn er
die Polizei alarmiert hätte.
Hurra, es wird juristisch. Schutzgut des § 142 StGB ist nicht leben oder Gesundheit des Tieres, sondern das öffentliche Interesse an der Feststellung dse Unfallbeteiligten. Insofern ein klares Ja. Die Begründung lieferst Du selbst weiter unten.
Das ganze hat aber mit der Schadensregulierung nichts zu tun,
haftbar und „Schuld“ am Unfall ist in jedem Fall der
Katzenhalter.
Naja, immerhin nimmst Du die Schuld inzwischen von der armen Katze, die nach allgemeiner Auffassung nicht schuldfähig ist. Trotzdem ist die Aussage viel zu pauschal, und die Begründung nicht tragbar. Es wird auf eine Quotierung hinauslaufen.
Hallo,
vergleichen wir mal die Katze mit einem am Straßenrand abgestellten schäbigen Fahrrad. Eine Windböe schmeißt es um, mir vors Auto, ich walze es platt und fahre weiter. Das ganze mitten in der Nacht. Meines Erachtens ist es meine Pflicht, mich zumindest bei der Polizei zu melden.
- Weil es sonst Fahrerflucht ist
- weil es mir sonst schwer fallen wird, Schadensersatz geltent zu machen.
Wieso sollte das bei einer Katze anders sein? Zumal hier noch hinzukommt, dass der Besitzer sein evtl. irgendwo verendetes Tier suchen wird. Somit kann ihm die Polizei zumindest Auskunft geben, dass in seiner Gegend eine Katze angefahren wurde.
Gruß, Niels
Hallo,
Was hat das denn damit zu tun? Wenn der Fahrer beim nächsten
Mal NICHT mehr aussteigt, dann doch nicht, um sich an der
Katze zu rechnen, sondern aus Furcht vor einer Wiederholung
seines Erlebnisses!?!?
und dann hat er tatsächlich eine Anzeige wegen Unfallflucht am Hals. Womit dann immerhin temporärer Benutzungszwang von Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln droht. Selbstverständlich kann ihm seine Angst strafmildernd angerechnet werden, sofern er den ersten Vorfall noch irgendwie nachweisen kann.
Gruß, Niels
???
§28 StVO, Tiere
(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können,
sind von der Straße fernzuhalten.Ich kann nicht glauben, dass Du hierfür bis dato schon vier
Sterne bekommen hast.
Ich kann schon glauben, dass ich dafür Sterne bekommen hab, es sei denn Du zeigst mir EIN Urteil, nachdem ein Hunde oder Katzen oder sonst einnen Tierbesitzer Entschädigung dafür bekam, dass sein Vieh unbeaufsichtigt auf die Strasse gerannt ist.
Oder gibts nach dem Sachverhalt einen Zeugen, der sagen kann, dass der Autofahrer die Katze bemerkt hat, bevor sie vors Auto rannte?
Nach Deiner „Logik“ muss man nach 22 Uhr
auch für Kinder nicht mehr bremsen, weil sie ja auf der Straße
nichts zu suchen haben.
Was soll dieser Schwachsinnige Vergleich?
Mal abgesehen von § 3 StVO
(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Kann natürlich auch ein Kind Verursacher eines Unfalls sein, wenn es für den Fahrer nicht sichtbar war und völlig unvorhergesehen auf die Straße rennt - z.B. auf einer sehr stark befahrenen Straße zwischen zwei Autos hervor…
Aber ich habe hier nirgends behauptet, dass man für Kinder oder Tiere nicht bremsen müsste.
Fraglich ist es ob der Fahrer eine Unfalflucht gem § 142 StGB
begangen hat. Auf der sicheren Seite wäre er gewesen, wenn er
die Polizei alarmiert hätte.Hurra, es wird juristisch. Schutzgut des § 142 StGB ist nicht
leben oder Gesundheit des Tieres, sondern das öffentliche
Interesse an der Feststellung dse Unfallbeteiligten. Insofern
ein klares Ja. Die Begründung lieferst Du selbst weiter unten.
Ja ist doch schön. Ob 142 vorliegt hab ich hier offengelassen…
Trotzdem ist die Aussage viel zu pauschal, und die Begründung
nicht tragbar. Es wird auf eine Quotierung hinauslaufen.
Das glaube ich kaum - es sei denn man kann dem Autofahrer nachweisen, dass er mit der Katze hätte rechnen können. Grundsätzlich wird der Tierhalter haften müssen.
ElC.
Es hat keinen Sinn. Der Sachverhalt sagt deutlich, dass der Fahrer dasTier gesehen hat. Sich seitenlang über Beweisbarkeitsfragen auszulassen, ist da vollkommen unnötig.
Es hat keinen Sinn.
Mag sein…
Der Sachverhalt sagt deutlich, dass der
Fahrer dasTier gesehen hat.
In Bezug auf 142 ja, aber ansonsten steht dort, dass der Fahrer nachts eine Katze angefahren hat. Das er mit der Katze rechnen konnte/musste steht nirgends.
Sich seitenlang über
Beweisbarkeitsfragen auszulassen, ist da vollkommen unnötig.
Ja stimmt, denn eine Katze die nachts übersehen wird, bzw. erst gesehen wird wenn sie vors Auto rennt ist nix besonderes.
Aber egal.
ElC.
In Bezug auf 142 ja, aber ansonsten steht dort, dass der
Fahrer nachts eine Katze angefahren hat. Das er mit der Katze
rechnen konnte/musste steht nirgends.
Ein Fahrer muss immer mit unvorhergesehenen Situationen rechnen (z.B. Katze oder andere Tiere). Gerade nachts.
Das lernt jeder, der schon mal eine Fahrschule besucht hat.
Hallo!
Ein Fahrer muss immer mit unvorhergesehenen Situationen
rechnen (z.B. Katze oder andere Tiere). Gerade nachts.
Das lernt jeder, der schon mal eine Fahrschule besucht hat.
Jeder, der in der Fahrschule war lernt aber auch, dass Autofahrer nicht hellsehen können müssen.
Gruß
Tom
Hat doch mit hellsehen nichts zu tun. Sondern nur damit, dass ich als Autofahrer gewisse Situationen einplanen und mich im Verkehr entsprechen verhalten muss.
Ob ich letztendlich verhindern kann, dass die Katze überfahren wird, steht auf einenem anderen Blatt.
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