Katze und Autolack

Hallo Andreas!

Meinst du das ein „Otto-Normal-Verbraucher“ das so von allein
weiß wie du es gerade geschrieben hast?

Darauf kommt es doch gar nicht an. Dieses Forum dient ja gerade auch der Information von Otto Normal Verbraucher - und darum der Hinweis: Wenn er vorpresszual einen Anwalt einschaltet, wird er die Kosten dafür nicht erstattet bekommen können. Angesichts der prozessualen Situation halte ich einen Anwalt in diesem Stadium übrigens auch nicht für nötig.

Levay

Hallo

Und selbst wenn, müsste er sich vorhalten lassen,
dass er anscheinend seine Garage nicht benutzt.

Es darf doch sehr bezweifelt werden, ob die Nichtbenutzung einer Garage ein Mitverschulden nach § 254 BGB begründet. Der Sinn der Norm ist ein anderer.

Und wenn er
das nicht tut, nimmt er, gerade dort, wo Tierhaltung üblich
ist, in Kauf, dass eben mal ein Hund dranstrullert, ein Vogel
draufkackt oder ein Wasauchimmer dran kratzt.

Aha, und wenn ich auf ein Straßenfest gehe, an dem Schägereien üblich sind, dann darf ich keinen Schadenersatzanspruch oder Schmerzensgeld geltend machen, wenn mir jemand ohne Zutun eine reinhaut?

Also überall, wo Tierhaltung üblich ist (wo genau ist das eigentlich) dürfen meine Tiere Autos zerkratzen?

Ich denke, das vergessen wir gleich wieder.

Gar nit
ignoriern - spätestens der Richter, wahrscheinlicher aber noch
der Anwalt bzw. seine Rechtsschutzversicherung, werden ihm den
Puls fühlen.

Und was würden die oben genannten wohl zu § 833 BGB sagen?

Dea

Und was würden die oben genannten wohl zu § 833 BGB sagen?

Und zum §862, §858, §1004 oder gar zum Urteil des Landgerichts Lüneburg Az.: 1 s 198/99.

Ich glaube nicht, dass reines ignorieren hier der beste Rat ist.

Gruss Ivo

Hallo,

eine Katze wetzt ihre Krallen am Radkasten?? Sowas hab ich ja
noch nie gesehen…

nur weil du etwas noch nicht gesehen hast bedeutet das, dass es das nicht gibt? Meine Katzen habe ich dabei auch noch nicht beobachtet, fremde aber schon.

Gruß
Sue

Holla.

Aha, und wenn ich auf ein Straßenfest gehe, an dem Schägereien
üblich sind, dann darf ich keinen Schadenersatzanspruch oder
Schmerzensgeld geltend machen, wenn mir jemand ohne Zutun eine
reinhaut?

Merkwürdiger Vergleich - es geht bei einem Straßenfest üblicherweise nicht um Tiere …

Also überall, wo Tierhaltung üblich ist (wo genau ist das
eigentlich) dürfen meine Tiere Autos zerkratzen?

Von „dürfen“ von im Sinne „ich muss das dulden,weil es üblich ist“ schrub ich nichts. Sondern, um einen ebenfalls abstrusen Vergleich zu nehmen: lege ich Grillgut in den Garten, so dass Hund und Katz und Waschbär (die sind bei uns üblich) drankönnen, muss ich schon selbst darauf achten, dass das nicht passiert. So etwas wie gewöhnliche Sorgfalt/Vorsicht müsste doch verlangt werden können, oder liege ich damit auch falsch? Sprich: bin ich nicht als potentiell Geschädigter auch verpflichtet, die Wahrscheinlichkeit eines Schadens möglichst gering zu halten?

Und was würden die oben genannten wohl zu § 833 BGB sagen?

Ich muss zugeben, dass mir „Gefährdungshaftung“ im Zusammenhang mit Kleintieren bisher nicht geläufig war. Insoweit hast Du gewonnen. Wobei ich immer noch der Meinung bin, der Kläger müsste ggf. beweisen, dass es sich um diese eine ganz bestimmte Katze gehandelt hat. Oder zumindest um eine Katze, die definitiv dem Beklagten gehört …

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo

Aha, und wenn ich auf ein Straßenfest gehe, an dem Schägereien
üblich sind, dann darf ich keinen Schadenersatzanspruch oder
Schmerzensgeld geltend machen, wenn mir jemand ohne Zutun eine
reinhaut?

Merkwürdiger Vergleich - es geht bei einem Straßenfest
üblicherweise nicht um Tiere …

Es ging auch nicht um einen Vergleich zwischen Menschen und Tieren, sondern um die Darstellung abstruser Folgen desselben Prinzips: Ist mir ein Anspruch auf Schadenersatz verschlossen, wenn die Ursache des Anspruchs da oder dort öfters Eintritt? Die Antwort ist: Nein. Und um das zu verdeutlichen, zeigt das obige Beispiel eine abstruse Folge des selben Prinzips, welches Du dargestellt hast.

Also überall, wo Tierhaltung üblich ist (wo genau ist das
eigentlich) dürfen meine Tiere Autos zerkratzen?

Von „dürfen“ von im Sinne „ich muss das dulden,weil es üblich
ist“ schrub ich nichts.

Du sagtest, dass man sich das bei der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs entgegenhalten lassen müsse. Das bedeutet rechtlich genau das, was ich oben schrieb. Das Gesetz ist hier nun einmal sehr eindeutig, da man Schadenersatz nur bei „unerlaubten“ Handlungen (so der Terminus) leisten muss. Und was ist nun eine Handlung, wenn sie nicht „unerlaubt“ wäre?

Sondern, um einen ebenfalls abstrusen
Vergleich zu nehmen: lege ich Grillgut in den Garten, so dass
Hund und Katz und Waschbär (die sind bei uns üblich)
drankönnen, muss ich schon selbst darauf achten, dass das
nicht passiert. So etwas wie gewöhnliche Sorgfalt/Vorsicht
müsste doch verlangt werden können, oder liege ich damit auch
falsch?

Unser Gesetz sieht das anders.

Sprich: bin ich nicht als potentiell Geschädigter auch
verpflichtet, die Wahrscheinlichkeit eines Schadens möglichst
gering zu halten?

Es gibt eine Pflicht, die Höhe des Schadens gering zu halten. Und natürlich muss man auch eigene Anstrengungen unternehmen, um einen Schaden abzuwenden (zB. Ausweichen, wenn einem ein Fahrzeug auf der eigenen Fahrbahn begegnet). Aber: Das hat deutliche Grenzen. Und eine Forderung, seinen Wagen woanders abzustellen, weil in einer Gegend Katzen ab und zu Autos zerkratzen, ist weit über dieser Grenze.

Und was würden die oben genannten wohl zu § 833 BGB sagen?

Wobei ich immer noch der Meinung
bin, der Kläger müsste ggf. beweisen, dass es sich um diese
eine ganz bestimmte Katze gehandelt hat. Oder zumindest um
eine Katze, die definitiv dem Beklagten gehört …

Das hatte nie jemand bestritten.

Gruß
Dea